Je älter man wird, desto mehr müssen die eigenen vier Wände in Sachen Barrierefreiheit angepasst werden. Und Umbaumaßnahmen und/oder neue Anschaffungen sind mit zunehmendem Alter meist nötig, aber auch teuer. Die gute Nachricht: Für die Barrierereduzierung gibt es Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Fördertopf der KfW mit einem Volumen von 75 Millionen Euro gibt es jedes Jahr die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss für den Abbau der Barrieren und mehr Wohnkomfort zu beantragen.
Förderung für barrierefreie Umbauten nutzen
Geht es um altersbedingte und altersgerechte Umbauten, stehen Interessenten gleich zwei Förderprogramme der KfW zur Verfügung: Entweder kann ein günstiger Kredit (Programm 159) genutzt oder ein Zuschuss für Investitionen in eine Barrierereduzierung (Programm 455-B) beantragt werden. Das Wichtigste für Interessenten ist jedoch: Der Antrag auf Investitionszuschuss sollte so früh wie möglich gestellt werden, am besten schon zu Beginn des Jahres. Auch sollte der Antrag bei der KfW vorliegen, bevor Sie mit den Umbauten anfangen.
Wer kann den KfW-Zuschuss in Anspruch nehmen und wofür?
Der Zuschuss für die Barrierereduzierung kann entweder in den Umbau der bereits genutzten Immobilie oder in den Kauf eines schon umgebauten Objekts fließen. Es geht bei den Baumaßnahmen darum, Barrieren zu minimieren, um höheren Wohnkomfort zu erreichen. Der KfW-Zuschuss kann unabhängig vom Alter bewilligt werden und beträgt maximal 6.250 Euro.
Die Förderungen können folgende Personen beantragen:
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten
- Eigentümer einer Wohnung
- Erstkäufer eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses
- Erstkäufer einer sanierten Wohnung
- Wohnungseigentümergemeinschaften, bestehend aus Privatpersonen
- Mieter (hier wird empfohlen, die Modernisierung mit dem Vermieter zu vereinbaren)
Welche Umbauten können gefördert werden?
Folgende Maßnahmen sind im Zuge der Barrierereduzierung förderfähig, vorausgesetzt, sie werden von Fachbetrieben vorgenommen und die Förderung ist bereits genehmigt. Käufer einer barrierearm sanierten Wohnung oder eines ebensolchen Hauses können die Förderung nur beantragen, wenn die Umbauten gesondert im Kaufvertrag aufgelistet wurden. Maßnahmen können bei Bedarf miteinander kombiniert werden:
- Eingangsbereich und Wohnungszugang, um Barrieren abzubauen, mehr Bewegungsfläche zu schaffen oder für mehr Wetterschutz
- Aufzüge, Aufzugsanlagen, Treppenlifte, Rampen o.ä., um Treppen und Stufen zu überwinden
- Räumlichkeiten können hinsichtlich ihres Schnitts umgebaut, Flächen geteilt und beispielsweise Türen verbreitert werden, um Schwellen abzubauen und insgesamt für mehr Barrierefreiheit zu sorgen
- Badumbau, um beispielsweise die Raumaufteilung zu ändern, Sanitäranlagen zu modernisieren, mobile Liftsysteme oder bodengleiche Duschplätze einzubauen
- Schaffung bzw. Umbauten bei Wegen zu Gebäuden und im Wohnumfeld, um den Zugang zum Beispiel zu Stellplätzen, Garagen, Sitzplätzen, Entsorgungseinrichtungen u.ä. zu erleichtern
- Unterstützung im Alltag durch mehr Orientierung und Möglichkeiten der Kommunikation, beispielsweise durch Notrufsysteme, Beleuchtung, automatische Bediensysteme für Türen, Fenster und Rollläden, Halte- und Stützsysteme, Gegensprechanlagen etc.
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen
- Einrichtung des Mehrgenerationenwohnens
- und vieles mehr
Für was kann der Zuschuss der KfW nicht genutzt werden?
Der Zuschuss kann nicht genutzt werden für
- gewerblich genutzte Flächen
- Ferienwohnungen
- Ferienhäuser
- Boardinghäuser als Beherbergungsbetriebe
- Pflegeheime
- Altenwohnheime
- Maßnahmen, die über die Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) finanziert werden
Altersgerechtes Wohnen: Wer hilft noch?
Die finanziellen Mittel aus dem Fördertopf sind jedes Jahr begrenzt, daher lohnt es sich, schnell zu sein. Auch verzeichnet die KfW eine höher werdende Nachfrage und somit einen gestiegenen Bedarf an Zuschüssen für mehr Barrierefreiheit. Für die Förderbank lässt sich daraus ein zunehmendes Bewusstsein sowie ein stärkeres Interesse der Menschen ableiten, auch im Alter so lange und komfortabel wie möglich in der eigenen vertrauten Umgebung zu leben. Ist der Fördertopf für barrierefreies Wohnen ausgeschöpft, besteht immer noch die Möglichkeit, sich den KfW-Kredit zu sichern. Informationen und weitere Hilfe zum Thema gibt es darüber hinaus bei Krankenkassen, Pflegekassen oder der Deutschen Rentenversicherung.
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