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Pflegeleistungen einfach erklärt: Was Ihnen wirklich zusteht

von | Juni 16, 2025 | Allgemein | 0 Kommentare

Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag – viele Menschen stehen bei diesen Begriffen erstmal auf dem Schlauch. Dabei geht es hier um bares Geld und echte Hilfe im Alltag. Wer Pflege braucht oder Angehörige unterstützt, sollte unbedingt wissen, welche Leistungen die Pflegeversicherung bereithält. Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, worauf Sie Anspruch haben.

Ob altersbedingt, durch einen Unfall oder eine Krankheit: Wird ein Mensch pflegebedürftig, springt in Deutschland die Pflegeversicherung ein – gesetzlich oder privat. Welche Unterstützung Sie bekommen, hängt vor allem vom sogenannten Pflegegrad ab. Je höher dieser ist, desto umfangreicher sind die Leistungen.

Stellen Sie sich vor, Ihre Mutter wird von Ihnen oder einer anderen Person privat zu Hause gepflegt. Dann zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegegeld aus – je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro. Dieses Geld kann frei verwendet werden, zum Beispiel als Anerkennung für Angehörige oder zur Finanzierung einer privaten Betreuungskraft.

💡 Tipp: Pflegegeld kann mit professioneller Hilfe vom Pflegedienst kombiniert werden – das nennt sich dann Kombinationsleistung.

Wer sich lieber professionelle Unterstützung ins Haus holt, kann sogenannte Pflegesachleistungen nutzen. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt dann Aufgaben wie Waschen, Anziehen oder Medikamentengabe. Die Pflegekasse zahlt – je nach Pflegegrad – bis zu 2.299 Euro im Monat direkt an den Dienstleister.

Viele pflegebedürftige Menschen werden teils von Angehörigen, teils von Profis versorgt. Genau dafür ist die Kombinationsleistung gedacht. Die Pflegekasse rechnet dabei anteilig ab – je nachdem, wie viel der Pflegedienst übernimmt, wird das Pflegegeld angepasst ausgezahlt.

Wenn die Pflege daheim allein nicht reicht, kann eine Tages- oder Nachtpflege helfen. Tagsüber wird der oder die Pflegebedürftige in einer Einrichtung betreut, nachts schläft man weiterhin zu Hause – oder umgekehrt. Die Pflegekasse zahlt dafür zusätzlich bis zu 2.085 Euro im Monat, ohne dass andere Leistungen gekürzt werden.

Eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder ein Treppenlift – wer sein Zuhause pflegegerecht umbauen muss, kann von der Kasse bis zu 4.180 Euro Zuschuss erhalten. Bei Pflege-WGs sind sogar bis zu 16.720 Euro drin.

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause oder fallen krankheitsbedingt aus. In solchen Fällen springt die Pflegekasse mit der Kurzzeitpflege (im Heim) oder der Verhinderungspflege (zu Hause durch eine Vertretung) ein. Beide Leistungen zusammen ergeben ein Jahresbudget von 3.539 Euro.

💡 Wichtig: Während dieser Zeit wird das halbe Pflegegeld weitergezahlt – zumindest bei längerer Abwesenheit.

Zusätzlich gibt’s monatlich 131 Euro für Alltagsunterstützung – etwa für Haushaltshilfe, Begleitung beim Einkauf oder Betreuung bei Demenz. Diese Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern über Rechnungen abgerechnet.

Wer sich im Leistungsdschungel verliert, kann sich kostenlos beraten lassen – persönlich, telefonisch oder zu Hause. Auch Pflegekurse für Angehörige werden angeboten, oft sogar als Online-Seminare.

Pflege bedeutet oft auch: viele Hilfsmittel. Von Duschhockern bis zu Anziehhilfen übernimmt die Kasse die Kosten für gelistete Produkte. Für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel & Co. gibt’s bis zu 42 Euro im Monat.

Wer beruflich kürzer tritt oder ganz aussetzt, um zu pflegen, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegezeit (bis zu 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate in Teilzeit). Einkommensverluste können mit einem zinslosen Darlehen abgefedert werden.

Auch wer pflegt, soll später nicht leer ausgehen. Daher übernehmen Pflegekassen unter bestimmten Bedingungen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Selbst die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn bei der Pflege ein Unfall passiert.

Viele Menschen verzichten auf Unterstützung, weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. Dabei hat die Pflegeversicherung ein großes Paket geschnürt – man muss es nur nutzen. Ob Beratung, Geldleistungen oder praktische Hilfe: Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

💡 Tipp zum Schluss: Unabhängige Beratungsstellen wie Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände oder die Verbraucherzentralen helfen kostenlos weiter – telefonisch oder vor Ort.

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