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Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

von | Nov. 19, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

Für Leistungen, die im Pflegefall nötig werden, wie beispielsweise die 24-Stunden-Pflege von PROMEDICA PLUS, ist die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse wichtig. Doch Letztere gibt es nur, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist. Wussten Sie, dass beinahe jeder dritte Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung scheitert? Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird? Entscheiden die Gutachter gegen einen Antrag, kann man Widerspruch einlegen.

Um gegen die Entscheidung vorzugehen oder die Situation zu klären, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Prüfung des Bescheids

Nachdem Sie den Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags erhalten haben, sollten Sie diesen sorgfältig lesen. Achten Sie auf:

  • Begründung der Ablehnung: Der Bescheid sollte erläutern, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Möglicherweise wurden bestimmte Kriterien nicht erfüllt oder Aspekte Ihrer Situation wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Fristen: Im Bescheid sind oft Fristen angegeben, innerhalb derer Sie Widerspruch einlegen oder eine Neuüberprüfung beantragen können.

2. Widerspruch einlegen

Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Dies sollte schriftlich und innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist (meist ein Monat) geschehen. Achten Sie darauf, folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Begründung: Stellen Sie klar dar, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und welche Informationen möglicherweise nicht berücksichtigt wurden.
  • Unterstützende Unterlagen: Fügen Sie relevante Unterlagen bei, die Ihre Argumentation unterstützen, beispielsweise Arztberichte oder Gutachten.

3. Gutachten anfordern

Falls der Grund für die Ablehnung auf einer bestimmten Beurteilung durch den Medizinischen Dienst (MD) basiert, können Sie eine Überprüfung des Gutachtens verlangen oder neue Informationen einreichen, die Ihre Pflegebedürftigkeit unterstützen.

4. Rechtsbeistand in Anspruch nehmen

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Widerspruch formulieren oder welche Unterlagen Sie benötigen, kann es hilfreich sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es gibt Organisationen, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben und Sie unterstützen können.

5. Erneuter Antrag auf Pflegegrad

Falls der Widerspruch nicht erfolgreich ist, haben Sie die Möglichkeit, einen erneuten Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Achten Sie darauf, Ihre Situation und Ihren Gesundheitszustand umfassend zu dokumentieren und eventuell zusätzliche medizinische Gutachten hinzuzufügen, die Ihre Pflegebedürftigkeit belegen.

6. Rechtliche Schritte

Wenn alle Bemühungen fehlschlagen und Sie weiterhin mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten, zum Beispiel eine Klage vor dem Sozialgericht. Dies sollte jedoch gut überlegt sein, da es mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.

Ein Pflegefall im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB XI) ist eine Person, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen auf Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung der alltäglichen Lebensführung angewiesen ist. In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit in verschiedene Pflegegrade eingeteilt, die den Umfang der benötigten Unterstützung widerspiegeln.


1. Wann bin ich ein Pflegefall?


Sie können als pflegebedürftig angesehen werden bei körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen:

  • Körperliche Beeinträchtigungen: Sie benötigen regelmäßig Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ankleiden, Essen, Mobilität, Toilettengänge oder bei der Medikamenteneinnahme.
  • Kognitive oder psychische Beeinträchtigungen: Sie haben eine Demenz oder andere psychische Erkrankungen, die Ihre Selbstständigkeit beeinträchtigen und Ihnen die Durchführung alltäglicher Aktivitäten erschweren.
  • Zeitlicher Umfang der Hilfen: Die benötigte Hilfe muss über einen bestimmten Zeitraum (mindestens sechs Monate) erforderlich sein. Es wird auch auf den Zeitaufwand für unterschiedliche Hilfeleistungen und die Verminderung der Selbstständigkeit geachtet.


2. Wie wird der Pflegegrad bestimmt?


Die Entscheidung über den Pflegegrad erfolgt durch einen Begutachtungsprozess, der von der zuständigen Pflegekasse in Auftrag gegeben wird. Hierbei wird in der Regel ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen ähnlichen Dienst erstellt.

Schritte zur Bestimmung des Pflegegrads:

  1. Antrag auf Pflegegrad: Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Dies kann online oder schriftlich erfolgen.
  2. Begutachtung durch den MD:
    Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und erhebt Informationen zu Ihrer Situation. Das Gutachten umfasst verschiedene Bereiche des Alltagslebens, die in Module unterteilt sind. Dazu zählen unter anderem:
    -mobile Fähigkeiten
    -Körperpflege
    -Ernährung
    -Umgang mit gesundheitsbezogenen Anforderungen (zum Beispiel Medikamenteneinnahme)
    -kognitive Fähigkeiten und kommunikative Möglichkeiten
    -soziale Kontakte und Beziehungen
  3. Bewertung: Die einzelnen Module werden bewertet, und die Punktzahlen werden addiert, um festzustellen, wie ausgeprägt die Beeinträchtigungen sind.
  4. Einteilung in einen Pflegegrad:
    Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis 27 Punkte)
    Pflegegrad 2: Moderate Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis 47,5 Punkte)
    Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis 70 Punkte)
    Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis 90 Punkte)
    Pflegegrad 5: Schwerstpflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen (über 90 Punkte)
  5. Bescheid der Pflegekasse: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid, der Ihnen mitteilt, in welchen Pflegegrad Sie eingeteilt wurden und welche Ansprüche Sie daraus ableiten können.
  6. Widerspruch und Neubegutachtung
    Sie können nicht nur Widerspruch einlegen, falls Ihr Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad abgelehnt wird, sondern auch, falls Sie mit der Entscheidung über Ihren Pflegegrad nicht einverstanden sind. Zudem ist es möglich, nach einer Weile eine Neubegutachtung zu beantragen, falls sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat.

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