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Verhinderungspflege: Wofür sie gut ist und wie viel Ihnen zusteht

von | Okt 20, 2022 | Allgemein | 0 Kommentare

Mit der Verhinderungspflege können Sie sicherstellen, dass Ihr Angehöriger während Ihrer Abwesenheit gut versorgt ist.

Was ist das?

Verhinderungspflege bedeutet: Jemand kümmert sich um Ihren Angehörigen, wenn Sie für die Pflege nicht zur Verfügung stehen. Während Ihrer Abwesenheit bezahlt die Pflegekasse die Betreuung. Das Jahresbudget beträgt dafür maximal 1.612 Euro. Pflegebedürftige Menschen haben einen Rechtsanspruch auf die Verhinderungspflege.

Ganz ähnlich verhält es sich mit der Kurzzeitpflege – nur dass der Angehörige dabei nicht zuhause, sondern in einem Pflegeheim gepflegt wird.

Wann benötige ich Verhinderungspflege?

Es gibt viele Gründe für eine Verhinderung. Betreuung ist anstrengend und man braucht gelegentlich auch mal eine Pause. Vielleicht möchten Sie für ein paar Stunden ins Fitnessstudio, zum Friseur oder zu einer Selbsthilfegruppe gehen. Vielleicht sind Sie im Urlaub oder sind krank. Es spielt keine Rolle, warum Sie verhindert sind.

Voraussetzung: Ihr Angehöriger muss Pflegegrad 2 oder höher haben. Wer sich um ihn gekümmert hat, ist unerheblich. Der Hausarzt kann Ihnen in der Regel bestätigen, dass Sie schon länger in die Pflege involviert sind – zum Beispiel, weil sich die Erkrankung Ihres Ehegatten schon seit Monaten oder Jahren entwickelt.

Wer darf die Ersatzpflege ausführen?

Jeder! Es bedarf keiner Qualifikationen. Das kann ein Nachbar oder Freund, Krankenpflegedienst oder ein naher Angehöriger sein, also z.B.: Kinder, Enkel, Nichten, Eltern, Geschwister, Schwager.

Für nahe Angehörige gelten besondere Abrechnungsbedingungen!

Für die Verhinderungspflege steht in der Regel ein Budget von 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Aber: Für nahe Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad gibt es weniger Geld von der Kasse. Hier ist ein Jahresbudget vorgesehen, das sich wie folgt errechnet: Monatliches Pflegegeld mal 1,5. Bei Pflegegrad 3 also 545 Euro mal 1,5 = 817,50 Euro. Angehörige können jedoch z.B. mit Fahrtkosten und Verdienstausfall „aufstocken“. Diese Kosten werden von der Pflegeversicherung bezahlt, bis der jährliche Maximalbetrag von 1.612 Euro erreicht ist.

Die Leistungen im Überblick:

Pflege-
grad
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zu 42 Tage im KalenderjahrVerhinderungspflege durch Professionelle bis zu 42 Tage im Kalenderjahr
1keinekeine
2 474,00 Euro1.612,00 Euro
3 817,50 Euro1.612,00 Euro
41.092,00 Euro1.612,00 Euro
51.351,50 Euro1.612,00 Euro

Wie läuft die Abrechnung ab?

Wie Sie das Jahresbudget aufteilen oder welchen Stundensatz Sie der Ersatzpflegeperson zahlen, entscheiden Sie selbst. Üblich sind Beträge zwischen dem Mindestlohn und 20 Euro. Wenn Ihnen das Budget aus der Verhinderungspflege nicht ausreicht, können Sie auch einen weiteren Budget-Topf in Anspruch nehmen: die Kurzzeitpflege.

Viele Angehörige gehen in Vorkasse und lassen sich dann rückwirkend die Kosten von der Pflegekasse erstatten. Einige Kassen überweisen das Geld auch direkt auf das Konto der Ersatzpflegeperson, wenn ihnen die Kontodaten mitgeteilt wurden. Üblicherweise landet die Erstattung auf dem Konto des Versicherten.

Wichtig: Verhinderungspflege können Sie nur bis zu 6 Wochen bzw. 42 Tage pro Jahr geltend machen, wenn Sie tageweise verhindert sind. Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Tage anzusparen, indem Sie zum Beispiel einige Monate auf die Verhinderungspflege verzichten und diese dann für einen längeren Urlaub nutzen. Allerdings müssen Sie Ihr Budget im selben Kalenderjahr aufbrauchen.

Ist ein Antrag notwendig?

Die meisten Pflegekassen möchten vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege einen Antrag haben. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Sie können die Dokumente auch später an die Kasse senden, um die Kosten erstattet zu bekommen. Einige Familien tun dies monatlich, andere halbjährlich oder jährlich.

