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So bereiten Sie sich optimal auf die Pflegebegutachtung vor

von | Apr. 30, 2025 | Allgemein | 0 Kommentare

Die Beantragung von Pflegeleistungen kann eine herausfordernde Angelegenheit sein, insbesondere wenn der Termin mit dem Medizinischen Dienst ansteht. Doch mit der richtigen Vorbereitung können Sie diesem wichtigen Besuch entspannter entgegensehen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Pflegebegutachtung, wie sie abläuft und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss eine offizielle Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Hierbei kommt der Medizinische Dienst (MD) zum Einsatz, der im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen prüft, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Für privat Versicherte übernimmt die Firma Medicproof diese Aufgabe.

Ein Pflegegrad gibt an, in welchem Maß eine Person im Alltag Unterstützung benötigt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade – je höher der Grad, desto umfangreicher die benötigte Hilfe. Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem, wobei verschiedene Lebensbereiche bewertet werden. Besonders gewichtet wird die Selbstversorgung, die mit 40 Prozent in die Beurteilung einfließt.

Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie direkt bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen – ein einfacher Satz wie „Ich beantrage Pflegeleistungen“ genügt. Anschließend erhalten Sie ein Formular, das ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Bei Unsicherheiten können Sie sich an einen Pflegestützpunkt oder die Verbraucherzentrale wenden.

Innerhalb von ein bis zwei Wochen wird Ihnen ein Termin zur Begutachtung mitgeteilt. Sollte der vorgeschlagene Termin ungünstig sein, können Sie eine Verschiebung beantragen. Generell muss der Besuch innerhalb von 20 Arbeitstagen stattfinden. Sollte dies dem Medizinischen Dienst nicht möglich sein, können Sie aus drei alternativen, unabhängigen Gutachter*innen wählen, die der Medizinische Dienst vorschlägt.

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Sie während des gesamten Prozesses begleiten. Pflegestützpunkte bieten eine kostenlose und unabhängige Beratung an. Auch Verbraucherzentralen helfen bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Um eine möglichst präzise Einschätzung zu ermöglichen, sollten Sie einige Dokumente bereithalten:

  • Medikamentenplan
  • Ärztliche Befunde
  • Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte
  • Übersicht über Therapien und Hilfsmittel
  • Falls vorhanden: Pflege-Dokumentation eines Pflegedienstes
  • Optional, aber hilfreich: ein Pflegetagebuch
  • Gegebenenfalls: Behindertenausweis, psychiatrische Gutachten oder eine Vorsorgevollmacht

Ein Tipp von Experten: Es reicht nicht, eine Diagnose zu benennen – die damit verbundenen Einschränkungen sollten ebenfalls genau beschrieben sein.

Die Begutachtung erfolgt nach einem strukturierten Verfahren. Die Gutachterin oder der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche:

  1. Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person bewegen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sie sich zeitlich und räumlich orientieren?
  3. Verhalten und psychische Problemlagen: Liegen depressive Verstimmungen oder andere psychische Beeinträchtigungen vor?
  4. Selbstversorgung: Kann sich die Person selbst waschen, anziehen und essen?
  5. Umgang mit Krankheiten und Therapien: Werden Medikamente eigenständig eingenommen?
  6. Alltagsleben und soziale Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf planen und pflegt sie soziale Kontakte?

Während des Termins kann es hilfreich sein, eine vertraute Person anwesend zu haben, die bei der Beantwortung der Fragen unterstützt und den Pflegebedarf verdeutlicht.

Ein Pflegetagebuch kann eine wertvolle Unterstützung bei der Begutachtung sein. Darin sollten Sie über mehrere Tage hinweg notieren, welche Hilfestellungen im Alltag benötigt werden. So lässt sich der tatsächliche Pflegeaufwand realistisch dokumentieren.

Nach der Begutachtung erhalten Sie innerhalb von maximal 25 Arbeitstagen den Bescheid über die Einstufung oder Ablehnung. Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine detaillierte Begründung kann nachgereicht werden. Lassen Sie sich in diesem Fall erneut beraten, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

Die Pflegebegutachtung ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung notwendiger Pflegeleistungen. Eine gründliche Vorbereitung und die Unterstützung durch Beratungsstellen helfen Ihnen, den Prozess erfolgreich zu meistern. Nutzen Sie Checklisten und ein Pflegetagebuch, um Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf darzustellen – und scheuen Sie sich nicht, im Zweifelsfall Widerspruch einzulegen.

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