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Wohnen mit Rollstuhl: Welche Tipps gibt es für den Alltag?

von | Aug 15, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

Rollstuhlfahrer haben häufig viele Hürden zu überwinden. Wie ist es, wenn es ums Wohnen mit Rollstuhl geht: Was lässt sich in den eigenen vier Wänden rollstuhltauglich verbessern? Und welche Tipps gibt es für den Alltag, um ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu erreichen?

Hindernisse tauchen für Rollstuhlfahrer nicht erst dann auf, wenn es um das Überwinden von Treppen geht: Mit dem Rollstuhl führen manchmal schon zu hohe Schwellen, enge Türdurchgänge, wenig Platz oder zu hohe Möbel zu Mobilitätseinschränkungen. Auch wenn Barrierefreiheit mittlerweile selbstverständlich sein sollte, so ist sie doch nicht überall gewährleistet. In den eigenen vier Wänden hat man Einfluss darauf, für einen rollstuhlgerechten Alltag zu sorgen. 

Doch wie gestalte ich eigentlich barrierefreien Wohnraum? Sicherlich lässt sich viel durch eine entsprechende Bauweise bei Neubauten erreichen. Doch nicht jeder möchte extra in eine barrierefreie Wohnung umziehen oder hat die finanziellen Mittel dazu. Dennoch muss das eigene Wohnumfeld auf spezifische Bedürfnisse des Bewohners angepasst werden. Für einen Alltag ohne beengte Räume, schmale Durchgänge, Stolperfallen und ähnliches können verschiedene Maßnahmen getroffen oder Umbauten vorgenommen werden.

Alltägliche Routine läuft oft wie am Schnürchen. Ohne Nachzudenken erledigt man etwa die Körperpflege, Waschen, Kochen und mehr. Damit dies auch mit einer körperlichen Einschränkung möglich ist, lassen sich verschiedene praktische Maßnahmen umsetzen, um den eigenen Wohnraum individuell angepasst an die eigenen körperlichen Bedürfnisse und Anforderungen zu gestalten.

Hier ein paar Tipps für Maßnahmen, bei denen die Wohnung noch nicht gleich barrierefrei umgebaut werden muss:

  • Halten Sie Ihre Wohnung aufgeräumt und übersichtlich für mehr Bewegungsfreiheit
  • Geben Sie Alltagsgegenständen und regelmäßig benötigten Hilfsmitteln einen festen Platz in greifbarer Nähe
  • Machen Sie Stolperfallen ausfindig und reduzieren Sie diese
  • Fenster können elektrisch mit Fernbedienung geöffnet und geschlossen werden bzw. können Fenstergriffe mechanisch mit Griffen verlängert werden
  • Passen Sie Ihr Bett und Ihre Sitzmöbel in der Höhe richtig an. Dafür gibt es  Auflagen oder zusätzliche Möbel, auch können die Beine geändert werden

Wer erst seit kurzem auf einen Rollstuhl angewiesen ist, muss sich Gedanken über die Planung von Umbauten in der eigenen Wohnung machen. Breite Durchgänge, mehr Platz, tiefere Arbeitsflächen, veränderte Möbel: Barrierefreiheit in der eigenen Wohnung erfordert einige Veränderungen. Doch Achtung: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für sogenannte Hilfsmittel. Jedoch nicht immer für Umbauten.

Schon um in ein Haus barrierefrei hineinzukommen, müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden. Mit Rollstuhlrampen in Eingangsbereichen lassen sich beispielsweise Treppenstufen überwinden. Barrierefreie Aufzüge bringen Rollstuhlfahrer problemlos in das richtige Stockwerk. Türen und Durchgänge ohne Schwellen und mit einer Mindestbreite von 90 Zentimetern sind im Alltag der Rollstuhlfahrer ebenfalls enorm wichtig.

Für eine barrierefreie Küche ist eine durchdachte Planung das A und O, um Barrieren für Rollstuhlfahrende abzubauen. Um sich vor und zwischen Küchenmöbeln und Küchenschränken mit dem Rollstuhl gut bewegen zu können, ist eine Fläche von 1,50 Meter mal 1,50 Meter nötig. Küchenarbeitsflächen müssen für Rollstuhlfahrer generell tiefer angebracht werden oder sollten absenkbar sein.

Zur Barrierefreiheit im Bad zählen genug Platz und niedrige Möbeloberflächen. Außerdem sollte hier auch darauf geachtet werden, dass auf Böden keine Rutschgefahr besteht.

