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Pflegegrad einfach erklärt: Was er bedeutet und wie man ihn bekommt

von | Aug. 14, 2025 | Allgemein | 0 Kommentare

Wie viel Unterstützung braucht ein Mensch im Alltag? Genau das beurteilen Pflege- und Krankenkassen mithilfe der sogenannten Pflegegrade. Sie bilden die Grundlage dafür, welche Hilfe und Leistungen jemand erhält – vom Pflegegeld bis zum Pflegedienst.

Der Pflegegrad zeigt an, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei geht es nicht um bestimmte Krankheiten, sondern darum, wie gut jemand seinen Alltag noch allein meistern kann. Braucht die Person Hilfe beim Waschen, Essen, Anziehen oder bei der Orientierung? Daraus ergibt sich der Pflegegrad – und der entscheidet darüber, welche Unterstützung es gibt.

Es gibt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1 steht für leichte Einschränkungen.
  • Pflegegrad 5 bedeutet: Der Alltag ist kaum noch ohne Hilfe zu bewältigen.

Wichtig: Damit ein Pflegegrad vergeben wird, muss die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Betreuung – all das gibt es erst, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Je höher der Grad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.

1. Antrag stellen:
Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt, um den Prozess zu starten. Diese ist meist bei der Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen selbst unterschrieben sein. Alternativ lässt sich der Antrag oft auch telefonisch oder online anfordern.

2. Formular ausfüllen:
Die Pflegekasse schickt dann ein offizielles Formular. Wer unsicher ist, kann sich beim Ausfüllen von einer Pflegeberatung oder einem Pflegestützpunkt helfen lassen.

3. Begutachtung zu Hause:
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) – früher MDK – kommt zu einem Hausbesuch. Dabei prüft er, wie selbstständig die betroffene Person ist: Kann sie sich waschen? Allein aufstehen? Verständlich kommunizieren? Angehörige sollten beim Termin dabei sein und den Alltag ehrlich schildern.

4. Pflegegrad-Bescheid erhalten:
Die Ergebnisse fließen in ein Gutachten ein, das die Pflegekasse auswertet. Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung muss die Entscheidung vorliegen.

5. Widerspruch möglich:
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen – am besten mit fachlicher Unterstützung.

Die Gutachter orientieren sich an sechs Lebensbereichen, den sogenannten „Modulen“. Dazu zählen:

  • Selbstversorgung (z. B. Essen, Körperpflege)
  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Anhand eines Punktesystems (0–100 Punkte) wird ermittelt, welcher Pflegegrad zutrifft:

PunktePflegegradBedeutung
12,5–<271Geringe Beeinträchtigung
27–<47,52Erhebliche Beeinträchtigung
47,5–<703Schwere Beeinträchtigung
70–<904Schwerste Beeinträchtigung
90–1005Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Wer einen Pflegegrad hat, kann – je nach Grad – mit diesen monatlichen Beträgen rechnen:

PflegegradPflegegeld (Angehörige pflegen)Pflegesachleistung (Pflegedienst)
1– (nur 131 € Entlastungsbetrag)
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Gut zu wissen: Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch kombinieren.

Auch Kinder können pflegebedürftig sein. Da sie grundsätzlich Hilfe brauchen, wird ihr Zustand mit dem eines gesunden Kindes gleichen Alters verglichen. Bei Kindern unter 18 Monaten gibt es sogar eine Sonderregel: Ihr Pflegegrad wird meist pauschal um einen Grad höher angesetzt. Pflegeberatungen helfen Eltern bei der Vorbereitung auf das Gutachten.

Nicht unbedingt. Der Pflegegrad ist eine Momentaufnahme. Wenn sich der Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert, kann sich auch der Pflegegrad ändern. Die Pflegekasse prüft das bei bestimmten Erkrankungen regelmäßig – etwa nach einer Krebsbehandlung.

Gut zu wissen: Wer sich vorübergehend besser fühlt, muss das nicht sofort melden. Oft ist das nur eine kurzfristige Verbesserung durch die erhaltene Hilfe.

Vor 2017 gab es die sogenannten Pflegestufen (1 bis 3), die nach zeitlichem Pflegeaufwand eingeteilt wurden. Seitdem gilt ein neues System: die Pflegegrade. Es berücksichtigt nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Einschränkungen – zum Beispiel bei Demenz oder Depressionen. So erhalten auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen die Hilfe, die sie wirklich brauchen.

Der Pflegegrad entscheidet über viele Hilfen im Alltag – von finanzieller Unterstützung bis zu konkreter Entlastung für Angehörige. Wer frühzeitig den Antrag stellt und sich gut vorbereitet, kann viel gewinnen: mehr Lebensqualität, mehr Sicherheit und mehr Unterstützung in schwierigen Zeiten.

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