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Pflegegutachten bei Demenz: So bereiten sich Angehörige richtig vor – ohne typische Fehler

von | Dez. 30, 2025 | Allgemein | 0 Kommentare

Der Pflegeantrag ist raus? Dann folgt meist der nächste große Schritt: Der Termin zur Pflegebegutachtung in der Wohnung. Gerade bei Demenz ist das für Familien oft angespannt – nicht, weil man „durchfallen“ könnte, sondern weil die Situation schnell missverstanden wird: Betroffene wirken nach außen manchmal erstaunlich fit, während der Alltag zu Hause längst voller Hürden steckt. Damit die Begutachtung ein realistisches Bild liefert (und Sie nicht unnötig nervös sind), finden Sie hier einen klaren Fahrplan: Was geprüft wird, wie Sie sich vorbereiten – und was Sie bewusst lassen sollten.

Pflegeleistungen gibt es erst, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Erst dann werden z. B. Pflegegeld, Entlastungsleistungen, Pflegedienst-Unterstützung, Hilfsmittel oder Tagespflege möglich. Welcher Pflegegrad herauskommt, hängt nicht davon ab, „wie krank“ jemand wirkt – sondern davon, wie selbstständig der Mensch im Alltag noch ist und wobei regelmäßig Unterstützung nötig wird.

Viele Familien stellen den Antrag erst, wenn die Belastung schon sehr hoch ist. Dabei kann auch ein niedriger Pflegegrad bereits entlasten – und er erleichtert häufig spätere Anpassungen, wenn die Demenz fortschreitet. Wer früh startet, gewinnt Zeit, Struktur und oft auch bessere Unterstützung im Alltag.

  • Gesetzlich versichert: Antrag bei der Pflegekasse (sie gehört zur Krankenkasse).
  • Privat versichert: Antrag bei der privaten Pflegeversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie in der Regel Formulare zurück (z. B. zu gewünschten Leistungen). Anschließend wird eine Begutachtung organisiert:

  • bei gesetzlich Versicherten meist über den Medizinischen Dienst
  • bei privat Versicherten über Medicproof

Tipp aus der Praxis: Sie können im Anschreiben darum bitten, dass eine Gutachterin/ein Gutachter mit Erfahrung im Bereich Demenz eingesetzt wird.

Der Hausbesuch dauert häufig ungefähr eine Stunde. Im Mittelpunkt steht nicht die Diagnose allein, sondern die Frage: Wie gut klappt der Alltag noch ohne Hilfe?

Es geht zum Beispiel um:

  • Beweglichkeit und Mobilität: Aufstehen, Treppen, Gehen, Transfers
  • Orientierung & Gedächtnis: zeitlich/örtlich zurechtfinden, Wiedererkennen, Verstehen
  • Alltagsroutine: Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente
  • Sicherheit & Risikoverhalten: Herd, Weglaufen, Stürze, Umgang mit Gefahren
  • Umgang mit Anforderungen: Tagesstruktur, Unruhe, Ängste, nächtliche Probleme
  • Soziales & Kommunikation: Gesprächsführung, Verstehen, Mitteilungsfähigkeit

Wichtig: Seit einigen Jahren zählen kognitive und psychische Einschränkungen deutlich stärker in die Bewertung hinein – Demenz wird also nicht mehr „nur“ über körperliche Probleme indirekt abgebildet.

1) Diese Unterlagen sollten griffbereit liegen

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Arztbriefe, Diagnosen, Befunde
  • Medikamentenplan
  • Krankenhaus- oder Reha-Berichte (falls vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)

2) Führen Sie ein Pflegetagebuch (kurz, aber konkret)

Notieren Sie über einige Tage (oder 1–2 Wochen), wobei geholfen werden muss und wie oft – nicht in Romanform, sondern als nachvollziehbare Alltagsliste.

Beispiele:

  • Anziehen: Reihenfolge klappt nicht, Auswahl unpassend, Hilfe nötig
  • Körperpflege: Anleitung/Übernahme erforderlich
  • Essen/Trinken: Vergessen, Zubereitung nicht mehr möglich
  • Medikamente: Erinnern, Bereitstellen, Kontrolle
  • Orientierung: Toilette nicht gefunden, Wohnung verlassen ohne Ziel
  • Sicherheit: Herd angelassen, Wasser läuft, Türen offen
  • Nächte: Unruhe, Aufstehen, Umherlaufen

3) Planen Sie im Kopf schon, wofür Sie Leistungen nutzen würden

Wenn Sie eine klare Idee haben (z. B. Tagespflege an 2 Tagen, Entlastung für Berufstätigkeit, Pflegedienst für Körperpflege), hilft das oft, die Situation greifbar zu erklären – und zeigt, dass Sie realistisch und strukturiert an die Versorgung herangehen.

