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24 Stunden Betreuung

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24 Stunden Pflege und Betreuung … das Lexikon von A-Z

Begriffe von A-Z … 24 Stunden Pflege und Betreuung

Das Pflege-Lexikon von PROMEDICA PLUS München-Mitte gibt Ihnen einen schnellen und leicht verständlichen Überblick über Themen, die im Bereich der 24 Stunden Pflege und Betreuung vorkommen. Wir ergänzen unser Lexikon stetig, damit Sie über alles Wissenswerte informiert sind.

Aktivierende Pflege

Ziel der aktivierenden Pflege ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Der Pflegebedürftige soll die täglichen Bewegungsabläufe so weit wie möglich wieder selbst bewältigen können.

Altenheim

Unter einem Altenheim versteht man eine Institution, in der Senioren wohnen und betreut werden. Die Bewohner sind meist wenig pflegebedürftig und verfügen über keinen eigenen Haushalt. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Verpflegung, Putzen, Wäschewaschen etc.) werden vom Dienstleister übernommen. Im Altenheim steht die soziale Integration der Senioren im Fokus. Als Alternative zum Altenheim existieren „betreutes Wohnen“ und „Pflegeheim“.

Altenwohnanlage/ (Alten-)Wohnstift

Hier wohnen Senioren in einem eigenen Appartement – unabhängig und selbstbestimmt. Die Institutionen verfügen häufig über Gemeinschaftsräume (Musik- und Fitnessraum, Veranstaltungssaal, Bibliothek etc.), um das Leben in der Anlage attraktiver und geselliger zu gestalten. Pflegebedürftige Bewohner werden oftmals in den eigenen vier Wänden gepflegt. Altenwohnanlagen mit einem sehr hohen Wohnkomfort und Betreuungsangebot werden oft als „Seniorenstift“ bzw. „Seniorenresidenz“ bezeichnet.

Alzheimer-Krankheit

Alzheimer ist die weitverbeiteste Krankheit von Demenz. Morbus Alzheimer ist eine
degenerative Störung des Gehirns und unheilbar.

Ambulant betreute Wohngemeinschaft

Hier leben Senioren in kleinen Wohngruppen (4 – 15 Personen) unter einem Dach (große Wohnung oder Haus). Alle Bewohner haben als Mieter dieselben Rechte und zahlen für ihre Wohneinheiten und die Benützung der Gemeinschaftsräume anteilig Miete. Die Mieter haben das Hausrecht und bestimmen gemeinsam über die Gestaltung und Ausstattung der Gemeinschaftsräume und die Aufnahme von neuen Mitbewohnern. Pflegebedürftige Mitbewohner werden bei Bedarf durch frei gewählte ambulante Pflegedienste betreut. Es gibt auch ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenz-Patienten, wobei hier je nach Fortschritt der Demenz gesetzlich bestellte Betreuer oder Angehörige in die Entscheidungs- und Organsitationsabläufe integriert sind.

Ambulante Pflege / Ambulanter Pflegedienst

Diese Dienste versorgen pflegebedürftige Menschen im vertrauten Zuhause. Sie kommen bei Bedarf mehrmals täglich oder wöchentlich zur Behandlungspflege oder Körperpflege, manchmal übernehmen ambulante Pflegedienste auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Barbetrag

Bewohner, die Lebensunterhalt in einem Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten einen Barbetrag. Er dient als „Taschengeld“, um die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen, die von der stationären Einrichtung nicht übernommen werden. Der Barbetrag wird vom Sozialhilfeträger an das Pflegeheim überweisen und von diesem an den Leistungsempfänger bzw. Bewohner weitergereicht.

Barrierefrei

Barrierefreiheit ermöglicht Pflegebedürftigen die vollumfängliche Nutzung ihres Lebensbereichs und den ungehinderten Zugang zu ihrer Wohnung oder ihrem Haus. Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung werden von der Pflege- bzw. Krankenkasse und Sozialämtern finanziell gefördert, z.B.: Entfernung von Stolperschwellen, Einbau einer schwellenlosen Dusche, Haltegriffe in den Sanitärräumen.

Begleitservice

Ambulante Dienstleister unterstützen Pflegebedürftige stundenweise z.B. bei Einkäufen, Besorgungen und Artzbesuchen.

Behandlungspflege (§ 37 Absatz 2 SGB V)

Medizinische Pflegeleistung, die auf ärztliche Anordnung erfolgt und zumeist von ambulanten Pflegediensten bei den Pflegebedürftigen Zuhause erbracht. Zu den Leistungen gehören beispielsweise: Medikamentenvergabe, Spritzen setzen und Verbandwechsel. Die Krankenkasse vergütet alle Leistungen gemäß SGB V direkt an den ambulanten Pflegedienst.