Geeignete Maßnahmen für Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im Badezimmer:

  • Einbau einer ebenerdigen Duschkabine ohne Schwelle
  • Einbau eines absenkbaren Waschbeckens
  • Planung rollstuhlgerechter Toiletten und Toilettensitze, die neben dem WC mindestens 90 Zentimeter Platz lassen und erhöht montiert sind
  • Montage von Griffen rund um Toilette, Waschtisch, Dusche bzw. Badewanne

Besitzer eines Hauses können selbstverständlich alleine und frei entscheiden, was an rollstuhltauglichen Umbauten erforderlich und machbar ist. Für sie sind entsprechende Anpassungen eher eine finanzielle Frage. Jedoch können selbstverständlich auch Eigentümer (ebenso wie Mieter) bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro beantragen („Wohnunfeldverbesserung“). Um den Zuschuss erhalten zu können, muss ein Pflegegrad vorliegen. Finanziert werden können damit Umbauten, die eine häusliche Pflege möglich machen und eine selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen fördern.

Wer Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist und seine Wohnung barrierefrei umbauen möchte, muss Folgendes beachten: Denn beim Umbau geht es meistens nicht nur um die Wohnung selbst. Auch der Eingangsbereich, der Zugang über das Treppenhaus und sonstige Gemeinschaftsräume sind in der Regel ebenfalls betroffen. Für die gemeinschaftlich genutzten Flächen muss die Eigentümergemeinschaft dem Umbau zustimmen. Zu den Gemeinschaftsflächen gehören außerdem zum Beispiel Gartenflächen und Teile des Kellers.

Wer als Rollstuhlfahrer in einem gemieteten Haus oder einer gemieteten Wohnung lebt, benötigt ebenfalls barrierefreie Räume, muss aber bei vielen Veränderungen am Wohnraum die Zustimmung seines Vermieters einholen. Geht es um kleinere Anpassungen, wie ein elektrischer Türöffner, zusätzliche Hand- bzw. Haltegriffe oder ein Notrufsystem, benötigt man keine extra Vermieterzustimmung. Wohl aber, wenn es um Maßnahmen geht, die in die bauliche Substanz eingreifen, wie etwa der Einbau von Türen ohne Schwellen, einer barrierefreien Dusche etc. Positiv dabei: Die Besitzer der Immobilie sind in der Regel nach Absprache einverstanden. Denn zum einen stellen fachgerechte Umbauten häufig nicht nur einen Werterhalt, sondern sogar eine Werterhöhung eines Objekts dar. Außerdem ist es natürlich ein Zeichen dafür, dass der Mieter nicht vorhat, kurzfristig auszuziehen, wenn auf seine Veranlassung hin Umbauten vorgenommen werden sollen. Und ein solches langfristiges Mietverhältnis ist in den meisten Fällen natürlich auch im Interesse des Vermieters, der sich dann nicht um neue Mieter kümmern muss. Übrigens haben Mieter bei einem „berechtigten Interesse“ sogar per Gesetz einen Anspruch auf bauliche Veränderungen. Dieses berechtigte Interesse ist meistens gegeben, wenn eine körperliche Einschränkung der Bewohner vorliegt. 

Und auch finanziell gibt es für Betroffene mit Pflegegrad Unterstützung: Mieter können bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro („Wohnumfeldverbesserung“) beantragen, um Umbauten zu finanzieren, die eine häusliche Pflege möglich machen und die eine selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen fördern.

Frühzeitiges Planen hinsichtlich Wohnen mit Rollstuhl in den eigenen vier Wänden ist nicht nur entscheidend, um die Aufenthaltsqualität und das Wohlbefinden von Rollstuhlfahrern zu verbessern. Wer bereits plant und altersgerechte Umbauten in Betracht zieht, bevor der Rollstuhl überhaupt nötig wird, spart sich darüber hinaus finanziellen und zeitlichen Druck. Entsprechende Umbauten und Anpassungen ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben. Sie reduzieren nicht nur physische Barrieren, sondern fördern auch die psychische Gesundheit und Unabhängigkeit der Betroffenen, indem sie ihnen ermöglichen, Tätigkeiten selbstständig auszuführen und ihr Zuhause ohne fremde Hilfe zu genießen. Wohnen mit Rollstuhl: Eine vorausschauende Planung schafft somit eine lebenswerte Umgebung, die den individuellen Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern Rechnung trägt. 

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