Viele Angehörige investieren Energie in Dinge, die niemand bewertet:

  • Großputz, Kuchen, „Gastgebermodus“ – nett gemeint, aber unnötig
  • Die Situation beschönigen („Eigentlich klappt alles ganz gut…“)
  • Übertreiben oder „Schauspielen“ – Unstimmigkeiten fallen schnell auf

Der wichtigste Grundsatz lautet: So normal wie möglich, so ehrlich wie nötig.
Wenn der Bademantel mittags Alltag ist, dann ist das eben der Alltag. Die Begutachtung soll ein realistisches Bild – kein Idealbild – erfassen.

In der Regel richtet die Gutachterin/der Gutachter Fragen zunächst an die betroffene Person – auch bei Demenz. Das hat einen Sinn: Im Gespräch zeigen sich oft Orientierung, Erinnerungsleistung und Alltagskompetenz.

Als Angehörige/r sind Sie dann besonders hilfreich, wenn Sie:

  • ruhig ergänzen, wenn Antworten ausbleiben oder unrealistisch sind
  • dabei respektvoll bleiben (nicht bloßstellen, nicht korrigieren wie in einer Prüfung)
  • konkrete Beispiele nennen, statt allgemeiner Aussagen

Statt: „Du vergisst immer die Tabletten.“
Besser: „Ich stelle die Medikamente bereit und erinnere morgens, mittags und abends – sonst werden sie häufig vergessen.“

Gerade in ungewohnten Situationen mobilisieren viele Menschen alle Kräfte – sie wirken kurzzeitig viel stabiler als sonst. Das ist bei Demenz häufig und kein „Trick“, sondern ein Schutzmechanismus: Niemand möchte schwach erscheinen.

Dann zählt Ihre Beobachtung umso mehr. Hilfreich sind konkrete, wiederkehrende Alltagsmomente, zum Beispiel:

  • Herdplatten bleiben an, Wasser läuft über
  • dieselben Fragen wiederholen sich in kurzen Abständen
  • Kleidung wird falsch kombiniert oder in falscher Reihenfolge angezogen
  • Toilette wird nicht gefunden
  • Wohnung wird ohne Ziel verlassen (z. B. in Hausschuhen)
  • Termine/Medikamente funktionieren nicht ohne Kontrolle

Oft wird am Ende (oder zwischendurch) auch noch einmal gezielt mit den Angehörigen gesprochen – besonders dann, wenn der Termin für die betroffene Person zu belastend wird.

Nach dem Hausbesuch wird ein Gutachten erstellt. Darin wird dokumentiert,

  • wie die Selbstständigkeit eingeschätzt wird,
  • ob Hilfsmittel, Therapien oder pflegerische Unterstützung sinnvoll erscheinen,
  • und welcher Pflegegrad empfohlen wird.

Wichtig zu wissen: Die Gutachterinnen und Gutachter entscheiden nicht über die Auszahlung – das macht die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens.

Wenn der Bescheid nicht passt, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Dabei hilft:

  • konkret begründen, was im Alltag anders ist als dargestellt
  • zusätzliche Unterlagen nachreichen (z. B. neue Arztberichte, Pflegetagebuch, Stellungnahmen)

Sie erhalten Unterstützung beim Widerspruch gegen einen Pflegebescheid bei Pflegeberatungsstellen (z.B. Pflegestützpunkte), Sozialverbänden wie der VdK oder SoVD, erfahrene Pflegedienste und Ärzte sowie spezialisierte Pflegeberater. Für die rechtliche Vertretung stehen auch auf Sozialrecht spezialisierte Anwälte zur Verfügung.

  • ✅ Unterlagen vollständig (Diagnosen, Befunde, Medikamentenplan)
  • ✅ Pflegetagebuch mit Häufigkeiten und Beispielen
  • ✅ Realistische Darstellung – weder „schöner“ noch „schlimmer“
  • ✅ Vertrauensperson beim Termin dabei (wenn möglich)
  • ✅ Konkrete Alltagssituationen parat (Sicherheit, Orientierung, Medikamente)
  • ✅ Plan, welche Unterstützung sinnvoll wäre (Entlastung, Tagespflege, Pflegedienst)

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