Mit diesen Tipps bereiten Sie sich auf den Gutachtertermin des Medizinischen Dienstes vor.
Warum kommt der Medizinische Dienst (MDK)?
Wie viel Pflege braucht jemand – wie viel steht ihm finanziell zu? Davon will sich die Pflegekasse ein eigenes Bild machen. Deshalb schickt sie Gutachter zu Ihnen nach Hause. Pandemiebedingt geschieht das teilweise auch nur telefonisch. Er wird Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen Fragen stellen, Ihre Grenzen und Fähigkeiten kennenlernen und evaluieren, wie Sie Sie Ihren Alltag bewältigen. Auch die Wohnsituation spielt dabei eine Rolle. Dies wird als Pflegeassessment bezeichnet.
Der MDK kommt, wenn Ihre Familienangehörigen gesetzlich versichert sind. Die Firma MEDICPROOF ist für Privatversicherte zuständig. Beide funktionieren auf die gleiche Weise. Die Gutachter sind staatlich geprüfte Krankenschwestern und manchmal auch Ärzte, sie wissen also viel über Krankenpflege.
Drei bis vier Wochen (je nach Auslastung des MDK) nach dem Antrag auf Pflegegradeinstufung setzt sich ein Gutachter mit Ihnen in Verbindung. Gutachtertermine werden schriftlich oder telefonisch mit Datum und Zeitfenster angekündigt. Wenn Ihnen ein Termin nicht passt, können Sie ihn telefonisch verschieben.
Viele Patienten und Angehörige sind vor dem entscheidenden Termin nervös. Nachvollziehbar: Denn der Bericht des Gutachters legt fest, ob und welchen Pflegegrad der Patient bekommt. Gutachter spielen in der Regel die Pflegebedürftigkeit nicht herunter, dennoch bringen ca. 40 Prozent der Pflegebescheide nicht das Ergebnis, das man sich erhofft hatte.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Um jemandem einen bestimmten Pflegegrad zuzuordnen, interessiert den Gutachter, wie selbstständig jemand ist. Sie betrachten sechs verschiedene Lebensbereiche, die auch „Module“ genannt werden. Es geht im Kern darum, ob jemand für sich selbst sorgen kann, ob er sich bewegen , sprechen und verstehen kann. Es wird auch berücksichtigt, ob der Patient unter Angst und Aggression leidet, ob er in der Lage ist, sein tägliches und soziales Leben zu bewältigen und ob er mit der Krankheit umgehen kann.
Der Gutachter misst mit einem Punktesystem von 0 bis 100 Punkten. Die Module bzw. Antworten sind unterschiedlich gewichtet und werden summiert. Nicht alle Lebensbereiche sind also aus Sicht der Gutachter gleich wichtig – das wichtigste Modul ist, ob jemand für sich selbst sorgen kann. Ob jemand mobil ist, ist gemäß den Modulen nicht so entscheidend. Es gilt: Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigungen)
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (dabei sind noch bes. Anforderungen an die Pflege zu berücksichtigen)
Wie bereite ich mich auf den Termin vor?
Planen Sie genügend Zeit ein. Die Termine dauern in der Regel etwa eine Stunde, planen Sie sicherheitshalber mehr Zeit ein, falls der Gutachter zu spät kommt oder länger braucht.
Wer darf bei dem Termin anwesend sein?
Falls möglich sollte als Zeuge ein pflegender Angehöriger bei dem Termin anwesend sein. Auch andere Kontaktpersonen sind nützlich, wenn sie den Patienten bei der Bewältigung seines Alltags kennen. Wenn Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst engagiert haben: Bitten Sie den Pflegedienst sich die Zeit zu nehmen und mit dem Gutachter den Pflegebedarf zu klären. So kann der MDK die gesamte Situation besser berücksichtigen.
Welche Unterlagen soll ich bereit halten?
Legen Sie sich wichtige Dokumente im Voraus zurecht, am besten Fotokopien. Alle medizinischen Berichte sind wichtig: Berichte Ihres Haus- oder Facharztes, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus und eine Übersicht über Medikamente, Behandlungen und Allergien. Wenn bereits ein Pflegedienst zu Ihnen kommt, halten Sie die Pflegedokumentationen und entsprechenden Verträge parat. Wenn Sie einen Pflegekassenbescheid anfechten, halten Sie das alte Gutachten und Ihren Widerspruch bereit.
Soll ich ein Pflegetagebuch anlegen?
