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Plötzlich Pflegefall – was tun?

von | Mrz 2, 2023 | Allgemein | 0 Kommentare

Dass jemand über kurz oder lang Pflege benötigt, kündigt sich nicht immer an. Manchmal ändert sich eine Situation so schnell, dass Ihnen kaum Zeit bleibt, sich darauf einzustellen: Falls der (Ehe-)Partner, die Eltern, Großeltern oder sonstige Angehörige unerwartet zum Pflegefall werden, benötigen Sie zügig Hilfe. Doch was ist nach einer unverhofften Erkrankung oder einem Unfall zu tun, um nicht nur Pflege, sondern hier insbesondere eine individuell zugeschnittene Lösung zu finden?

Schritt für Schritt zur passenden Unterstützung in der Pflege

Benötigt Ihr Angehöriger durchgehende Betreuung oder reichen täglich ein paar Stunden? Ist der zu Pflegende körperlich oder geistig eingeschränkt – oder vielleicht sogar beides? Muss die Pflege durch eine Fachkraft erfolgen oder kann ein Angehöriger zusätzlich mithelfen? Diese und weitere Fragen gilt es zu klären, wenn jemand zum Pflegefall wird. Folgende Vorgehensweise hilft Ihnen, passende Pflegeleistungen zu finden:

  • 1. Ermittlung des Pflegebedarfs, Dokumentation des Pflegealltags und Wahl der passenden Pflege

Klären Sie, ob der zu Pflegende eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigt oder es eventuell ausreicht, wenn stundenweise eine Pflegefachkraft im Haus ist. Bei Menschen mit Demenz spielt sicherlich auch eine Rolle, inwieweit die Krankheit schon fortgeschritten ist. Der Pflegeaufwand bzw. Betreuungsaufwand sollte im Idealfall dokumentiert werden. Ein solches „Pflegetagebuch“ kann enorm hilfreich sein, etwa dann, wenn Sie den Pflegebedarf einem Gutachter vorstellen müssen. Sobald Sie den Pflegebedarf so ermittelt haben, geht es darum, zu entscheiden, wie die passende Pflegeform optimalerweise aussieht.

  • 2. Welche Leistungen in der Pflege sind im jeweiligen Fall sinnvoll?

Muss Pflege in Anspruch genommen werden, sind Angehörige oft unsicher: Einerseits möchten Sie den Pflegebedürftigen nicht in „fremde Hände“ geben, andererseits wissen sie nicht, ob sie in der Lage sind, die Pflege selber zu übernehmen. Im schlimmsten Fall muten Sie sich selber zu viel zu, bevor Sie sich Hilfe holen. Denn klar ist, dass diese Aufgabe körperlich und psychisch eine Herausforderung ist. Es gilt, den besten Weg zu finden: Pflege durch die Angehörigen, 24-Stunden-Pflege, Rundum-Versorgung zu Hause, stationäre Pflege, verschiedene und mehr oder weniger betreute Wohnformen für ältere Menschen – in manchen Fällen lassen sich die einzelnen Möglichkeiten auch kombinieren.

  • 3. Pflegegrad beantragen: Wann ist Ihr Angehöriger pflegebedürftig?

Pflegebedürftig ist ein Mensch per gesetzlicher Definition nach §14 SGB XI dann, wenn er aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung dauerhaft auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Wer Leistungen der Pflegekasse beantragen möchte, für den ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit eine Grundvoraussetzung. Wie hoch die jeweilige Leistung ausfällt, wird abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit festgestellt und definiert über den sogenannten Pflegegrad. Ein Antrag auf Pflegeleistungen sollte so früh wie möglich gestellt werden. Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen, die zur Krankenkasse gehört.

  • 4. Was passiert, nachdem ich den Antrag auf einen Pflegegrad gestellt habe?

Nachdem Sie den Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, gibt es eine Pflegebegutachtung: Ein Gutachter der Pflegekasse prüft die Situation bei dem Pflegebedürftigen vor Ort, dann leitet er das Pflegegutachten an die Pflegekasse. Die Verantwortlichen dort entscheiden über den Antrag auf den Pflegegrad.

Was ist bei der Organisation von Pflege sonst noch wichtig?

Es gibt weitere wichtige Punkte, die Sie bei der Organisation von Pflege beachten sollten: So sollten Sie sich so früh wie möglich um wichtige Vollmachten, die im Übrigen nur im Original gültig sind, und Verfügungen kümmern. Bauen Sie vor für den Fall, dass Sie unerwartet in eine Pflegesituation geraten: Treffen Sie mit den entsprechenden Dokumenten Vorkehrungen, damit Ihre Wünsche auch dann noch berücksichtigt werden, wenn Sie selber sie nicht mehr vertreten können. Es gibt viele Fragen und Details, die in Vollmachten und Verfügungen festgeschrieben werden können. Zu den entsprechenden Dokumenten gehört unter anderem:

Wer bezahlt die Pflege?

Neben der Organisation der Pflege selbst und der Vorbereitung wichtiger Dokumente, ist ein ganz wichtiger Punkt natürlich die Finanzierung. Es geht dabei um die Kosten für die Pflege selbst, aber auch um den Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Wer zahlt für einen Pflegefall? Eine Erleichterung verschafft hier zum Beispiel die Pflegekasse, die einige Leistungen für den zu Pflegenden sichert, sofern er über einen anerkannten Pflegegrad verfügt. Auch kann es finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse sowie im Rahmen der Sozialhilfe geben. Bevor jedoch Sozialhilfe zur Pflege beantragt werden kann, müssen alle anderen Möglichkeiten der Finanzierung ausgeschöpft worden sein. Sind Unterhaltsverpflichtete ersten Grades vorhanden, müssten sie die Kosten eventuell übernehmen. Dieser „Elternunterhalt“ muss jedoch nicht in jedem Fall erfüllt werden. Es wird geprüft, ob die Kinder das finanziell auch leisten können. Zudem ist seit 2020 per Gesetz festgelegt, dass pflegende Angehörige ersten Grades zum Elternunterhalt nur dann verpflichtet sind, sofern das Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto liegt.

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Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.
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