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Die Wohnung oder das Haus barrierefrei umbauen

von | Jun 16, 2023 | Allgemein | 0 Kommentare

Nicht nur für Pflegebedürftige oder körperlich behinderte Menschen: Ein barrierefreier Bau bzw. Umbau lohnt sich für die allermeisten Menschen. Denn jedem kann es passieren, dass er im alltäglichen Umfeld auf Barrierefreiheit angewiesen ist – und sei es auch nur, um einen Rollator problemlos schieben zu können. Hier beantworten wir Ihnen einige Fragen, wie man die Wohnung oder das Haus barrierefrei umbauen lassen kann: Wissenswertes gibt es zu Umbaumöglichkeiten, Kosten und Förderungen.

Wann benötige ich einen Umbau, um eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei zu gestalten?

Ein Umbau, um eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei zu gestalten, sollte spätestens dann vorgenommen werden, wenn klar ist, dass man den Alltag ohne die entsprechenden Vorkehrungen nicht mehr bewältigt. Und nicht jede Wohnung oder jedes Haus ist ohne Weiteres für ein Leben im Alter oder für ein Leben mit einer körperlichen Behinderung geeignet. Probleme bereiten beispielsweise Wände bzw. Ränder von Dusche oder Badewanne, die zu hoch sind, als dass man sie einfach übersteigen könnte. Türen sind zu schmal, um leicht mit einer Gehhilfe, einem Rollator oder einem Rollstuhl hindurch zu passen. Eine Treppe oder Türschwellen werden eventuell ebenfalls zum unüberwindbaren Problem. All dies erschwert den Alltag und schränkt Sie in Ihrer Selbstbestimmtheit und Mobilität ein.

Wie kann mein Zuhause barrierefrei gestaltet werden?

Viele Bereiche in Ihrem Zuhause können mit einem Umbau barrierefrei gestaltet werden – und selbstverständlich kann jeder Neubau gleich barrierefrei geplant und gebaut werden, zum Beispiel hiermit:

  • barrierefreier Türdurchgang mit einer Breite von innen mindestens 80 Zentimetern, für Rollstuhlfahrer mit mindestens 90 Zentimetern, außen sollten es mindestens 90 Zentimeter sein
  • barrierefreier Flur mit einer Breite von mindestens 1,20 Meter und mit der Möglichkeit zum Wenden mit mindestens 1,50 Meter mal 1,50 Meter
  • barrierefreies Bad, das als Mindestanforderung eine Fläche von 1,20 Meter mal 1,20 Meter zwischen den einzelnen Einbauten vorsieht
  • Türschwellen dürfen im Rahmen der Barrierefreiheit maximal zwei Zentimeter hoch sein oder bodengleich
  • barrierefreie Küche, die für die Barrierefreiheit eine Bewegungsfläche von mindestens 1,20 Meter mal 1,20 Meter Mindestabstand zwischen Küchenzeile und Küchenzeile vorsieht bzw. mindestens 1,20 Meter zwischen Küchenzeile und Wand. Um als rollstuhlgerecht zu gelten, müssten hier 30 Zentimeter mehr, also 1,50 Meter Abstand statt 1,20 Meter eingehalten werden
  • barrierefreie Fenster müssen gut erreichbar und die Fenstergriffe leicht zu öffnen sein, die maximale Höhe der Griffe sollte bei 85 bis 105 Zentimeter liegen.

Gibt es eine Förderung für einen Umbau für mehr Barrierefreiheit?

Tatsächlich werden Baumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit von der Pflegekasse finanziell unterstützt: Die Kasse kann Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.000 Euro als Zuschuss gewähren – pro Maßnahme. Dies gilt für bauliche Anpassungsmaßnahmen, die die Pflege im eigenen Zuhause ermöglichen, sie erleichtern oder aber eine weitestgehend selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen.

Die Vorteile eines barrierefreien Zuhauses im Überblick

  • Sie sind in der Lage, (möglichst) selbstbestimmt zu leben
  • Sie können weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben
  • Sie können länger im eigenen barrierefreien Zuhause bleiben, ein Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Wohneinrichtung kann aufgeschoben oder sogar ganz vermieden werden
  • Die Kosten sind in aller Regel überschaubar
  • Es gibt Zuschüsse, etwa von der Pflege- oder Unfallkasse oder auch Förderprogramme der Bundesländer, der Versorgungsämter oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Durch die Barrierefreiheit wächst der Wert Ihrer Wohnimmobilie
  • Eine barrierefreie und somit zukunftsorientierte Immobilie hat im Vergleich in der Regel einen höheren Wert
  • Pflegekosten werden beim Bewohnen einer barrierefreien Wohnung gesenkt
  • In einer bereits barrierefreien Wohnung sind Sie vorbereitet, falls Sie durch eine Erkrankung oder einen Unfall plötzlich eingeschränkt sein sollten
  • Betreuungskräfte und Pflegekräfte werden entlastet, da sie im komfortablen barrierefreien Umfeld ausreichend Platz haben, um dem Pflegebedürftigen optimal zur Hand gehen zu können

Barrierefrei, barrierearm, seniorengerecht und mehr – was ist der Unterschied?

Barrierefrei, barrierearm, seniorengerecht, behindertengerecht, rollstuhlgerecht – es gibt Unterschiede. Für „barrierefrei“ sind die Vorgaben in Deutschland laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ganz präzise mit der DIN 18040 festgelegt: Nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz soll diese Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen es Menschen mit einer Behinderung ermöglichen, ohne Probleme und möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen in bauliche Anlagen zu gelangen.

Barrierefrei und rollstuhlgerecht definieren auch genügend Platz

Für den Begriff „barrierearm“ gibt es im Gegensatz zu „barrierefrei“ keine definierende Norm, die Vorgaben sind nicht eindeutig. Auch andere Begriffe wie „seniorengerecht“, „behindertengerecht“ oder „rollstuhlgerecht“ unterliegen keinen gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben. „Rollstuhlgerecht“ ist mit unter der Norm für Barrierefreiheit erfasst: Etwa wenn bestimmte Maßangaben vorgesehen sind, weil für ein Durchkommen mit einem Rollstuhl mehr Platz benötigt wird.

Erfahren Sie in einem weiteren Blogartikel Wissenswertes zu Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern beim barrierefreien Umbau.

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