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Patientenverfügung: Klarheit schaffen und selbst entscheiden

von | Sep 8, 2022 | Allgemein | 0 Kommentare

Mit einer Verfügung kann jeder selbst bestimmen, was Ärzte vor dem Tod für ihn tun sollen – und was nicht. Angehörigen können damit die Wünsche des Betroffenen durchzusetzen.

Sollen wir Ihre Mutter ins Krankenhaus einliefern? Soll Ihr Vater künstlich ernährt werden? Viele Angehörige sehen sich mit schwierigen Fragen konfrontiert, wenn nicht klar ist, ob Ärzte vor dem Ableben ihrer Eltern bestimmte medizinische Maßnahmen einleiten sollen oder nicht. Daher ist es von unschätzbarem Wert, die Wünsche des Patienten zu kennen – um Entscheidungen zu treffen, die in seinem Sinne sind, wenn er seinen Willen nicht mehr mitteilen kann.

Eine Patientenverfügung bietet dafür eine gute Basis. Mit ihr wird bestimmt, welche medizinische Hilfe jemand noch in Anspruch nehmen will – am Lebensende oder bei gravierender Beeinträchtigung. Ärzte sind an die Richtlinien gebunden, andernfalls machen sie sich strafbar.

Schwierige Entscheidungen treffen

Man sollte sich also gut überlegen, was man in die Verfügung schreibt. In welchem Ausmaß medizinische Behandlungen abgelehnt werden, scheint vielen Verfassern nicht ganz klar zu sein – zum Beispiel nach einem großen Schlaganfall künstlich beatmet zu werden. Ärzte kritisieren: Ist den Betroffenen wirklich bewusst, dass in solch einem Fall manchmal wochenlang beatmet werden muss, damit das Gehirn die Chance auf Erholung haben kann?

Keine Beatmung, keine Reanimation, keine Krankenhauseinweisung. Viele Menschen hoffen damit, sich am Ende ihres Lebens vor unnötigem Leid und Siechtum bewahren zu können.

Die Vorgaben aus der Verfügung können nur umgesetzt werden, wann klar hervorgeht,  in welchen Situationen sie gelten sollen. Eine oft verwendete Formulierung in Musterdokumenten lautet: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde“.

Orientierung für Ärzte und Angehörige

Experten raten, sich an Musterdokumenten mit vorgefertigten Textbausteinen zu orientieren. Sie entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, bestimmte Aktionen für definierte Situationen festzulegen oder zu verweigern.

Aber längst nicht alles lässt sich so regeln. Juristen sagen, man muss alles genau definieren, aber Ärzte bemängeln, dass das manchmal nicht so präzise ist, wie sie es brauchen. Es bleiben also häufig Entscheidungsspielräume, denn nicht alle möglichen Fälle können erfasst werden.

Sachverständige halten es daher für ratsam, in der Patientenverfügung zusätzlich Wünsche, Werte, Befürchtungen und Erwartungen in eigenen Worten mitzuteilen. Möchten Sie zum Beispiel unbedingt unabhängig bleiben? Möchten Sie möglichst zu Hause sterben oder so lange wie möglich am Leben gehalten werden? Diese allgemeinen Aspekte sind eine gute Orientierungshilfe für Ärzte und Angehörige.

Vorsorgevollmacht und Stellvertreter

Es ist illusorisch anzunehmen, dass sich eine Patientenverfügung von alleine durchsetzt. Für Juristen ist eine Vorsorgevollmacht meist noch wichtiger als eine Patientenverfügung – und dennoch ersetzt sie diese nicht.

In der Vollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie entscheiden, wenn Sie dies selbst nicht mehr können. Je nach Wunsch kann dies nur gesundheitliche Themen umfassen oder sich auf andere Lebensbereiche erstrecken, wie z. B. die Verwaltung der Finanzen und Behördengänge.

