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Darf eine Mietwohnung vom Mieter barrierefrei umgebaut werden?

von | Jul 2, 2023 | Allgemein | 0 Kommentare

Die meisten Menschen, die Pflege benötigen, möchten gerne im eigenen vertrauten Umfeld wohnen bleiben. Doch darf eine Mietwohnung vom Mieter barrierefrei umgebaut werden? Tatsächlich ist das möglich, doch dabei muss einiges beachtet werden.

Barrierefreie Umbaumaßnahmen unbedingt mit dem Vermieter absprechen

Wichtig ist auf jeden Fall: Bevor man in der Wohnung oder dem Haus, das man zur Miete bewohnt, Umbauten vornimmt, muss dies mit dem Vermieter abgesprochen werden – Sie können von Ihrem Vermieter überdies die Zustimmung einfordern, behindertengerecht umzubauen. Die Kosten der Baumaßnahmen trägt der Mieter. Das Recht auf einen barrierefreien Umbau ist im Paragraf 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Die Gesetzgebung umfasst auch, in welcher Form eine barrierefreie Modernisierung innerhalb und außerhalb der Wohnung vorgenommen werden darf. Mit einer Rückbauklausel kann mit dem Vermieter vereinbart werden, dass bei einem Auszug die Wohnung wieder in den Originalzustand zurückversetzt werden muss.

Was muss bei einem Umbau zur barrierefreien Mietwohnung beachtet werden?

Es gibt zwei Wege, wie der Umbau vorgenommen werden kann: entweder durch eine Modernisierungsvereinbarung, bei der der Vermieter alle Maßnahmen trägt. Hier muss der Mieter aber mit einer Mieterhöhung rechnen. Oder der Mieter beauftragt auf eigene Rechnung den barrierefreien Umbau, wobei der Vermieter kein Mitspracherecht bei der Umsetzung der Maßnahmen hat, jedoch auf sein Recht auf Rückbau bestehen kann, sollte der Mieter ausziehen. Eventuell ist in diesem Fall auch eine Sonderkaution fällig: Diese kann der Vermieter als Bedingung für die Genehmigung des Umbaus ansetzen. Sie muss dem vorgenommenen Umbau angemessen sein und so, dass der Vermieter gegebenenfalls davon den Rückbau  bezahlen kann. Sie ist also in der Regel recht hoch. Egal, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Mieter und Vermieter alle Arbeiten schriftlich fixieren.

Was ist, wenn der Vermieter gegen den Umbau in eine barrierefreie Wohnung ist?

Ist der Vermieter gegen den Umbau in eine barrierefreie Wohnung, sollte man es eher mit Diplomatie und guten Argumenten versuchen. Zwar könnte ein Mieter auch klagen, sofern er nach dem Gesetz Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters hätte, seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei umzubauen. Doch sobald man sein Recht auf den entsprechenden Umbau einklagt, wird der Vermieter auf sein Recht auf Rückbau pochen. Der Mieter muss dann die Kosten für den Umbau und gegebenenfalls den Rückbau tragen – und das wird in vielen Fällen zu teuer.

Oft lohnt es sich, einen Wohnberater einzuschalten

Wer als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter fungieren kann, ist ein Wohnberater: Dieser unterstützt ältere Menschen und/oder Menschen mit Behinderung, ihre Wohnung so anzupassen, dass sie möglichst selbständig und solange es geht, dort leben können. Auch kann der Wohnberater unabhängig über Maßnahmen und zu möglicherweise vorhandenen Finanzierungshilfen informieren, Tipps zu Hilfsmitteln geben, unterstützt bei der Beauftragung von Handwerkern und mehr. Es gibt unterschiedliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zur barrierefreien Umgestaltung bei der Pflegekasse, der Krankenkasse oder von der staatlichen Förderbank KfW. Auch hierüber gibt ein Wohnberater Auskunft. 

Barrierefreiheit in Mietwohnungen: Was muss alles umgebaut werden?

Um Barrierefreiheit in Mietwohnungen zu gewährleisten, gilt es vor allem, Flächen zu schaffen, die ausreichend Platz für Bewegung (vor allem mit, aber auch ohne Rollstuhl) bieten. Neben ausreichenden Flächen und breiten Durchgängen geht es um barrierefreie Bäder und Küchen, den Verzicht auf Bodenschwellen und den Einsatz bzw. Einbau eines Treppenlifts. Die meisten Änderungen fallen in der Regel im Bad an, da hier nach früheren Maßstäben häufig Platz fehlt. Somit muss das Bad nicht selten komplett neu gestaltet und mit neuen Sanitäreinrichtungen versehen werden. Was zumeist relativ unkompliziert eingebaut werden kann, ist ein Treppenlift oder gar ein Aufzug. Hier gibt es mittlerweile so viele verschiedene Systeme, sodass für fast jede bauliche Situation die passende Lösung gefunden werden kann.

Stichwort Barrierefreiheit: Welche Umbauten kann der Vermieter ablehnen? 

Der Vermieter muss nicht jeder Baumaßnahme zustimmen, beispielsweise dann nicht, wenn durch einen Umbau der Verkaufswert seines Hauses sinkt oder ein Treppenlift auf der Treppe zu viel Platz wegnimmt und so die Sicherheit anderer Personen gefährdet ist. Jedoch ist eine Ablehnung eher selten – in der Regel eher das Gegenteil der Fall: Denn dem  barrierefreien Umbau des Mietobjekts wird vom Vermieter häufig zugestimmt, da er zu einem Werterhalt oder sogar zu einer Wertsteigerung der Immobilie führt. Es muss aber auch nicht jede Baumaßnahme riesengroß sein. So müssen beispielsweise Haltegriffe im Bad oder auch Erhöhungen beim Toilettensitz gar nicht vom Vermieter genehmigt werden. Denn dabei handelt es sich nicht um einen Eingriff in die Bausubstanz, stattdessen gehören solche Maßnahmen zur vertraglich geregelten Nutzung einer Mietwohnung.

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