Kosten und Förderungen der 24 Stunden Pflege und Betreuung in München
Kosten und Förderungen
bei der 24 Stunden Betreuung
Ein Pflegefall trifft die Familie häufig völlig unerwartet und unvorbereitet. Wichtige Entscheidungen stehen plötzlich an. Viele Angehörige denken zunächst an ein Pflegeheim als einzige Lösung in der Not. Die meisten pflegebedürftigen Senioren wünschen sich jedoch eine selbstbestimmte Betreuung im vertrauten Zuhause.
Eine 24-Stunden-Pflege Zuhause ist eine bezahlbare Alternative zum Altenheim –
und sorgt für Entlastung der Angehörigen.
24 Stunden Pflege und Betreuung
PROMEDICA PLUS MÜNCHEN MITTE
Elisabeth und Ulrich Annas
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft
Die Kosten für eine Pflegekraft aus Polen oder Rumänien hängen von diversen Faktoren ab, die wir in einem individuellen und kostenfreien Beratungsgespräch vor Ort gemeinsam genau ermitteln. Nur aufgrund einer gründlichen Anamnese lässt sich seriös ein konkretes Angebot unterbreiten. Besonders wichtig dabei:
- Umfang der Betreuungsleistung (z. B. Versorgung von zwei Pflegebedürftigen, Nachteinsätze)
- Mobilität (z. B. vollständige Transferbedürftigkeit)
- Qualifikation der Betreuungskraft (z. B. Erfahrung in der Seniorenbetreuung, Sprachkenntnisse)
- Pflegegrad
Unser Preismodell besteht aus Modulen, aus denen Sie frei wählen können. So ist garantiert, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie auch wirklich benötigen und wünschen.
Bei der Berechnung der Kosten setzen wir auf volle Transparenz, bei uns werden Sie von keinen versteckten Kosten überrascht. Reisekosten sind stets im Preis inbegriffen.
Eine professionelle und fürsorgliche 24-Stunden-Betreuung
erhalten Sie bei uns schon ab 2.500,- Euro pro Monat.
Beispiel-Kalkulation (Pflegegrad 3):
Kosten für eine Betreuungskraft pro Monat ab: | 2.760,- € |
1. abzgl. Pflegegeld (Pflegegrad 4): | -764,- € |
2. abzgl. Landespflegegeld Bayern: | -83,- € |
3. Fahrtkosten für An- und Abreise sind bereits inklusive: | -0,- € |
Verbleibender Eigenanteil*: | 1.913,- € |
* Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Abzüge möglich: Verhinderungspflege (max. 1.612,- €/Jahr), Kurzzeitpflege (806,- €/Jahr) und Steuererleichterung (max. 4.000,- €/Jahr). Bitte sprechen Sie wegen der Einzelheiten mit Ihrer Pflegekasse/Pflegeberatung bzw. Ihrem Steuerberater.
Kostenloser Pflegegradrechner
Mit unserem Pflegegradrechner können Sie schnell das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmen. Basierend auf Ihren Angaben berechnet er, welcher Pflegegrad Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen würde. Er gibt eine erste Orientierung dafür, ob ein Antrag auf Pflegegeld möglich oder eine Höherstufung zu prüfen wäre.
Und wenn Sie darüber hinaus noch die ein oder andere Fragen haben,
dann rufen Sie uns einfach an:
Rufen Sie uns einfach an:
089 896 746 165
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Bei der Einstufung des Pflegegrads wird eine zentrale Frage begutachtet: Inwieweit ist der Patient in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt bzw. inwiefern ist er bei der Bewältigung seines Alltags auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Der Pflegegrad wird nach einem Punktesystem ermittelt. Bei der Pflegebegutachtung vergibt der Gutachter des MDK die Punktwerte je nach Schwere und Intensität der benötigten Hilfeleistung. Um zu bestimmen, wie selbständig ein Pflegebedürftiger ist, nimmt der Gutachter sechs Lebensbereiche unter die Lupe, die in sechs Modulen aufgeteilt sind. Die Module sind unterschiedlich gewichtet, die Summe aller Punkte aus den einzelnen Modulen ergibt dann den Gesamtpunktwert. Er kann zwischen 0 und 100 Punkten liegen. Pflegebedürftigkeit besteht dann, wenn das Endergebnis mindestens 12,5 Punkte beträgt.
Die Gewichtung der sechs Module im Überblick
Die Module spielen bei der Pflegegradeinstufung ein wichtige Rolle. Sie sind so gestaltet, dass sowohl physische als auch psychische und geistige Einschränkungen in die Berechnung des Pflegegrads einfließen.
10 % Mobilität im eigenen Haushalt und in der Umgebung
Wie gut klappt es noch mit dem Aufstehen, Lagern, Treppensteigen, Stehen und Sitzen.
7,5 % Verhaltensweisen und psychische Auffälligkeiten*
Sind bei der Person Auffälligkeiten im Verhalten zu erkennen, etwa Ängste, Aggressionen oder Zwangsstörungen.
20 % Krankheitsbedingte Anforderungen
Kann die betroffene Person krankheits- oder therapiebedingte Maßnahmen selbstständig durchführen.
7,5 % Kommunikative und kognitive Fähigkeiten*
Ist die Person in der Lage, sich räumlich und zeitlich zu orientieren. Kann sie selbstständig Entscheidungen treffen.
40 % Selbstversorgung im Alltag und Körperpflege
Inwieweit kann sich die betroffene Person selbst ernähren, pflegen oder waschen.
15 % Gestaltung des Alltags und soziale Kompetenz
Der Grad der selbständigen Gestaltung des Alltags, der Freizeit und die Pflege von sozialen Kontakten wird bewertet.
* Module 2 und 3: In die Berechnung des Pflegegrades fließt nur eines der beiden Module ein, nämlich das mit der höchsten Punktzahl, mit max. 15 Punkten.
„Genieße deine Zeit, denn du lebst nur jetzt und heute.
Morgen kannst du gestern nicht nachholen
und später kommt früher als man denkt.“
Zitat: Albert Einstein
Es erfüllt uns immer wieder mit viel Stolz und Bestätigung für unser Engagement, wenn wir sehen, wie unsere Kunden unsere Dienstleistung schätzen.
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