Betreutes Wohnen

Wohmodell, bei der die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Bewohner im Fokus steht. Diese Wohnform passt insbesondere zu weitgehend selbständigen Senioren, die sich nach Gesellschaft mit Gleichgesinnten sehnen, aber ihren Alltag größtenteils selbstständig bewältigen können. Meist bieten diese Einrichtungen auch Gemeinschaftsräume für Begegnungen an. Optional können hier je nach Bedarf Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, z.B. Essenlieferungen. Die Wohnräume können gemietet gekauft werden.

Betreuungsbetrag für Personen
mit erheblichem allgemeinen
Betreuungsbedarf (§§ 45a, 45b SGB XI)

Der Betreuungsbetrag hängt von einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ab und kann von Menschen mit besonders hohem Bedarf an Betreuung und dauerhaften Einschränkung der Alltagskompetenz in Anspruch genommen werden. Insbesondere von Pflegebedürftigen mit Demenz, psychiatrischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen. Der Antrag erfolgt über die zuständige Pflegekasse.

Betreuungsgruppen (kommunal)

Betreuungsgruppen werden zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und als Kontaktmöglichkeit für Betroffene angeboten. Meist handelt es sich um Angebote für Demenzerkrankte. Die Betreuung findet in der Regel ein bis zweimal vormittags und nachmittags statt. Kommunikation, Spielen, Biografiearbeit, Gymnastik, Singen und Backen fördern die Aktivierung der Patienten. Siehe auch Tagespflege.

Betreuungsrecht / Rechtliche Betreuung / Betreuungsverfügung

Bei ganz oder teilweisen körperlichen, geistigen, seelischen oder psychischen Einschränkungen, kann das zuständige Vormundschaftsgericht auf Antrag des Betroffenen bzw. von Amts wegen einen Betreuer bestellen (vgl. § 15g6 BGB). Als gesetzliche Betreuer können z.B. Verwandte, gute Freunde oder Rechtsanwälte bestellt werden, nicht jedoch Mitarbeiter eines Pflegeheims, in dem die zu betreuende Person wohnt. Vorsorglich kann an eine Betreuungsvollmacht erstellt werden, damit eindeutig geregelt ist, wer im Fall der Fälle als gesetzlicher Betreuer gilt.
Mehr Infos zum Betreuungsrecht / Betreuungsverfügung »

Dekubitus

Ein Druckgeschwür, das infolge längerer Bettlägerigkeit an der Haut und/oder des darunterliegenden Gewebes entsteht. Häufig betroffen sind das Kreuzbein und die Fersen. Druckentlastende Maßnahmen und die Erhaltung der Mobilität können Dekubitus vorbeugen.

Demenz

Es gibt bis zu 50 verschiedene Formen von Demenz, die bislang bekannt sind. Die Alzheimer-Krankheit ist mit Abstand die bekannteste und weitverbeiteste Form dieser unheilbaren und degenerativen Krakheit des Gehirns. Wörtlich übersetzt bedeutet Demenz: „abnehmender Geist“, es findet ein Verfall der geistigen Energie und Fähigkeiten statt. Betroffene verlernen bzw. vergessen z.B. Fähigkeiten wie Namen von Verwandten, Schreiben oder den Toilettengang. Demezerkrankte sind teilweise oder vollständig desorientiert- zeitlich, örtlich, persönlich. Das Verständnis für Ihre Umwelt schwindet und drückt sich in manchen Fällen in Aggressivität und Angst aus.

Ergotherapie

Aus dem altgriechischem übersetzt, bedeutet Ergotherapie: „Heilung durch Handlung und Arbeit“. Ziel ist, einem durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigten Menschen seine Handlungsfähigkeit und Selbstversorgung zurückzugeben. Dabei werden spezielle therapeutische Maßnahmen eingesetzt.

Fahrservice

Um pflegebedürftige Menschen Mobilität zu ermöglichen, bieten gemeinnützige Träger, wie z.B. die Johanniter und Malteser, und private Dienstleister Fahrdienste an.

Geldleistung (§ 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst organisierte Pflegehilfen)

Pflegebedürftige können bei ihrer Pflegeversicherung Geldleistung bzw. Pflegegeld beantragen, um in Eigenregie für ihre hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege sorgen zu lassen. Der Pflegegrad bestimmt über die Höhe des Pflegegelds. Anspruch auf monatliches Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2. Der Freistaat Bayern gewährt zusätzlich ab Pflegerad 2 ein jährliches Landespflegegeld.

