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Was bedeutet Behinderung?

von | Mrz 30, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

Eine Behinderung ist nicht immer sichtbar und kann auch nicht automatisch mit einem Rollstuhl assoziiert werden. Eine psychische oder physische Beeinträchtigung kann ganz individuell ausfallen. Der so genannte Nachteilsausgleich trägt mit verschiedensten Maßnahmen dazu bei, Menschen mit Behinderung Chancengleichheit und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen zu ermöglichen.

In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die einen Nachteilsausgleich vorsehen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung.
Der Nachteilsausgleich kann verschiedene Formen annehmen, je nach individuellem Bedarf der betroffenen Person. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass behinderte Menschen bei Prüfungen oder im Arbeitsleben zusätzliche Hilfsmittel oder mehr Zeit erhalten, um ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern oder auszugleichen. In der Schule kann der Nachteilsausgleich bedeuten, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung besondere Unterstützung oder Anpassungen im Unterricht erhalten, um ihre Lernerfahrung zu verbessern.
Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil der Inklusion und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung. Er soll sicherstellen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, ihre Fähigkeiten zu entfalten und sich aktiv in der Gesellschaft zu beteiligen, unabhängig von ihrer individuellen Beeinträchtigung.

Verschiedene Kriterien müssen erfüllt sein, um als Mensch mit Behinderung anerkannt zu werden. So muss die Beeinträchtigung mindestens ein halbes Jahr dauern und die gesundheitlichen Auswirkungen müssen beim Betroffenen höher ausfallen im Vergleich mit jeder sonstigen Durchschnittsperson im gleichen Alter.

Um die Schwere der Behinderung so gut wie möglich einordnen zu können, sind die Einschränkungen klassifiziert. Die Skala für den Grad der Behinderung (GdB) reicht von null bis 100:

  •  0 bis 10: keine Einschränkungen
  • GdB über 20: anerkannte Behinderung
  • GdB über 50: schwere Behinderung

Der GdB wird auf der Skala ab 20 in Zehner-Schritten gemessen, wobei 100 den höchsten Grad der Behinderung darstellt. Der Grad der Behinderung wird über ein ärztliches Gutachten festgestellt, das verschiedene Kriterien wie den physischen, psychischen und sozialen Funktionsstatus einer Person berücksichtigt. Der GdB dient dazu, den Grad der Einschränkung und die damit verbundenen Auswirkungen auf das tägliche Leben einer Person zu bewerten. Der GdB ist deshalb so wichtig, da er bestimmt, welche Art von staatlichen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten eine Person mit Behinderung erhalten kann. Er ist auch relevant für steuerliche Vergünstigungen, zur Erlangung eines Schwerbehindertenausweises und für andere soziale Leistungen. Es ist wichtig zu beachten, dass der GdB nicht nur den Schweregrad einer Behinderung widerspiegelt, sondern auch die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten einer Person berücksichtigt. Eine hohe Punktzahl im GdB bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Person umfassend auf fremde Hilfe angewiesen ist, sondern zeigt lediglich die Schwere der Einschränkungen an. Wer jedoch Hilfe benötigt, kann sich gerne auch an unser Team bei PROMEDICA PLUS wenden: Gerne stehen wir Ihnen mit unserer 24-Stunden-Pflege in München-Mitte und der Hallertau zur Verfügung!

Die Basis für die GdB-Einordnung bildet die sogenannte Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie ist eine Rechtsvorschrift in Deutschland, die die medizinischen Voraussetzungen für die Anerkennung von bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Folge von Dienst- oder Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Wehrdienstschädigungen regelt. Sie dient dazu, die Ansprüche von Betroffenen auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Versorgungsbehörden zu klären. Die Verordnung enthält unter anderem Listen von Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die als Versorgungsfall gelten und damit Leistungsansprüche begründen können.
Zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sich auf einen GdB auswirken können, zählen beispielsweise

  • rheumatische Erkrankungen, etwa Arthritis, Arthrose oder Fibromyalgie
  • Ohrgeräusche
  • Herzkrankheiten
  • Diabetes
  • Taubheit
  • verschiedene chronische Krankheiten
  • und vieles mehr

Wer einen Behinderungsgrad erhalten hat, kann folgenden Nachteilsausgleich erwarten:

  • 0 bis 10: kein Ausgleich
  • GdB 20: Bei einem GdB von 20 können verschiedene Nachteilsausgleiche beantragt werden, um den Alltag zu erleichtern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:

Ermäßigungen bei der Behindertenbeförderung

Steuerliche Vergünstigungen

Arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen

Behindertengerechter Arbeitsplatz

Kostenübernahme für Hilfsmittel

Reha-Maßnahmen

Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen

  • GdB 30 bis 40: Bei einem GdB von 30 bis 40 kann Verschiedenes im Bereich Nachteilsausgleich beantragt werden, um die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und den Alltag zu erleichtern. Zum möglichen Nachteilsausgleich zählt unter anderem:

