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Familienpflegezeit für pflegende Angehörige

von | Mrz 16, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

Wie können Berufstätige ihren Job und die Pflege von Angehörigen unter einen Hut bringen? Diese Zwickmühle, einerseits das eigene Leben zu führen und Geld zu verdienen und sich andererseits um einen lieben Menschen zu kümmern, der zeitaufwändige Unterstützung benötigt, kann herausfordernd sein. Doch es gibt Abhilfe in Form verschiedener Modelle, die genau diesen Spagat, den Angehörige vollführen müssen, erleichtert: die Familienpflegezeit, die temporäre Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit und die Sterbebegleitung. Die umfassendste und längste Option, die pflegende Angehörige haben, ist die Familienpflegezeit. Zusätzlich lassen sich alle Möglichkeiten natürlich sehr gut kombinieren mit der Inanspruchnahme professioneller Hilfe in Form von Pflegediensten: Gerne stehen wir Ihnen auch mit der 24-Stunden-Pflege bei PROMEDICA PLUS zur Verfügung.

Die Familienpflegezeit ist ein rechtlich verankertes Angebot in Deutschland für Arbeitnehmer, um ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um nahe Angehörige zu pflegen. Die Regelung fällt unter das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) und soll die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeverantwortung erleichtern.

Wichtig bei der Familienpflegezeit:

  1. Dauer: Die Familienpflegezeit kann für einen maximalen Zeitrahmen von 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Dies bietet den Arbeitnehmern die Flexibilität, ihre Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum hinweg an die Pflegebedürfnisse anzupassen.
  2. Arbeitszeitreduzierung: Während der Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Dies gilt pro Angehörigem, für den Pflegebedarf besteht.
  3. Anspruchsvoraussetzungen: Anspruch auf Familienpflegezeit haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen. Ein „naher Angehöriger“ umfasst die Eltern, die Großeltern, Geschwister, die Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder.
  4. Pflegegrad: Der zu Pflegebedürftige muss in der Regel einen anerkannten Pflegegrad haben. Es kann jedoch auch für Angehörige ohne Pflegegrad Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden, wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über den Pflegebedarf vorliegt.
  5. Ankündigung der Familienpflegezeit: Die Inanspruchnahme muss dem Arbeitgeber rechtzeitig angekündigt werden: Das heißt in der Regel mindestens acht Wochen vorher und schriftlich.
  6. Anspruch auf Rückkehr: Nach Ablauf der Familienpflegezeit hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, zu seiner vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.
  7. Finanzielle Unterstützung: Zur finanziellen Absicherung während der reduzierten Arbeitsphase kann unter Umständen das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Zusätzlich bietet die soziale Pflegeversicherung das Familiengeld an, das eine zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen erlaubt, um Einkommenseinbußen zumindest zum Teil auszugleichen.

Arbeitnehmer können für die Zeit ein Darlehen ohne Zinsen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, das nach Ende der Freistellung zurückzuzahlen ist. Es deckt maximal die Differenz beim Nettoeinkommen vor und während der Freistellung ab.

Eine formelle Antragstellung gibt es nicht. Stattdessen kündigen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die bevorstehende Familienpflegezeit fristgemäß an und legen ihre künftige Arbeitszeitgestaltung dar.

Gibt es im Unternehmen mindestens 26 Angestellte und sind formelle Bedingungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. In kleineren Betrieben muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Bei Absprachen mit dem Arbeitgeber bezüglich der Familienpflegezeit sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Die Familienpflegezeit muss in all ihren Vereinbarungen schriftlich vereinbart werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Vor Abschluss der Vereinbarung sollten alle Details wie Dauer der Freistellung, Aufteilung der Arbeitszeit und gegebenenfalls Gehaltskürzungen genau besprochen werden.
  3. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Familienpflegezeit. Lesen Sie dazu das Familienpflegezeitgesetz und/oder lassen Sie sich ausführlich beraten.
  4. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er mit der Familienpflegezeit einverstanden ist und welche Auswirkungen die Freistellung auf Ihren Arbeitsplatz haben kann.
  5. Besprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, wie die Vertretung Ihrer Aufgaben während Ihrer Abwesenheit geregelt wird und wie die Rückkehr in den Betrieb nach der Familienpflegezeit gestaltet werden kann.
  6. Vereinbaren Sie regelmäßige Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber, um den Verlauf der Familienpflegezeit zu besprechen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.
  7. Sollten während der Familienpflegezeit Probleme auftreten, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber darüber und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.
  8. Rückkehr zur Vollzeitarbeit: Nach dem Ende der Familienpflegezeit haben Sie das Recht, auf Ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückzukehren. Zudem ist der Kündigungsschutz während der Familienpflegezeit und bis zu drei Monate danach gesetzlich geregelt.
  1. Netzwerk und Unterstützung: Auch wenn man als pflegender Angehöriger manchmal ungern die Fürsorge für einen Pflegebedürftigen abgeben möchte – es ist in vielen Fällen der einzig richtige Weg, um sich nicht selbst zu überfordern oder sich gar nachhaltig etwa gesundheitlich zu schaden: Nutzen Sie daher auch unterstützende Dienste wie ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder auch Selbsthilfegruppen, um die Pflege zu erleichtern und eine gute Balance zwischen Pflegetätigkeit und Beruf zu finden. Gerne beraten Sie unsere Experten bei PROMEDICA PLUS zu zuverlässiger zusätzlicher Unterstützung.
  2. Pflegetätigkeit und Qualifikation: Als pflegender Angehöriger sollten Sie sich auf die neuen Aufgaben vorbereiten. Es gibt Pflegekurse und Schulungen, die von den Pflegekassen angeboten werden, um das nötige Wissen und Fähigkeiten zu erlangen.
  3. Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen: Ein offener Dialog mit der zu pflegenden Person ist entscheidend. Besprechen Sie gemeinsam die anstehenden Änderungen, die Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen sowie Ihrerseits als pflegende Angehörige.
  4. Die erfolgreiche Umsetzung der Familienpflegezeit erfordert eine gute Planung und Organisation. Bedenken Sie alle verfügbaren Ressourcen und Hilfen, und scheuen Sie sich nicht, Unterstützung bei Beratungsstellen der Pflegekassen und anderen Beratungseinrichtungen zu suchen. Kommunikation und Kooperation mit dem Arbeitgeber und innerhalb der Familie sind dabei zentrale Elemente für eine erfolgreiche Familienpflegezeit.

Wer nicht die langfristige Option Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchte, dem stehen folgende andere Modelle zur Verfügung: die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, die unter gewissen Bedingungen bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch genommen werden kann, und die die Möglichkeit bietet, ein Pflegeunterstützungsgeld zu beziehen. Des Weiteren gibt es die Pflegezeit: Sie umfasst bis zu sechs Monate und ist bei Betrieben mit über 15 Beschäftigten verfügbar. Zur Begleitung in der letzten Lebensphase ist eine Freistellung von bis zu drei Monaten möglich, auch hier muss der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter haben, und es besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu beantragen.

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