Geriatrie

Ist eine medizinische Spezialdisziplin. Die „Altersheilkunde“ beschäftigt sich hauptsächlich mit der Entstehung, Prophylaxe, Diagnose und Therapie von Krankheiten, die bei Senioren auftreten.

Gerontologie

Die Alterswissenschaft befasst sich mit der Beschreibung und Erklärung des Alters.

Grundpflege

Ist die Unterstützung des Pflegebedürftigen bei alltäglichen Aufgaben, z.B. bei der Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden, Mobilität und prophylaktische Maßnahmen.

Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)

Wird durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht. Die Leistung bedarf einer ärztlichen Anordnung und der Genehmigung der Krankenkasse.

Häusliche Pflege bei Verhinderung (§39 SGB XI)

Auch als „Verhinderungspflege“ bezeichnet. Wenn eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderweitigen Gründen verhindert ist und sich nicht um die Pflege kümmern kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag, derzeit maximal 42 Tage pro Kalenderjahr.

Hausnotruf

Um Senioren in plötzlichen Notlagen zu helfen, gibt es Notrufsender. Die Notrufe werden per Telefon direkt an Leitzentralen übermittelt, die sich mit dem Hilfesuchenden zunächst fernmündlich in Verbindung setzen und ggf. Rettungspersonal vor Ort schicken. Die Notrufsender sind zumeist tragbar („Funkfinger“ zum Umhängen, Armband mit einer Taste). Notrufsender zählen zu den Pflegehilfsmitteln, die Kosten werden von den Pflegekassen partiell gefördert.

Hospiz

Es gibt stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste, um Sterbenden auf ihrem letzten Weg zu begleiten und ihnen einen würdevollen Abschied bis zum Ende zu ermöglichen.

Kombinationsleitung (Kombi von Geld-u. und Sachleitung § 38 SGB XI)

Wenn ein Pflegebedürftiger von einem ambulanten Pflegedienst Leistungen gemäß § 37 SGB XI Leistungen in Anspruch nimmt, werden diese mit der Pflegekasse direkt abgerechnet. Die Inanspruchnahme führt zu prozentualer Minderung beim Pflegegeld. Die Pflegekassen zahlen das Pflegegeld erst nach Erhalt der Sachleitungsrechnung aus.

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

Wenn die häusliche Pflege temporär nicht möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeinrichtung. Derzeit: max. 42 Tage pro Kalenderjahr.

Logopädie

Ist eine medizinische Spezialdisziplin für sprachgestörte Menschen. Sprachstörungen treten bei Senioren zumeist im Rahmen einer neurologischen Erkrankung und nach einem Schlaganfall auf, wenn das Sprachzentrum im Gehirn beeinträchtigt ist. Logopäden bieten Ihre Behandlungen in Praxen an, teilweise auch ambulant mit Hausbesuchen.

MDK

Ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK wird von den Kassen beauftragt, um die Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) zu begutachten. Der MDK ist auch zuständig für Qualitätsprüfungen der stationären Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflegedienste. Das Pendant zum MDK ist bei den privaten Pflegepflichtversicherungen der neutrale Dienstleister Medicproof GmbH.
Mehr Infos zum MDK »

Nachtpflege

Ist eine teilstationäre Pflegeleistung für Demenzerkrankte, die tagsüber zu Hause betreut werden. Pflegeheime, gemeinnützige Einrichtungen und ambulante Pflegedienste bieten diesen Service teilweise an. Durch die Nachtpflege sollen vor allem pflegende Angehörige entlastet werden. Pflegebedürftige werden in der Regel von einem Fahrservice von Zuhause abgeholt und nach der Betreuung wieder heimgebracht.

Palliativpflege

Ist die Pflege eines schwererkrankten Menschen an seinem Lebensende. Im Mittelpunkt steht die Linderung von körperlichen, sozialen und psychischen Beschwerden. Die Betreuung findet zumeist in einem Team statt: Ärzte, Pflegekräfte, ehrenamtliche Sterbebegleiter, Sozialarbeiter, Psychologen, Seelsorger und Krankengymnasten. Gemeinsam verfolgen Sie das Ziel, die Lebensqualität der Sterbenden und deren Angehörigen zu verbessern.

Patientenverfügung

Ist ein Dokument, in dem der Betroffene für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit aufgrund hohen Alters oder Krankheit vorsorgt. Hier kann u.a. schriftlich festgehalten werden, dass der Betroffene im Notfall keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht.