Das Schreiben muss angeben, wann und wie lange die Ersatzpflege stattgefunden hat und wie viel Geld dafür ausgegeben wurde. Fügen Sie Belege wie Unterschriften, Rechnungen oder Kontoauszüge bei.

Achtung: Wenn Ihr Angehöriger bereits sehr gebrechlich ist und möglicherweise das Ableben bevorsteht, sollten Sie einen Antrag vor der Abrechnung stellen. Wenn die Person plötzlich verstirbt, wird Ihnen nämlich sonst das ausgelegte Geld nicht erstattet.

Was muss ich beim Ausfüllen des Antragsformulars berücksichtigen?

Jede Pflegekasse hat ihr eigenes Formular. Einige verlangen sogar, dass Sie unterschiedliche Formulare ausfüllen, je nachdem, ob es sich bei der Ersatzpflegeperson um  ein Familienmitglied oder einen Außenstehenden handelt. Es ist wichtig, dass Sie angeben, wie lange Sie weg waren. Den Grund für Ihre Abwesenheit brauchen Sie der Kasse nicht mitzuteilen. Kreuzen Sie im Zweifelsfall „Sonstiges“ an, wenn im Formular dafür ein Feld vorgesehen ist.

Wie bekomme ich Verhinderungspflege rückwirkend?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Budget für die Verhinderungspflege nicht verjährt. Wenn Sie sie nicht oder nicht vollständig genutzt haben, gilt sie am 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres als verfallen.

Hat jemand bisher Ihren Angehörigen gepflegt, aber Sie haben nichts eingereicht – zum Beispiel, weil Sie das Budget nicht gekannt haben? Dann können Sie das Geld rückwirkend für vier Jahre bekommen. Sie können sich auf SGB II § 45 Abs. 1 berufen. Nur wenn tatsächlich niemand auf ihren Angehörigen aufgepasst hat, gibt es kein Geld.

Wie hole ich das Maximale aus der Verhinderungspflege raus?

  • Kurzzeitpflege verwenden

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Angehöriger zuhause gepflegt wird, können Sie die Hälfte des Budgets für die stationäre Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege übertragen lassen. Dafür bekommen Sie pro Jahr 806 Euro, zusammen also maximal 2.418 Euro.

  • Besser stundenweise verhindert

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen stunden- oder tagesweiser Verhinderungspflege. Stundenweise heißt: Eine Pflegeperson ist nicht mehr als acht Stunden am Tag verhindert. Zum Beispiel, wenn Sie zwei Stunden beim Friseur oder im Kino verbringen.

Weniger als acht Stunden pro Tag verhindert zu sein, hat finanzielle Vorteile. Wenn Sie nämlich darüber hinaus verhindert sind, wird das Pflegegeld gekürzt. Am ersten und letzten Tag Ihrer Verhinderung erhalten Sie zwar das volle Pflegegeld, an den übrigen Tagen bekommt man jedoch nur die Hälfte.

Wenn Sie zehn Tage im Urlaub oder im Krankenhaus sind, gibt es natürlich keine andere Möglichkeit, als für diese Zeit verhindert zu sein. Sie sollten jedenfalls bei der Wahrheit bleiben.

Wichtig: Bei stunden- oder tageweiser Verhinderungspflege geht es darum, wie lange Sie als eingetragene Pflegeperson verhindert sind – nicht um die Zeit, in der Ihr Angehöriger durch eine Vertretung gepflegt wird. Beispiel: Wenn Sie fünf Stunden mit Bekannten ausgehen und sich währenddessen jemand drei Stunden um Ihren Großvater kümmert, gilt das als fünf Stunden.

Muss ich dafür Steuern zahlen?

Als Versicherter müssen Sie das Geld für die Verhinderungspflege nicht versteuern, schließlich haben Sie dadurch ja keine Einnahmen, Sie reichen das Geld lediglich weiter.

Für den Ersatzpfleger, der das Geld für seine Aufwendung nimmt, gilt: Es kommt darauf an! Wer bei der Betreuung eines Verwandten oder eines lieben Nachbarn unterstützt, muss die Einnahmen aus der Verhinderungspflege nicht versteuern. Das wichtige Stichwort lautet in diesem Fall: „Sittliche Verpflichtung“. Wenn Sie also auch ohne Lohn unterstützt hätten, bleibt es steuerfrei. Wenn Sie die Ersatzpflege aber als Job ausführen, bei der es Ihnen vorrangig ums Geldverdienen geht, sind die Einnahmen beim Fiskus zu melden. Das zuständige Finanzamt kann Ihnen Näheres erläutern.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Ihre Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Pflegeberater erklären Ihnen, wie Sie die Verhinderungspflege am besten für sich nutzen können.

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