Ja, unbedingt. Beschreiben Sie Ihren Alltag genau. Welche Schwierigkeiten ergeben sich? Welche Hilfe brauchen Sie? Was kann die Situation erleichtern? Wobei ist der Patient bei der Bewältigung seines Alltags auf fremde Hilfe angewiesen? Alle Informationen zählen, auch wenn sie zunächst etwas banal erscheinen mögen, z.B.: „Meine Mutter hat sich beim Essen immer auf die Bluse getropft. Dadurch musste ich die ganze Zeit Wäsche waschen. Meine Vater hat nachts Angstattacken, er beruhigt sich nur, wenn ich bei ihm sitze. Mein Opa traut sich nicht mehr allein zu schwimmen, weil er Angst hat zu stürzen – ich kann ihm wegen meinen Rückenproblemen nicht helfen. Pflegedienste könnten uns entlasten.“
Wie bereite ich den Pflegebedürftigen auf den Termin vor?
Manche Angehörige bereiten ihre Lieben auf den MDK-Termin nicht einmal vor, damit sie sich keine Sorgen machen. Das ist nicht der richtige Weg. Man sollte offen und ehrlich sein: „Wir haben einen Antrag gestellt, und jemand, der sich mit Pflege auskennt, wird kommen, um uns zu helfen.“ Wenn Sie glauben, dass der pflegebedürftige Angehörige nervös ist, sollten Sie es ihm lieber am Abend vor dem Termin sagen als eine Woche im Voraus.
Wie verhalte ich mich beim Gutachtertermin richtig?
Alles so machen wie immer!
Beim Termin sollten Sie dem Assessor eine realistische Sicht auf Ihre Situation ermöglichen. Hat der Patient vor dem Gutachtertermin einen Fleck auf dem Hemd? Geben Sie ihm nicht gleich einen neues. Es geht nicht darum, zu glänzen, sondern dem Gutachter zu zeigen, wie der Alltag wirklich verläuft. Nur so gelangen Sie zu einem fairen Pflegegrad und dem damit verbundenen Geld. Natürlich sollte man die Situation nicht noch schlimmer darstellen, wie sie ist.
Nicht intervenieren!
Ein Gutachter wird Ihrem Angehörigen viele Fragen stellen. Wobei brauchen Sie Hilfe? Was fällt Ihnen schwer? Vielleicht sagt der Patient dem Gutachter, dass er selbst baden kann und er kein Problem damit hat, den Überblick zu behalten. Widerstehen Sie dem Drang, sofort zu korrigieren. Experten wissen: Gerade Menschen mit Demenz können ihre Defizite oft gut kaschieren oder schämen sich, diese zuzugeben. Lieber sprechen Sie mit dem Gutachter danach unter vier Augen, um Ihre Sicht der Dinge mitzuteilen. Manchmal bittet der Gutachter den Patienten zu zeigen, wie er zurechtkommt: zum Beispiel mit einer Gehhilfe oder beim Essen. Wenn die Mutter Schwierigkeiten hat, die Kaffeetasse zu sich heranzuziehen, helfen Sie ihr nicht sofort. Auch wenn man als Angehöriger oft das Gefühl hat, einen geliebten Menschen damit vorzuführen oder in Verlegenheit zu bringen. Aber nur so können sich Gutachter ein echtes Bild machen.
Dokumente sichten
Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit Ihre Akten, damit Sie im Stress nichts vergessen. Am besten gehen Sie den Arztbericht, den Medikationsplan und Ihre Notizen mit dem Gutachter gemeinsam durch.
Wohnumfeld zeigen
Zeigen Sie dem Gutachter Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung. Zum Beispiel Hürden, um in die Dusche zu gelangen, oder steile Treppen, die Ihre Mutter nur schwer steigen kann. Der Gutachter kann Ihnen auch Tipps geben, welche Hilfsmittel Ihren Alltag erleichtern können: zum Beispiel ein Badewannenlift, eine Gehhilfe oder ein Pflegebett im Schlafzimmer. Lassen Sie den Gutachter alles in den Bericht schreiben. Das gilt als Antrag bei der Pflegkasse.
Wie geht es nach dem MDK-Termin weiter?
Zwischen Begutachtung und Pflegebescheid können bis zu drei Wochen vergehen. Der Gutachter reicht seine Bewertung bei der Pflegekasse ein. Diese muss sich binnen fünf Wochen nach Antragsstellung beim Versicherten melden. Der Pflegebescheid und das Gutachten wird per Post zugesendet. Wenn Sie mit der Pflegegradeinstufung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat Widerspruch dagegen einzulegen.
Bei Unsicherheit oder unvollständigen Unterlagen empfiehlt es sich, einen kassenunabhängigen Pflegeberater hinzuzuziehen, er begleitet MDK-Termine auch persönlich oder bereitet Sie darauf vor.
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