Ermäßigungen bei der Behindertenbeförderung

Steuerliche Vergünstigungen, wie etwa Steuererleichterungen oder Freibeträge

Arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen, wie besonderer Kündigungsschutz

Förderung von beruflicher Weiterbildung und Rehabilitation

Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung

Kostenübernahme für Hilfsmittel und Assistenzleistungen

Inanspruchnahme von Reha-Maßnahmen

Unterstützung bei der Pflege und Betreuung

  • GdB 50 bis 100: Ein Nachteilsausgleich, der bei einem GdB von 50 bis 100 gewährt werden kann, ist die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Steuervorteilen. Personen mit einem GdB in diesem Bereich können unter Umständen steuerliche Vergünstigungen wie zum Beispiel einen höheren Behinderten-Pauschbetrag oder einen erhöhten Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus haben Personen mit einem GdB von 50 bis 100 Anspruch auf verschiedene soziale Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse für spezielle Hilfsmittel, finanzielle Unterstützung für barrierefreien Wohnraum, Nachteilsausgleiche im beruflichen Bereich, wie zum Beispiel finanzielle Hilfe für einen Arbeitsplatzumbau oder die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs.

Bei allen Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich ist es jedoch wichtig zu beachten, dass die konkreten Leistungen und Ansprüche je nach individueller Situation und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen variieren können. Daher empfiehlt es sich, bei Bedarf eine Beratungsstelle oder den Sozialdienst zu konsultieren, um die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs im Einzelfall zu prüfen und Informationen über weitere Unterstützungsangebote zu erhalten. Auch interessant ist Folgendes: Liegt bei jemandem ein Grad der Behinderung vor, ist in der Regel auch ein Pflegegrad nachweisbar und umgekehrt.

Um einen Behinderungsgrad (GdB) zu beantragen, muss zunächst ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Die genauen Schritte können je nach Bundesland variieren, aber in der Regel läuft der Antragsprozess wie folgt ab:

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Feststellung des GdB kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht werden. Hierbei sollten alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Befunde, Atteste und Berichte, die die Behinderung und deren Auswirkungen dokumentieren, beigefügt werden.
  2. Begutachtung: Nach Einreichung des Antrags wird in der Regel eine ärztliche Untersuchung oder Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen medizinischen Sachverständigen durchgeführt, um den Behinderungsgrad zu ermitteln.
  3. Entscheidung: Auf Basis der ärztlichen Untersuchung und der eingereichten Unterlagen wird der GdB festgestellt. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt und enthält Informationen über den festgestellten Behinderungsgrad sowie mögliche Nachteilsausgleiche.
  4. Widerspruchsmöglichkeit: Wenn man mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen und die Entscheidung überprüfen zu lassen.

Es ist wichtig, den Antrag sorgfältig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Bei Fragen zum Antragsverfahren und den möglichen Leistungen stehen die Mitarbeiter des Versorgungsamtes oder Beratungsstellen zur Verfügung, um Unterstützung zu bieten.

Ist das Verfahren abgeschlossen, bekommt der Antragsteller seinen Bescheid zugestellt. Nach der Beantragung eines Behinderungsgrades (GdB) und der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen läuft ein festgelegter Prozess ab, um den Behinderungsgrad zu ermitteln und entsprechende Leistungen zu gewähren. Dieser Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Prüfung der Unterlagen: Das zuständige Versorgungsamt prüft die eingereichten Unterlagen, wie ärztliche Befunde, Atteste und Berichte, die die Behinderung und deren Auswirkungen dokumentieren.
  2. ärztliche Begutachtung: In vielen Fällen wird eine ärztliche Untersuchung oder Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen medizinischen Sachverständigen durchgeführt, um den Behinderungsgrad zu ermitteln.
  3. Feststellung des GdB: Auf Basis der ärztlichen Untersuchung und der eingereichten Unterlagen wird der GdB festgestellt. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt und enthält Informationen über den festgestellten Behinderungsgrad sowie mögliche Nachteilsausgleiche.
  4. Erteilung des Bescheids: Nach Feststellung des Behinderungsgrades wird ein schriftlicher Bescheid vom Versorgungsamt erstellt und an den Antragsteller versandt. In diesem Bescheid wird der festgestellte GdB und mögliche Nachteilsausgleiche oder Leistungen aufgeführt.
  5. Widerspruchsmöglichkeit: Wenn der Antragsteller mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.

Nach Feststellung des Behinderungsgrades ist es wichtig, sich über die möglichen Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote zu informieren, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und den Alltag zu erleichtern. Bei Fragen oder Unklarheiten können die Mitarbeiter des Versorgungsamtes oder Beratungsstellen weiterhelfen und beraten. Der Behindertenausweis gilt fünf Jahre, bei entsprechender Behinderungsschwere ist er unbefristet. Wird der Antrag abgelehnt, weil der Antragsteller in der GdB-Skala im Bereich von null bis zehn eingestuft wurde, kann er mit einem entsprechenden Schreiben an das zuständige Amt gegen den Feststellungsbescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.  

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