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Mit der Vorsorgevollmacht sinnvoll geschützt

von | Aug 27, 2022 | Allgemein | 0 Kommentare

Auch im Notfall sollten Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden, sofern Sie durch Unfall, Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Mit der Vorsorgevollmacht sind Sie sinnvoll geschützt. Denn ein von Ihnen bestimmter Stellvertreter handelt so, wie Sie es festgelegt haben.

Was kann ich mit der Vollmacht alles regeln?

Die Vorsorgevollmacht kann beispielsweise Verträge, finanzielle Angelegenheiten, den Umzug etwa in ein Pflegeheim oder auch persönliche Wünsche, gesundheitliche Anliegen und vieles mehr regeln. Kommen Sie also in die Situation, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, kann der Stellvertreter sich in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne um Ihre Angelegenheiten kümmern.

Wann sollte eine Vollmacht erstellt werden?

Jeder sollte über eine Vollmacht verfügen, selbst junge, gesunde Erwachsene. Man weiß nie, wann einem eine Krankheit oder ein Unfall zustößt. Die Vollmacht kostet kein Geld und lässt sich in zehn Minuten ausfüllen. Wichtig ist, dass das Dokument nicht nur in der Ecke liegt, sondern tatsächlich ausgefüllt und signiert ist.

Wie sollte eine Vollmacht aussehen?

Idealerweise so wie die Vorlage beim Bundesjustizministerium. Verfassen Sie  lieber keine eigene Vollmacht! In diesem Formular kann der Vollmachtgeber angeben, in welchen Bereichen Sie ihn vertreten dürfen – zum Beispiel vor Behörden, vor Gericht, in Finanz- oder Gesundheitsangelegenheiten. Hauptsächlich geht es um folgende Punkte:

  • Wohnung: Dürfen Sie anstelle des Angehörigen seinen Mietvertrag kündigen, den Haushalt auflösen, seinen Aufenthaltsort bestimmen?
  • Gesundheit: Dürfen Sie alle gesundheitsbezogenen Entscheidungen treffen, medizinische Unterlagen prüfen und freiheitsentziehende Maßnahmen erwirken, wenn dies in seinem Interesse ist? Dazu gehört auch die Unterbringung in einem Seniorenheim.
  • Behörden: Dürfen Sie ihn in seinem Namen bei Behörden, Versicherungen, Gerichten vertreten und seine Post entgegennehmen?
  • Vermögen: Dürfen Sie sein Vermögen verwalten und alle notwendigen Rechtsgeschäfte tätigen? Dürfen Sie ihn gegenüber der Bank vertreten?

Beide Parteien sollten das Dokument unterzeichnen – als Vollmachtgeber und Bevollmächtigter. Die Vollmacht sollte nicht in einem Tresor aufbewahrt werden, sondern zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Impfausweisen und Versicherungskarten. Behörden und Ämter wollen nämlich oft das Original sehen, wenn Sie im Auftrag Ihres Angehörigen handeln.

Ist eine Vollmacht bei Demenz gültig?

Bei der Unterzeichnung der Vollmacht muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein. Selbst wenn gerade Demenz diagnostiziert wurde, ist es nicht immer automatisch zu spät für eine Vollmacht. Menschen mit leichter Demenz können sich von ihrem Hausarzt oder Rechtsanwalt bestätigen lassen, dass sie die Entscheidung für eine Vollmacht treffen können und wollen.

Welche Voraussetzungen muss ein Stellvertreter erfüllen?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Es ist wichtig, mit Ihnen vor Ort in Kontakt treten zu können. Wenn Sie hunderte Kilometer von ihrem pflegebedürftigen Verwandten entfernt wohnen, sind Geschwister, die im selben Ort leben, möglicherweise eine bessere Option.

Der Vollmachtgeber kann auf Wunsch auch mehrere Vertreter für verschiedene Bereiche einsetzen. Zum Beispiel den Sohn für Bankangelegenheiten und die Tochter für gesundheitsrelevante Belange. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass beides Hand in Hand geht und gut aufeinander abgestimmt ist.

Wie rede ich darüber?

Manche Menschen wollen nicht gerne über Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sprechen. Von den betagten Eltern ist dann oftmals zu hören: „Willst du mich unter die Erde bringen?“ Ein Gesprächsansatz mit den Eltern wäre: „Es geht nicht nur um euch, sondern auch um uns! Eure Kinder möchten im Ernstfall gerne in eurem Sinne handeln können. Ihr macht uns ein Geschenk, wenn ihr uns mitteilt, wie eure Vorstellungen sind“. Hilfreich ist manchmal auch, wenn man zunächst für sich selbst eine Vollmacht erstellt und von sich selbst spricht.

Muss ich zu einem Notar gehen?

Nein, die Vollmacht ist auch ohne Notar gültig.

