Wer zum Pflegefall wird, muss einiges bewältigen und sich nicht zuletzt über Geld Gedanken machen. Doch wie ist das eigentlich – wer kommt im Pflegefall für welche Kosten auf? Hier einige Antworten zu diesem wichtigen Thema.
Fragen zu Pflegekosten? Unsere Fachleute helfen persönlich weiter!
Bei einer Pflegebedürftigkeit ist oft schnelles Handeln gefragt, denn sie kündigt sich nicht immer an. Manchmal ist es zwar absehbar, dass eine Pflege nötig sein wird und es bleibt einem ausreichend Zeit, alles vorzubereiten. Doch es kann auch ganz plötzlich geschehen, dass man auf die Hilfe anderer angewiesen ist. In diesem Fall ist es natürlich ganz besonders hilfreich, wenn man sich schnell informieren kann, wo man (finanzielle) Hilfe bekommt. In Sachen Pflege bzw. 24-Stunden-Pflege in München sowie Pflege bzw. 24-Stunden-Pflege in der Hallertau stehen wir Ihnen mit unseren Betreuungskräften von PROMEDICA PLUS gerne zur Verfügung. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen auch Ihre individuellen Fragen zu Kosten und mehr.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Fakten, die Sie zu Pflegekosten wissen müssen:
Was die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt
Selbstverständlich trägt die Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten. Wie viel das ist, hängt davon ab, welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige hat – dieser wird vom Medizinischen Dienst beurteilt. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sowohl für die häusliche Pflege als auch für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim eingesetzt werden. Da die Pflegeversicherung Pflegekosten nur anteilig übernimmt, müssen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Pflege gefunden werden, die auch Ihr eigenes Vermögen nicht ausschließen.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei den Pflegekosten?
Der Eigenanteil bei den Pflegekosten kann variieren. Je nachdem wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind sowie die anfallenden Kosten, muss der Betroffene mehr oder weniger eigene Mittel einsetzen, um die Pflege mitzufinanzieren. Angerechnet werden können Ersparnisse, Renteneinnahmen oder auch eigene Immobilien. Nicht angetastet werden darf ein festgesetzter Schonbetrag sowie das selbst genutzte Eigenheim.
Was ist der Schonbetrag bei Pflegekosten?
Der Schonbetrag bei Pflegekosten bezieht sich auf einen bestimmten Betrag, der von den pflegebedürftigen Personen vor der Berechnung ihrer Pflegekosten abgezogen wird. Dieser Betrag dient dazu, sicherzustellen, dass die pflegebedürftigen Personen genügend finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt behalten, selbst wenn sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Der Schonbetrag variiert je nach individueller Situation und kann durch verschiedene Faktoren wie Einkommen, Vermögen und familiäre Verhältnisse beeinflusst werden. Es ist sinnvoll, sich bei der Berechnung der Pflegekosten und des Schonbetrags fachkundig beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden und die finanzielle Belastung für die pflegebedürftigen Personen möglichst gering gehalten wird.
Unterhalt für die Eltern – müssen die Kinder für die Pflege aufkommen?
Sind die eigenen Mittel für die Finanzierung der Pflege ausgeschöpft, muss die Pflege unter gewissen Voraussetzungen von den nächsten Angehörigen finanziert werden. Diese Voraussetzungen sind seit Januar 2020 zusammengefasst im Angehörigen-Entlastungsgesetz: Es besagt, dass Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro aufkommen müssen. Wer weniger verdient, ist also nicht verpflichtet, einen pflegebedürftigen Elternteil finanziell zu unterstützen.
Was übernimmt das Sozialamt?
Sollten weder durch die Pflegeversicherung noch durch eigene Mittel oder eine Finanzierung durch Angehörige die Kosten für die Pflege ausreichend gedeckt sein, übernimmt in der Regel das Sozialamt den Rest. Von der Behörde wird auch noch einmal geprüft, ob nicht doch eine Rückforderung an Angehörige gestellt werden kann. Jedoch greift selbstverständlich auch hier das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Rückforderungen seitens des Sozialamts können unter bestimmten Voraussetzungen auch Schenkungen sein, die in den letzten zehn Jahren vor der Pflegebedürftigkeit übergeben wurden.
Es besteht eine Unterhaltspflicht des Ehepartners
Ehepartner fallen nicht unter das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Das heißt, der Gatte oder die Gattin müssen zur Deckung von Pflegekosten beitragen, auch wenn das eigene Einkommen unter der 100.000-Euro-Marke liegt.
Informieren Sie sich frühzeitig zum Thema Pflege
Ist der Fall eingetreten und Pflege nötig, helfen wir Ihnen gerne mit passender Beratung. Die Kosten für die Pflege können eine große finanzielle Belastung für pflegebedürftige Personen und ihre Familien darstellen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung von Pflegeleistungen zu informieren. Ein exzellenter Pflegedienst kann dabei eine wertvolle Unterstützung bieten.
Frühzeitige Pflegeberatung durch unseren Pflegedienst – die Vorteile
Eine frühzeitige Beratung durch einen Pflegedienst bietet eine Vielzahl von Vorteilen für pflegebedürftige Personen und ihre Familien, zum Beispiel:
- Frühzeitige Planung: Durch eine frühzeitige Beratung können individuelle Pflegebedürfnisse frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen geplant werden. Dies ermöglicht es, rechtzeitig die erforderlichen Pflegeleistungen zu organisieren und eventuelle Engpässe zu vermeiden.
- Umfassende Information: Ein qualifizierter Pflegedienst kann umfassend über die verschiedenen Pflegeleistungen, Finanzierungsmöglichkeiten und rechtlichen Aspekte informieren. Dies hilft den Betroffenen, eine informierte Entscheidung zu treffen und die für sie passende Pflege zu erhalten.
- Entlastung der Angehörigen: Eine frühzeitige Beratung kann auch dazu beitragen, die Angehörigen zu entlasten, indem sie bei der Organisation und Koordination der Pflegeleistungen unterstützt werden. Dies ermöglicht es den Angehörigen, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren und die Pflege in professionelle Hände zu übergeben.
- Vermeidung von finanziellen Engpässen: Durch eine frühzeitige Beratung können finanzielle Engpässe vermieden werden, da rechtzeitig über Finanzierungsmöglichkeiten wie Pflegegeld, Pflegewohngeld oder Pflegeversicherung informiert wird. Dies ermöglicht es den Betroffenen, ihre finanzielle Situation frühzeitig zu planen und entsprechend zu handeln.
Was leistet unsere 24-Stunden-Pflege rund um die Pflegekostenberatung?
Gerne informieren wir Sie nicht nur über die verschiedenen Pflegeleistungen, sondern unterstützen Sie auch bei der Antragsstellung für finanzielle Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegewohngeld. Wir bieten individuelle Beratungsgespräche, um die finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Durch die Zusammenarbeit mit unserer 24-Stunden-Pflege können pflegebedürftige Personen und ihre Familien sicherstellen, dass sie die bestmögliche Versorgung erhalten, ohne finanziell die Übersicht zu verlieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Frage „Wer kommt im Pflegefall für welche Kosten auf?“ zu beschäftigen, sich über die verschiedenen Optionen zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen, um die bestmögliche Pflege für Ihre individuelle Situation zu gewährleisten.
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Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.
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