Viele Rentnerinnen und Rentner stehen nicht nur als Pflegefall vor finanziellen Herausforderungen, da ihre gesetzliche Altersrente oft nur knapp zum Leben ausreicht. Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, das Einkommen durch staatliche Unterstützungsleistungen aufzubessern.
Wenig Rente – droht Altersarmut? Zuschüsse können helfen!
Durchschnittlich erhalten Rentner und Rentnerinnen in Deutschland eine monatliche Rente in Höhe von 1.505 Euro nach 45 Jahren Arbeit. Oftmals sind viele überrascht von dieser Summe, wenn sie in den Ruhestand gehen. Aus diesem Grund betont die Politik immer wieder die Bedeutung einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente. Doch bei vielen Einkommen ist es schlichtweg nicht möglich, Geld für die Zukunft zurückzulegen. Somit besteht bei einigen Betroffenen die Gefahr von Armut im Alter. Ist dies der Fall, kann in vielen Fällen der Staat einspringen.
Folgende Zuschüsse gibt es für Rentner und Rentnerinnen:
Hilfe für Rentner bei Wohnkosten: das Wohngeld
Die Ampelregierung hat im Jahr 2023 den Anspruch auf Wohngeld enorm ausgeweitet. Wohngeldberechtigte erhalten laut Wohn- und Bauministerium durchschnittlich 370 Euro monatlich. Faktoren, die bei der genauen Größenordnung dieses Zuschusses eine Rolle spielen, sind der Wohnort, die Größe der Wohnung und mehr. Ein Antrag auf Wohngeld kann beim jeweiligen Bürgeramt eingereicht werden. Ein Wohngeld-Rechner gibt Auskunft, ob man wohngeldberechtigt ist.
Lastenzuschuss bei Wohnkosten
Es gibt einen weiteren Zuschuss, mit dem Wohnkosten geschmälert werden können: Dies ist möglich mit dem Lastenzuschuss für Personen, die im selbstgenutzten Eigentum wohnen. Der Antrag für den Lastenzuschuss wird beim örtlichen Wohngeldamt bzw. Bürgeramt gestellt, genauso wie das Wohngeld. Eigentümer und Eigentümerinnen können den Lastenzuschuss für Folgendes nutzen:
- Für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
- Für Kreditzins und Kredittilgungen, die den Bau, den Kauf oder die Verbesserung des Wohneigentums finanzieren
- Für die Grundsteuer
- Für weitere Grundbesitzabgaben
- Für Beiträge für Versicherungen, das Wohneigentum betreffend
- Für Verwaltungskosten
- Für Heizkosten
Unterstützung für Rentner in Armut: die Grundsicherung
Wer Grundsicherung im Alter bezieht, darf als Rentner weder Wohngeld noch einen Lastenzuschuss bekommen. Denn die Grundsicherung deckt bereits die Wohn- und Heizkosten sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Bedürftigen ab. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sollten Rentner, deren gesamtes Einkommen unter 1.015 Euro liegt, überprüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Der Antrag auf Grundsicherung wird beim örtlichen Sozialamt gestellt.
Was ist der Grundrentenzuschlag für Rentner?
Seit 2021 gibt es einen weiteren Zuschlag, der automatisch von der Deutschen Rentenversicherung angerechnet wird: den Grundrentenzuschlag. Er ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben und dabei mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber dennoch nur eine geringe Rente erhalten. Um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, muss das berufliche Einkommen im Schnitt weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen haben. Im Jahr 2024 liegt das Durchschnittseinkommen laut DRV bei etwas über 45.000 Euro. 80 Prozent davon wären rund 36.000 Euro. Somit steht der Grundrentenzuschlag denjenigen zu, die während ihres gesamten Berufslebens weniger als 36.000 Euro im Jahr verdient haben. Die Höhe des Zuschlags liegt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchschnittlich bei circa 86 Euro im Monat.
Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen
Einen Zuschuss der DRV gibt es für Rentner und Rentnerinnen auch bei der Krankenversicherung: Privat oder freiwillig Krankenversicherte können diesen Zuschuss bei der Rentenversicherung beantragen, die dann wie bei gesetzlich Versicherten die Hälfte des Beitragssatzes übernimmt. Der Zuschuss wird mit der Rente von der DRV überwiesen. Denn Rentner und Rentnerinnen, die freiwillig oder privat versichert sind, müssen Krankenkassenbeiträge selbst überweisen. Wer gesetzlich versichert ist, für den zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge an die jeweilige Krankenkasse.
Welche Zuschüsse gibt es außerdem für Rentner?
Neben staatlichen Zuschüssen gibt es weitere Bereiche, in denen finanzielle Unterstützung für Rentnerinnen und Rentner möglich ist: zum Beispiel in Form der Bestattungskostenhilfe oder mit dem Rentenausweis. Bestattungskostenhilfe kann beim Sozialamt beantragt werden, wenn die Beerdigung eines Liebsten nicht eigenständig bezahlt werden kann. Der Rentenausweis erlaubt es den Inhabern, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Rentenbeziehende erhalten ihn zu Beginn der Rente und kommen damit in den Genuss zahlreicher Ermäßigungen und Rabatte: zum Beispiel in Museen oder für den Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen oder aber für Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr.
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