Pflegeberater

Pflegebedürftige und deren Angehörige haben gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Pflegeberater sind hauptsächlich bei den Pflegestützpunkten oder Pflegekassen zu finden. Pflegeberatung wird aber auch von kassenunabhängigen Pflegeberatern durchgeführt. Schwerpunkte der Pflegeberatung sind: Organisation der Pflege in einem Pflegeheim oder zu Hause und Finanzierungsmöglichkeiten.

Pflegegrad

Der Pflegegrad entscheidet über die finanziellen Zuschüsse der Pflegekassen. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade: Pflegerad 1 bis 5. Über die Zuteilung der Pflegerade entscheiden bei gesetzlich Versicherten der MDK, bei privat Versicherten Medicproof.

Pflegeheim

In einem Pflegeheim werden Menschen mit einem besonders hohen Pflegebedarf vollstationär versorgt.

Pflegekasse

Träger der sozialen Pflegversicherungen sind die Pflegekassen. Sie sind immer bei den Krankenkassen der Pflegebedürftigen eingerichtet. Pflegekassen entscheiden über Leistungen der Pflegeversicherung und verwalten die Beiträge bzw. Finanzmittel der Pflegversicherungen. Die Pflegekassen haben die Pflicht, ihre Versicherten über ihre Ansprüche zu informieren und zu beraten.

Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 haben bei (häuslicher) Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst Anspruch auf Pflegesachleistung. Damit werden (teilweise) die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gedeckt. Die Höhe der Sachleistung hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und wird monatlich mit einem Fixbetrag bezahlt. Sind die Kosten für die Pflegeleistung höher als die Sachleistung, ist die Differenz privat zu begleichen.

Rehabilitation

Einem Krankenhausaufenthalt folgt oftmals eine Unterbringung in einer Reha-Klinik. Hier steht ein breites Angebot an Therapiemöglichkeiten zur Verfügung: Physiotherapie, physikalische Therapie, Logopädie, Ergotherapie etc.

Sachleistung

Siehe Pflegesachleistung.

Seniorenstift/Seniorenresidenz

Sind Altenheime, die sich an ein Klientel mit einem besonders hohen Anspruch an Wohnkomfort und Lebensqualität richten. Sie gelten für die breite Masse der Bevölkerung als zu teuer.

SGB V Leistungen

Sind Leistungen, die Krankenversicherungen erbringen. Siehe auch Behandlungspflege.

SGB XI Leistungen

Sind Leistungen, die Pflegeversicherungen erbringen. Siehe auch Pflegegeld, Pflegesachleistung.

Sozialdienst

Der Sozialdienst in Krankenhäusern betrachtet die Situation des Patienten ganzheitlich und organisiert bestmögliche Versorgung nach dem Aufenthalt in der Klinik. In Pflegeheimen sind Sozialarbeiter und Pädagogen des Sozialdienstes für die Betreuung der Bewohner zuständig.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Hier sind u.a. alle rechtlichen Grundlagen der Krankenversicherung (SGB V) und Pflegeversicherung (SGB XI) geregelt.

Sozialstation

Siehe Sozialdienst.

Stationäre Pflege

Pflegebedürftige werden in einer stationären Einrichtung „rund um die Uhr“ versorgt und gepflegt. Die Unterbringung im Pflegeheim erfolgt meist in Einzel- oder Doppelzimmern.

Sturzprophylaxe

Sind Maßnahmen, die einem Sturz vorbeugen oder diesen vermeiden.

Tagespflege

Richtet sich an Pflegebedürftige, die temporär tagsüber wegen psychischer oder körperlicher Beeinträchtigungen einer Betreuung bedürfen. Die restliche Zeit werden sie zu Hause gepflegt und betreut. Die Tagesgäste werden Daheim mit einem Fahrservice abgeholt und dorthin nach dem Aufenthalt zurückbefördert. Die Tagespflege dient auch zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Teilstationäre Pflege

Siehe auch Tagespflege, Nachtpflege. Die Kosten für eine teilstationäre Pflege werden, abhängig vom Pflegegrad, von den Pflegekassen bis zu einem bestimmten Betrag übernommen.

Verhinderungspflege

Siehe Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson.
Mehr Infos zur Verhinderungspflege »

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann der Unterzeichner einen beliebigen Dritten bevollmächtigen, in seinem Namen Willenserklärungen abzugeben, wenn er dazu infolge einer Krankheit oder hohen Alters nicht mehr in der Lage sein sollte. Mehr Infos zur Vorsorgevollmacht »

Vollstationäre Pflege

Siehe Pflegeheim.

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