Kurz vor dem Jahresende gibt es eine wichtige Neuerung im Pflegerecht: Am 06.11.2025 wurde eine Änderung im sogenannten „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP-Gesetz) beschlossen. Diese betrifft verschiedene Bereiche der Kranken- und Pflegeversicherung – insbesondere jedoch die Verhinderungspflege.
Was sich künftig ändert
Ein zentraler Punkt der Neuregelung:
Die Verhinderungspflege muss künftig spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch vollständig.
Aktuell wird im Vermittlungsausschuss zwar noch über letzte Details beraten, nach Angaben aus dem Bundesgesundheitsministerium ist jedoch damit zu rechnen, dass das Gesetz noch vor Ende des Jahres 2025 in Kraft tritt.
Warum Sie jetzt aktiv werden sollten
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung droht ein erheblicher Nachteil:
Rückwirkende Anträge für die Verhinderungspflege könnten für die Jahre 2021 bis 2024 künftig nicht mehr möglich sein.
Um dieses Risiko zu vermeiden, ist es entscheidend, jetzt noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zu handeln.
Die gute Nachricht:
👉 Ein formloser Antrag an die Pflegekasse genügt, um Ihre Ansprüche rechtzeitig zu sichern. Eine detaillierte Abrechnung oder Kostennachweise sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.
Diese können später – beispielsweise ab Januar oder Februar 2026 – in Ruhe nachgereicht werden.
So sichern Sie Ihren Anspruch
Gehen Sie jetzt wie folgt vor:
- Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse
- Geben Sie die betroffenen Jahre an (z. B. 2021–2024), abhängig vom Zeitpunkt der Pflegegradvergabe
- Achten Sie darauf, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt
- Versenden Sie den Antrag per Einschreiben, damit Sie einen rechtssicheren Nachweis haben
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab dem Tag der Pflegegradvergabe.
Kleiner, aber wichtiger Tipp
Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg des Einschreibens unbedingt auf – am besten fotografieren oder kopieren Sie ihn direkt. Thermobelege neigen dazu, sich mit der Zeit zu verfärben, sodass die Sendungsnummer später unleserlich sein kann.
________________________________________________________________________________
Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.
Weitere Infos zur 24 Stunden Betreuung durch uns finden Sie hier »
Kontaktieren Sie uns jetzt!
24 Stunden Pflege und Betreuung im Großraum München:
PROMEDICA PLUS München Mitte, Tal 44, 80331 München
24 Stunden Pflege und Betreuung in der Hallertau – u.a. Pfaffenhofen, Schrobenhausen, Neuburg, Ingolstadt
PROMEDICA PLUS Hallertau Süd, Türltorstr. 4, 85276 Pfaffenhofen
Bildlizensierung AdobeStock_1542569480




