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Betreuungsverfügung: Darauf kommt es an

von | Sep 21, 2022 | Allgemein | 0 Kommentare

Manchmal können Menschen nicht mehr selbst Entscheidungen treffen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, ordnet das Gericht eine gesetzliche Betreuung an. In Deutschland werden rund 1,3 Millionen Menschen gesetzlich betreut – Tendenz steigend.

Was bedeutet gesetzliche Betreuung?

Kann ein Erwachsener seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln – zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall oder Behinderung – braucht er einen gesetzlichen Vertreter. Was viele nicht wissen: Familien können nicht automatisch wichtige Entscheidungen treffen. Das Gericht bestellt einen Betreuer, sofern es nichts anderes bestimmt. Dies kann ein Fremder oder ein Verwandter sein. In jedem Fall steht die Person unter der Kontrolle des Gerichts.

Was macht ein gesetzlicher Betreuer?

Ein Betreuer ist zuständig für persönliche Angelegenheiten, z.B.: Behördengänge, Korrespondenz, Unterbringung, Geldangelegenheiten und Gesundheitsvorsorge. Um welche Lebensbereiche sich ein Betreuer kümmern muss, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Welche Beratungsstellen gibt es?

Die Betreuungsinstitutionen sind eigenständige Behörden in den Landkreisen und Städten. Sie beraten in allen Fragen der rechtlichen Betreuung, machen Hausbesuche und arbeiten dem Betreuungsgericht zu. Dabei treten sie auch mit Ärzten oder medizinischen und sozialen Diensten in Kontakt.

In zahlreichen Städten gibt es auch sogenannte Betreuungsvereine. Dort können Sie sich unter anderem kostenlos zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten lassen. Die Vereine schulen ehrenamtliche Helfer, helfen bei der Lösung von Problemen und organisieren Treffen zum Gedankenaustausch. Manche bieten auch kostenlose Policen an: Denn, wer eine gesetzliche Betreuung übernimmt, haftet persönlich für Fehler, die er macht – zum Beispiel, wenn eine Entscheidung grob fahrlässig getroffen wurde. Auch bei einer Vorsorgevollmacht haftet der Stellvertreter für Schäden.

Was ist der Unterschied zu einer Vollmacht?

Vorsorgevollmacht: Wenn Sie einer Person voll vertrauen, ist die Vorsorgevollmacht eine gute Option für Sie. Das Dokument ist ab der Unterschrift gültig. Der Stellvertreter kann damit wichtige Dinge für Sie arrangieren, etwa wenn Sie nicht mehr alleine entscheiden können. Im Alltag unterliegt Ihr Vertreter in der Regel keiner gerichtlichen Kontrolle. Nur in Ausnahmefällen bedarf er der Zustimmung des Betreuungsgerichts: etwa wenn eine kritische medizinische Behandlung erforderlich ist oder der Betroffene in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden soll. Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden möchten, ist also eine Vorsorgevollmacht die richtige Wahl.

Betreuungsverfügung: Wenn Sie niemanden haben, dem Sie vertrauen, oder Sie nicht möchten, dass eine Person alleine Entscheidungen für sie trifft, ist eine Verfügung der richtige Weg. Das Gericht achtet genau auf den Betreuer. Eine Betreuungsverfügung tritt nicht sofort in Kraft, sondern erst, wenn das Gericht sagt, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Mit einer Verfügung können Sie selbst entscheiden, wer sich in Zukunft um Sie kümmern soll – zum Beispiel Ihr Lieblingsneffe. Dadurch wird verhindert, dass Fremde die Aufgabe übernehmen. In den allermeisten Fällen werden die Gerichte diesem Wunsch Folge leisten. Sie können auch eine Person als Betreuer ausschließen, mit der Sie noch nie zurechtgekommen sind. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, bestellt das Gericht nach eigenem Ermessen einen Betreuer.

Das Bundesministerium für Justiz stellt ein Musterformular für eine Betreuungsverfügung online zur Verfügung.

Wer wird als rechtlicher Betreuer bestimmt?

Zunächst sucht das Gericht nach der richtigen Person in der Familie. Dies ist in der Regel ein Lebenspartner oder Nachwuchs. Manchmal werden Familienmitglieder als Betreuer ausgeschlossen – zum Beispiel, wenn sie das Haus ihrer Großeltern mieten und deshalb daran interessiert sind, deren Vermögen zu verwalten. Findet sich kein geeigneter Angehöriger, sucht das Gericht eine ehrenamtliche Betreuungsperson. Manchmal wird auch ein gesetzlicher Berufsbetreuer eingesetzt, von denen es in Deutschland ca. 17.000 gibt.

Welche Rolle spielen Angehörige als Betreuer?