Wichtig: Besitzen Ihre Eltern eine Immobilie oder eine Firma, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht. Nur so können Sie später das Haus Ihrer Eltern verkaufen, um beispielsweise die Pflege zu bezahlen.

Was kostet eine Vollmacht?

Meist nichts. Die Vorlage ist online beim Bundesjustizministerium erhältlich. Oder Sie kaufen im Buchhandel eine Vorsorgemappe für ca. 5 bis 10 Euro. Handelt es sich um Immobilien, müssen Sie  einen Notar aufsuchen – wie viel das kostet, hängt von Ihrem Vermögen ab. In der Regel werden 100 bis 300 Euro veranschlagt. Die Betreuungsbehörden verlangen für eine Beglaubigung ca. 10 Euro.

Wo bewahrt man am besten eine Vollmacht auf?

Bewahren Sie Ihre eigene Vollmacht am besten bei sich zu Hause auf. Geben Sie dem Bevollmächtigten eine Kopie davon und teilen Sie ihm mit, wo sich das Original befindet.

Sie können sich oder Ihre Familienangehörigen auch in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Das funktioniert auch online für etwa 20 Euro. Wenn Ihnen etwas zustoßen sollte, wissen die Behörden, dass eine Vollmacht vorliegt. Das Amt kann sich dann an Ihren Stellvertreter wenden.

Was ist mit der Bank?

Eigentlich müssen die Banken die Vorsorgevollmacht akzeptieren. Manche halten sich jedoch nicht daran und pochen auf ihre eigene Vollmachten. Sicherheitshalber: Fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Bank nach, ob Sie eine eigene Vollmacht benötigen. Diese müssen Sie meistens vor Ort mit dem pflegebedürftigen Angehörigen unterzeichnen.

Braucht man trotz Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung?

Ja, idealerweise hat man beides.

Eine Vorsorgevollmacht lässt Sie Ihren Angehörigen vertreten. Dabei geht es nicht nur um Gesundheitsfragen, sondern auch um Finanzen und die Vertretung vor Behörden.

Bei Patientenverfügungen geht es um den Angehörigen und seine Wünsche als Patient, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann: Welche Behandlungen möchte er und welche nicht? Beispielsweise: Wenn er an fortgeschrittener Demenz leidet und mit einer schweren Erkrankung im Krankenhaus liegt, will er dann künstlich ernährt werden?

Eine Vorsorgevollmacht allein reicht in der Regel nicht aus. Zum Beispiel in einem medizinischen Notfall. Als Stellvertreter sind Sie dann in einer schwierigen Situation: Sie sollen Entscheidungen für Ihren Angehörigen treffen – aber Sie wissen vielleicht nicht einmal, welche Therapien er wünscht. Vorteilhaft ist also, wenn Sie beide Dokumente haben, und es bereits besprochen ist, wie er sich die Behandlung in einem Notfall denkt.

Es liegt keine Vorsorgevollmacht vor. Was passiert jetzt?

Liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Dies ist nicht automatisch ein Familienmitglied – es kann ein Verwandter oder ein fremder Dritter sein. Das Verfahren kostet Geld und kann auch eine Weile dauern. Gleichzeitig kann man viele Dinge nicht aktiv angehen, zum Beispiel Behördengänge oder Bankgeschäfte.

Mein Onkel ist Vertreter meiner an Demenz erkrankten Mutter. Ich glaube, dass er nicht in ihrem Sinne agiert. Was kann man machen?

Reden Sie zunächst mit ihm! Bleibt dies erfolglos, wenden Sie sich an das Betreuungsgericht und begründen Sie Ihre Sorge schriftlich. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, kann das Gericht einen Kontrollbetreuer ernennen, der auch befugt ist, den Stellvertreter seiner Aufgaben zu entledigen. In einem Verfahren bestimmt das Gericht dann einen gesetzlichen Betreuer.

Wie kann ich eine Vollmacht abgeben?

Sie sollten in diesem Fall das Betreuungsgericht informieren, damit es sich darum kümmern kann. Wenn Ihr Angehöriger nicht mehr geschäftsfähig und keinen Vorsorgevollmacht vorhanden ist, bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Sie können auch nur einzelne Bereiche der Vollmacht abgeben, zum Beispiel die Verwaltung des Vermögens, wenn Sie damit überfordert sind. Wenn die Vollmacht von einem Notar erstellt worden ist, müssen Sie diese an den Notar zurückgeben.

Was ist der Unterschied zu einer Betreuungsverfügung?

Bei einer Betreuungsverfügung wird der Stellvertreter strenger überwacht, das Gericht kontrolliert hier ganz genau. Geht es um große Entscheidungen, etwa wenn ein Haushalt aufgelöst werden muss es um größere Geldbeträge geht, dann muss der Stellvertreter präzise Rechenschaft ablegen.

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