Die Vollmacht kann auch festlegen, wen das Gericht zum gesetzlichen Betreuer bestellen soll, wenn die Vollmacht nicht ausreicht. Als Vertrauenspersonen werden in der Regel nahe Angehörige gewählt.  Dabei ist der Ehepartner nicht immer die beste Wahl. Manchmal erweist sich die Tochter, der Sohn oder ein Neffe als robuster in Krisensituationen. Wenn mehrere Personen gleichberechtigt bevollmächtigt sind, erhöht das die Chance, dass unmittelbar jemand vor Ort ist, wenn essentielle Entscheidungen getroffen werden müssen.

Verfügung regelmäßig aktualisieren

Wichtig: Es reicht nicht aus, wenn der Bevollmächtigte einfach nur die vorformulierten Dokumente in den  in den Händen hält. Die darin enthaltenen Aussagen sind für den Laien teilweise missverständlich. Es ist sehr wichtig, dass vorher Gespräche zwischen dem Vollmachtgeber und der Vertrauensperson geführt werden. Am besten sollte die Verfügung gemeinsam erarbeitet und inhaltlich abgestimmt werden.

Der Verfasser muss die Patientenverfügung persönlich unterschreiben. Damit ist sie unbefristet gültig. Dies kann jedoch zu Problemen führen, wenn sich der Wille ändert. Wenn die Dokumente nicht aktualisiert werden, müssen sich die Vertrauenspersonen mit dem ursprünglichen Wortlaut auseinandersetzen. Sie haben die schwierige Aufgabe, die Ärzte davon zu überzeugen, dass der Vollmachtgeber jetzt etwas anderes will. Die Verfügung sollte daher alle paar Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Wer kann mir helfen?

Fachleute können helfen, eine Patientenverfügung zu erstellen. Diese Unterstützung lohnt sich in der Regel – auch wenn sie mit Kosten verbunden ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Einige Hausärzte helfen Ihnen bei der Erstellung einer Verfügung. Dies wird jedoch nicht von der Kasse bezahlt, Patienten müssen die Kosten selbst tragen. Eine gründliche Beratung kann eine Stunde dauern.
  • Manche Pflegedienste und ambulante Hospizdienste bieten Beratungen an.
  • Es gibt Online-Anbieter, die sich auf die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten spezialisiert haben. Diese Dienstleistungen kosten in der Regel zwischen 25 und 40 Euro.
  • Auch professionelle Rechtsanwälte und Notare können helfen. Die Kosten hängen vom Aufwand und Ihrem Vermögen ab. Eine notariell beglaubigte Bescheinigung bezeugt, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
  • Jeder kann seine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Gerichte und Krankenhäuser können so bei Bedarf auf diese Informationen zurückgreifen.
  • Das Bundesministerium für Justiz bietet Textbausteine für eine Patientenverfügung an.

Keine 100 % Garantie

Schwere Erkrankungen wie Krebs, Demenz oder neurologische Erkrankungen verändern oft die eigene Einstellung eines Menschen. Ärzte beobachten dies häufig bei ALS-Patienten. Bei dieser seltenen Erkrankung sterben die Nerven, die die Muskelbewegungen steuern, allmählich ab. Betroffene Personen müssen schließlich künstlich ernährt und beatmet werden, um am Leben zu bleiben. Eine Maßnahme, die viele Menschen bei der Diagnose zunächst ablehnen. Manche Patienten finden das später gar nicht so unerträglich, wie sie anfangs dachten und erwarten dann, dass die Ärzte diese invasiven Eingriffe an ihnen vornehmen.

Fazit

Patientenverfügungen stoßen generell an ihre Grenzen, denn alle Eventualitäten lassen sich vorher nicht festlegen. Auch mit einer guten Verfügung ist man nicht zu 100 % abgesichert. Aber das Dokument bietet den Ärzten die beste Grundlage, um später im Sinne des Patienten die erforderlichen medizinischen Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen.

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