  • Eingeschränkte Entscheidungsbefugnis: Als Betreuer schaut man Ihnen genau auf die Finger. Bei wichtigen Entscheidungen muss das Gericht zuerst grünes Licht geben. Beispielsweise ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn Sie eine Wohnung auflösen, eine riskantere Operation arrangieren oder wesentliche Geldsummen ausgeben. Hierzu wird ein Antrag an das Amtsgericht gestellt und begründet. Lassen Sie sich am besten von einem örtlichen Betreuungsverein beraten.
  • Dokumentationen notwendig: Ein Mal im Jahr müssen Sie dem Gericht Bericht erstatten, beispielsweise über den aktuellen Kontostand Ihres Angehörigen. Für den besseren Überblick führt man am besten das ganze Jahr über ein Kassenbuch. Wenn Sie für finanzielle Angelegenheiten zuständig sind, müssen Sie Ihre Ausgaben im Zweifel nämlich nachweisen und begründen. Wichtig: Kontoauszüge und Rechnungen aufbewahren. Bestehen Sie auf eine Quittung, wenn Sie zum Beispiel Geld an Ihren Angehörigen im Pflegeheim geben. Es ist ratsam, ein separates Betreuungskonto einzurichten.

Was kostet eine gesetzliche Betreuung?

Das Betreuungsverfahren verursacht natürlich Kosten. Bei einem Reinvermögen von über 25.000,- Euro beträgt die Jahresgebühr 10,- Euro pro begonnene 5.000,- Euro über dem Nettovermögen von 25.000,- Euro. In jedem Fall mindestens 200,- Euro per anno. Bezahlen müssen die Betroffenen, also diejenigen, die betreut werden sollen. Wie hoch die Kosten sind, hängt also vom Vermögen ab. Personen, die keine finanziellen Mittel aufbringen können, können Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandspauschale von rund 400,- Euro pro Jahr, die auch vom Betroffenen zu bezahlen ist. Nur wenn er mittellos ist, springt die Staatskasse ein.

Wie lange ist eine Betreuung gültig?

Betroffene Menschen dürfen nur so lange betreut werden wie die Unterstützung notwendig ist. Spätestens nach sieben Jahren wird überprüft, ob eine Betreuung noch erforderlich ist. Bei Demenz ist die Pflege in der Regel langfristig angelegt. Die Betreuung kann jedoch auch nur vorübergehend sein – zum Beispiel in den Monaten nach einem Unfall.

An wen wende ich mich, wenn es Probleme mit der Betreuung gibt?

Ein rauer Umgangston, mangelnde Erreichbarkeit oder Verdacht auf Unterschlagung des Vermögens: Die meisten Betreuer gehen verantwortungsvoll mit ihrer Aufgabe um, aber manchmal treten Probleme auf. Hier einige Tipps in Konfliktsituationen:

  • Angehörige können nur Einfluss nehmen, indem sie beim Gericht beantragen, am Betreuungsverfahren förmlich teilzunehmen. Wenn die Entscheidung positiv ist, werden sie automatisch und offiziell Teil des Verfahrens. Sie müssen dann angehört werden und können der Betreuung bei einer Anhörung widersprechen.
  • Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle des Berufsverbands der Berufsbetreuer. Diese Schlichtungsstelle ist allerdings nur zuständig, wenn ein Berufsbetreuer Mitglied des Berufsverbandes ist. Sie ersetzt nicht die juristische Klärung des Sachverhalts.
  • Sie können auch den Betreuer wechseln (s.u.): Das Amtsgericht darf einen fremden Dritten nicht einfach bevorzugen, wenn ein Angehöriger als Betreuer zur Verfügung steht. Dabei geht der Wille des zu Betreuenden vor, den das Gericht zu berücksichtigen hat.
  • Manchmal sind einfach auch nur Missverständnisse für Konflikte mit Betreuern verantwortlich. Ein Betreuer, das klingt so, als müsse er tatsächlich die Pflege eines Angehörigen erledigen. Aber ein Betreuer muss zum Beispiel nicht einkaufen gehen oder die Inkontinenzversorgung übernehmen. Er muss nur Angelegenheiten für seine Klienten regeln, etwa Pflegedienste beauftragen oder Rechnungen bezahlen. Der Betreuer muss seinen Klienten auch regelmäßig kontaktieren. Aber er muss gegenüber Dritten, etwa Angehörigen, keine Auskunft über Kontostände und Arztgespräche geben.

Wie kann ich einen Betreuer austauschen?

  • Wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert, können Sie einen Wechsel des Betreuers veranlassen. Das hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn dies fundiert begründet und nachgewiesen wird. Das Gericht muss den Austausch genau prüfen, auch wenn kein konkreter Grund vorliegt – etwa wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.
  • Der Angehörige oder Betreute muss sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Lassen Sie sich am besten vorher beraten – die Schreiben sollten weniger emotional, sondern sachlich gehalten werden.
  • Wenn möglich: Empfehlen Sie dem Gericht eine ebenso geeignete Person als Betreuer, die sich einverstanden erklärt hat.
  • Beschwerden über Betreuer können durch Zeugen wie Nachbarn und Pflegekräfte oder durch Mahnungen unbezahlter Rechnungen begründet werden.

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