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24-Stunden-Pflege: Wichtige Fragen und Antworten

von | Nov 17, 2022 | Allgemein | 0 Kommentare

Betreuungskräfte, die mit pflegebedürftigen Menschen zusammenleben und sich rund um die Uhr um sie kümmern – so stellen sich manche eine 24-Stunden-Pflege vor. Ein weitverbreiteter Irrtum. Wie die Betreuung funktioniert und welche Fragen vorab zu klären sind:

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Der Begriff „24 Stunden Pflege“ ist im Sprachgebrauch fest etabliert, erweckt aber bei Vielen eine unrealistische Erwartungshaltung. Einerseits geht es nicht um medizinische Behandlungspflege, sondern um Betreuung. Andererseits wird die Pflege nicht rund um die Uhr angeboten. Für die osteuropäischen Pflegekräfte gelten nämlich die gleichen Arbeitszeitgesetze wie für die deutschen Kollegen.

Wie funktioniert das 24h-Betreuungsmodell?

Die große Mehrheit der Betreuungskräfte stammt aus osteuropäischen EU-Staaten wie Polen, Rumänien sowie Bulgarien und arbeitet ohne Anstellung, also „schwarz“. Schätzungen gehen von 80 Prozent aus. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch ethisch nicht vertretbar. Es gibt folgende Möglichkeiten für legale Beschäftigungsmodelle:

  • Arbeitgebermodell: Die Familie schließt einen Arbeitsvertrag mit einer Pflegekraft, stellt sie sozialversicherungspflichtig an und ist ihr gegenüber auch weisungsbefugt. Z.B. bei einem krankheitsbedingten Ausfall der angestellten Betreuungskraft steht der Arbeitgeber vor der großen Herausforderung schnell Ersatz zu finden, was sich in der Praxis häufig als problematisch erweist.
  • Entsendemodell: Ein ausländisches Unternehmen entsendet eine Betreuungskraft zu einer deutschen Familie. Durchschnittlich bleibt die Betreuungskraft vier bis sechs Wochen, wird für die Zeit ihrer Abwesenheit von einer anderen Pflegekraft abgelöst und kommt dann im Idealfall als Stammkraft zurück. Das Weisungsrecht liegt hier nicht bei der Familie, sondern beim dienstleistenden Unternehmen, das für die Arbeitsinhalte, Beginn und Ende des Einsatzes verantwortlich ist. Alltägliche Belange wie die Auswahl des Essens können auch hier zwischen der Familie und der Betreuungskraft direkt geregelt werden. Der Auftraggeber kann die Betreuungskraft nicht abmahnen, etwaige Reklamationen müssen an den Dienstleister gerichtet werden. Vorteil u.a.: Um die Abgabe von Steuern und die Bezahlung von Versicherungen brauchen Sie sich bei diesem Modell nicht selbst zu kümmern, das wird vom Dienstleister übernommen.
  • Selbständigkeit: Die Betreuungsraft arbeitet auf eigene Rechnung und hat entweder in Deutschland oder im Heimatland ein Gewerbe angemeldet. In einem Dienstvertrag wird unter anderem definiert, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Diese Option ist auch laut den Verbraucherzentralen nur bedingt zu empfehlen, vor allem wegen des Risikos der Scheinselbständigkeit.

Welche rechtlichen Regelungen gelten für ausländische Betreuungskräfte?

Sowohl für das Arbeitgebermodell als auch für die Arbeitnehmer des Entsendemodells gilt deutsches Arbeitsrecht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Sommer 2021 in einem spektakulärem Urteil bekräftigt: Ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, haben Anspruch auf Mindestlohn, Überstundenvergütung und Bereitschaftszeit. Die maximale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag – maximal 48 Stunden pro Woche.

Was gilt für selbständige Pflegekräfte?

Selbstständige Betreuungskräfte müssen nicht zwingend Mindestlohn erhalten und es gelten für sie keine Arbeitszeitregelungen. Angehörige und Betreuer treffen untereinander individuelle Vereinbarungen. Das scheint auf den ersten Blick eine günstige Option zu sein, in der Praxis lauern jedoch erhebliche Risiken, denn: Oft liegt keine echte Selbstständigkeit, sondern eine gefährliche Scheinselbstständigkeit vor. Auch rückwirkend drohen dem Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge, Löhne und hohe Bußgelder.

Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft?

Sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen haben häufig falsche Vorstellungen davon, was Betreuungskräfte leisten bzw. leisten dürfen. Zu den Kernaufgaben zählen: Soziale Betreuung, Hausarbeit und Grundpflege (z. B. Duschen, An-/ausziehen). Medizinische Behandlung wie Medikamentengabe oder das Verabreichen von Injektionen gehören nicht dazu. Denn: Die Betreuungskräfte haben in den allermeisten Fällen keine pflegerische Ausbildung.  Für die medizinische Behandlung ist also ein ambulanter Pflegedienst notwendig, der von der Krankenkasse bezahlt wird.

Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

Die Kosten für eine osteuropäische Betreuungskraft variieren je nach Anbieter und Arbeitsmodell. Beim Arbeitgebermodell zahlen Sie durchschnittlich für Lohn und Steuern/Sozialabgaben 2.700 Euro – zuzüglich Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Beim Entsendemodell zwischen 2.600 und 3.500 Euro. Eine selbstständige Pflegekraft erhält zwischen 1.500 und 3.000 pro Monat. Hinzu kommen jeweils Übernachtungs-, Verpflegungs-, Reise-, Internet-/Telefonkosten und – im Fall von Agenturen – Vermittlungsgebühren.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Nicht vollständig. Für die privat organisierte Pflege kann der Versicherte jedoch verschiedene Töpfe der Pflegekasse anzapfen, um die Eigenleistung zu reduzieren. Beim Pflegegrad 4 bekommen Sie beispielsweise 728 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch noch Geld aus der Verhinderungspflege (max. 1.612 Euro pro Jahr) und Kurzzeitpflege (806 Euro pro Jahr) in Anspruch nehmen. Als einziges Bundesland gewährt Bayern darüber hinaus noch das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro jährlich.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Betreuungskräfte sollten ein eigenes Zimmer haben und Zugang zu einem Gemeinschaftsbad oder einem eigenen Badezimmer haben. Ein gutes WLAN ist für viele Kräfte aus Osteuropa darüber hinaus sehr wichtig – als Channel in die Heimat und zu ihren Angehörigen.

Was muss vorher geklärt werden?

Familien sollten eine Bestandsaufnahme über die Unterstützung machen, die sie benötigen. Ein guter Dienstleister unterstützt die Familie dabei. Offenheit und Ehrlichkeit sind dabei auf beiden Seiten unbedingt notwendig: Angehörige sehen einerseits oft nicht, wie viele Aufgaben zu erledigen sind und unterschätzen den Bedarf. Andererseits sind einige Agenturen nur an der Auftragserteilung interessiert und schauen sich die Situation vorher nicht genau an. Alle Aufgaben sollten möglichst detailliert im Vertrag aufgeführt sein, um später böse Überraschungen zu vermeiden.

Woran erkennt man einen seriösen Dienstleister?

Viele Vermittlungsagenturen bieten ihre Dienstleistung hierzulande an. Es gibt weder allgemein verbindliche Qualitätsstandards noch Gütesiegel. Informieren Sie sich genau über die Agentur und lassen Sie im Zweifelsfall den Vertrag juristisch prüfen. Eine persönliche Beratung vor Ort, in der eine gründliche Bedarfsanalyse oder Anamnese durchgeführt wird, ist ein gutes Zeichen. Alle Betreuungskräfte sollten zudem im Sinne der Legalität über eine A1-Bescheingung verfügen, die man nur bekommt, wenn man im Heimatland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Vertrauen Sie bei der Entscheidung auch auf Ihr Bauchgefühl und setzen Sie nicht nur auf den günstigsten Preis.

Wie sollte das Engagement einer Agentur sein?

Je mehr, desto besser. Es sollte grundsätzlich einen persönlichen Koordinator geben, der für die Personalauswahl und die Organisation der Reisen zuständig ist. Häufig sitzt dieser im Ausland. Genauso wichtig ist deshalb, dass Ihnen auch ein lokaler Ansprechpartner geboten wird, der gut erreichbar ist. Gerade bei möglichen Herausforderungen ist es vorteilhaft, wenn jemand „greifbar“ ist und vor Ort kommen kann.

Kann ich die Pflegekraft vorher kennenlernen?

Ein persönliches Treffen ist vorher meistens nicht möglich, weil der Aufwand zu hoch wäre. In der Regel wird deshalb eine geeignete Pflegekraft in einem detaillierten Profil per Email empfohlen. Wenn möglich sollte ein Erstgespräch mit einer Betreuungskraft per Telefon oder Videokonferenz durchgeführt werden. Manchmal sind die Betreuungskräfte aber in solchen Schaltungen recht nervös, so dass man dadurch kein realistisches Bild ihrer wirklichen Qualitäten bekommt.

Für wen ist das Modell geeignet?

Insbesondere für Angehörige, die berufstätig sind und nicht in der Nähe wohnen. Aber auch für pflegende Angehörige, die natürlich ein Berufs-/Sozialleben haben, teilweise sich auch noch um ihre Kinder kümmern müssen, und nach Entlastung suchen. Wenn die Pflege auf der Betreuungskraft ganz alleine lastet, können Herausforderungen entstehen – gerade bei erhöhtem Pflegebedarf. Für eine gute Betreuung und Pflege sollten die Aufgaben möglichst auf verschiedene Schultern verteilt werden.

Was ist beim Umgang miteinander zu beachten?

Harmonie entsteht durch gegenseitigen Respekt. Die Betreuungskraft teilt mit dem Patienten den Haushalt und seine Intimsphäre. Eine Willkommens-Atmosphäre ist dabei wichtig. Die Betreuungskraft sollte so behandelt werden wie ein guter Freund, den man zu sich nach Hause einlädt.

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Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.
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