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Verhinderungspflege: Warum Sie Ihr Budget nicht leichtfertig aus der Hand geben sollten

von | Feb. 28, 2026 | Allgemein | 0 Kommentare

Wenn Angehörige plötzlich ausfallen – sei es durch Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder einfach, weil eine Pause nötig ist – stehen viele Familien vor einem Problem. Genau für solche Situationen gibt es die Verhinderungspflege. Doch aktuell häufen sich Warnungen von Fachleuten: Pflegebedürftige sollten ihr Budget nicht per Abtretungserklärung an Dienstleister übertragen.

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die zu Hause von einer privaten Person – häufig einem Familienmitglied – betreut werden.

Fällt diese Pflegeperson vorübergehend aus, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung. Das kann stundenweise geschehen, aber auch über mehrere Tage hinweg.

Seit Juli 2025 gilt eine wichtige Neuerung:
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Insgesamt stehen nun 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Dieses Geld kann beispielsweise eingesetzt werden für:

  • ambulante Pflegedienste
  • Betreuungsdienste
  • hauswirtschaftliche Unterstützung
  • stundenweise Ersatzpflege

In der Praxis lassen sich viele Familien dabei von Dienstleistern unterstützen. Das ist grundsätzlich sinnvoll – doch genau hier liegt das Problem.

Nach Beobachtung von Verena Querling, Rechtsanwältin und Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, lassen sich immer mehr Anbieter eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben.

Was bedeutet das?

Mit einer solchen Erklärung darf der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Für Betroffene wirkt das zunächst bequem:
Kein Papierkram, keine Einreichung von Rechnungen – alles läuft automatisch. Doch diese Bequemlichkeit hat eine Kehrseite.

Das Budget von 3.539 Euro ist ein gemeinsamer Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wird dieser Betrag vollständig ausgeschöpft, steht später im Jahr möglicherweise kein Geld mehr zur Verfügung – etwa wenn kurzfristig eine stationäre Kurzzeitpflege nötig wird.

„Man gibt die Kontrolle über sein Budget aus der Hand“1, warnt Querling.

Auch Ulrike Neumann, Pflegeberaterin beim Pflegestützpunkt Steinburg in Itzehoe, rät dringend davon ab, eine solche Abtretungserklärung zu unterschreiben.1

Ihrer Erfahrung nach wissen viele Betroffene gar nicht genau, welche Dokumente sie unterzeichnen. Besonders problematisch sei, dass Anbieter hauswirtschaftlicher Leistungen die Abtretung der Verhinderungspflege teilweise gemeinsam mit der Abtretung für den monatlichen Entlastungsbetrag (131 Euro) einholen.

Beim Entlastungsbetrag sei das weniger kritisch, da dieser an zertifizierte Anbieter gebunden und vergleichsweise gering sei.
Beim deutlich höheren Jahresbudget der Verhinderungspflege hingegen könne das fatale Folgen haben.

Neumanns Eindruck: Die Unsicherheit vieler Menschen im Umgang mit Pflegeleistungen werde teilweise ausgenutzt.

1. Beratung in Anspruch nehmen

Eine Pflegeberatung ist kostenlos und hilft dabei, den Überblick über alle Leistungen zu behalten. Hier erfahren Sie, wie Sie das Budget strategisch sinnvoll einsetzen.

2. Budget prüfen

Falls Sie bereits etwas unterschrieben haben – oder sich unsicher sind – fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach:

  • Wie viel Budget ist noch verfügbar?
  • Wurden bereits Beträge abgerechnet?

3. Abtretung widerrufen

Falls nötig, kann eine erteilte Abtretungserklärung widerrufen werden. Auch dabei unterstützen Pflegeberatungsstellen.

Viele Angehörige schrecken vor dem bürokratischen Aufwand zurück. Dabei ist das Verfahren überschaubar:

  1. Rechnung vom Dienstleister erhalten
  2. Bei der Pflegekasse einreichen
  3. Im Anschreiben angeben: Leistung nach § 39 SGB XI

Gerade bei kleineren Beträgen empfiehlt es sich, Belege zu sammeln und gebündelt – zum Beispiel monatlich – einzureichen.

Wer Unterstützung beim Ausfüllen oder Zusammenstellen der Unterlagen braucht, kann ebenfalls auf die Pflegeberatung zurückgreifen.

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige. Doch das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro sollte bewusst eingesetzt werden.

Eine Abtretungserklärung mag bequem erscheinen – sie kann jedoch dazu führen, dass dringend benötigte Mittel später fehlen.

Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Ansprüche.
Informieren Sie sich.
Und nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung, bevor Sie unterschreiben.

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Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.
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