Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen, gleichzeitig klettern die Kosten für Pflegeangebote Jahr für Jahr nach oben. Für viele Familien stellt sich deshalb ganz konkret die Frage:
- Wie teuer ist Pflege wirklich?
- Was übernimmt die Pflegeversicherung – und was bleibt an mir oder meinen Angehörigen hängen?
- Welche Wohn- und Pflegeform passt zu mir, nicht nur emotional, sondern auch finanziell?
In diesem Artikel bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Wohnformen im Alter, ihre typischen Kosten und die wichtigsten Zuschüsse und Steuertricks, die Sie kennen sollten.
Pflegeheim: teuer, aber oft unvermeidlich
Die meisten Menschen würden lieber zu Hause bleiben – trotzdem führt der Weg häufig irgendwann ins Pflegeheim. Und das ist alles andere als günstig.
Je nach Pflegegrad liegen die monatlichen Gesamtkosten im Bundesdurchschnitt bei rund 4.000 bis über 5.000 Euro. Darin stecken nicht nur Pflege und Betreuung, sondern auch Unterkunft und Verpflegung.
Zusätzlich können Heime noch Wahlleistungen anbieten, zum Beispiel:
- aufwendige Friseurleistungen
- Vorleseservice
- besondere kulturelle Angebote oder Veranstaltungen
Was Sie am Ende selbst zahlen müssen, hängt stark vom Heim und vom Bundesland ab – und von einem entscheidenden Begriff: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?
Der EEE ist der Anteil an den reinen Pflegekosten, der über das hinausgeht, was die Pflegekasse an das Heim zahlt. Diesen Betrag zahlen alle Bewohner eines Heims mit Pflegegrad 2–5 im selben Haus in gleicher Höhe – unabhängig davon, ob sie Pflegegrad 2 oder 5 haben.
Die gute Nachricht:
Je länger Sie im Heim leben, desto stärker beteiligt sich die Pflegeversicherung an diesem Eigenanteil. Das heißt:
- In den ersten 12 Monaten zahlen Bewohner im Schnitt noch etwa 3.108 Euro pro Monat selbst.
- Wer länger als 36 Monate im Heim lebt, trägt im Schnitt nur noch rund 1.991 Euro monatlich.
Der Hintergrund: Der Zuschuss zum EEE steigt mit der Aufenthaltsdauer – ihr Eigenanteil sinkt.
Riesige Unterschiede zwischen den Bundesländern
Pflegeheime sind nicht überall gleich teuer. Ein Beispiel:
- In Baden-Württemberg liegt die durchschnittliche Eigenbeteiligung in den ersten 12 Monaten bei rund 3.399 Euro.
- In Sachsen-Anhalt sind es etwa 2.595 Euro.
Gründe dafür sind unter anderem unterschiedliche Investitionskosten, Grundstückspreise, Mieten und Löhne. Ein Heim in einer teuren Stadt wie Konstanz am Bodensee ist logischerweise kostspieliger als eines in einer kleineren Stadt in Sachsen-Anhalt.
Pflege-WG: Gemeinsam wohnen statt anonym im Heim
Eine interessante Alternative zum klassischen Heim sind Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WGs).
Es gibt zwei Grundformen:
- Selbst organisierte Pflege-WGs
- Die Bewohner oder deren Angehörige entscheiden gemeinsam, wer einzieht.
- Der Alltag wird zusammen gestaltet.
- Trägergeführte Pflege-WGs
- Gegründet und betrieben zum Beispiel von Kommunen, Vereinen oder privaten Trägern.
- Häufig gibt es eine feste Servicepauschale.
Typisch für Pflege-WGs:
- Jede Person hat ein eigenes Zimmer, individuell eingerichtet.
- Küche, Wohnzimmer und andere Räume werden gemeinschaftlich genutzt.
- Man ist nicht allein, kann mitbestimmen und Betreuung gemeinsam organisieren.
Was kostet eine Pflege-WG?
Eine bundesweite Statistik gibt es nicht – zu unterschiedlich sind Mieten, Verträge und Leistungsumfänge.
Tendenziell gilt aber:
Pflege-WGs sind meist günstiger als ein Pflegeheim, vor allem, wenn:
- die Miete moderat ist
- Leistungen gezielt eingekauft werden
- die Kosten für eine Präsenzkraft gut kalkuliert sind
Wichtig ist, genau hinzuschauen:
- Gibt es eine Servicepauschale?
- Wie wird die Präsenzkraft (Betreuungsperson vor Ort) bezahlt?
- Welche Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet, welche privat?
Seniorenresidenz & Betreutes Wohnen: Komfort hat seinen Preis
Wer Wert auf Komfort legt und sich ein gutes Einkommen oder Vermögen erarbeitet hat, schaut oft auf Seniorenresidenzen oder betreutes Wohnen.
Typisch dafür sind:
- barrierefreie Wohnungen
- Hausnotrufsysteme
- buchbare Zusatzleistungen wie:
- gemeinsames Essen
- Ausflüge
- Hausmeisterservice
- Reinigungsservice
- Freizeit- und Kulturangebote
Die Kehrseite:
- Die Mieten liegen in der Regel über dem üblichen Wohnungsmarkt.
- Hinzu kommen Servicepauschalen und zusätzliche Leistungen.
Für ein Paar können so leicht um die 4.000 Euro im Monat zusammenkommen – je nach Ausstattung, Lage und Leistungsumfang.
Wichtig zu wissen:
„Seniorenresidenz“ ist kein geschützter Begriff. Aus dem Namen allein lässt sich weder die Qualität der Pflege noch der tatsächliche Komfort ablesen.
Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es hier nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ohne Pflegegrad sind alle Kosten reine Privatsache.
Ambulante Pflege zu Hause: oft die günstigste Lösung
Viele Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Mit einem ambulanten Pflegedienst ist das oft machbar – und im Vergleich zu stationären Angeboten häufig günstiger.
Was die häusliche Pflege kostet, hängt ab von:
- Pflegegrad
- Art und Umfang der Leistungen
- regionalen Vergütungssätzen
Die Spanne: von einigen Hundert Euro bis zu über 2.000 Euro im Monat, je nach Bedarf.
Beispiele für typische Leistungen eines ambulanten Dienstes:
- Grundpflege:
- Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen
- Unterstützung beim Essen
- Lagerung, Mobilisation, Prophylaxen
- Behandlungspflege (wenn ärztlich verordnet, z. B. über Krankenkasse):
- Wundversorgung
- Medikamente richten
- Spritzen verabreichen
Für eine einzelne Grundpflege-Leistung können schnell mindestens 30 Euro anfallen. Die Dienste dürfen aber keine Fantasiepreise verlangen, sie sind an mit den Kassen vereinbarte Sätze gebunden.
Unterstützung im Alltag
Neben der eigentlichen Pflege gibt es noch Alltagsunterstützung, etwa:
- Begleitung für Menschen mit Demenz
- Hilfe beim Einkaufen
- Unterstützung im Haushalt (Fenster putzen, Wäsche, Kochen)
- Gartenarbeiten
- Gruppenbetreuung oder Betreuungsangebote in Tagesformen
Diese Hilfe wird meist privat gezahlt, kann aber über bestimmte Töpfe der Pflegeversicherung bezuschusst werden (z. B. Entlastungsbetrag, Umwandlung von Pflegesachleistungen). Gerade wenn die Wohnung bereits abbezahlt ist und nur zielgenau Leistungen eingekauft werden, zählt das Leben mit ambulanter Unterstützung zu den kostengünstigeren Pflegeformen.
Finanz-Tipp: Den Entlastungsbetrag nicht verschenken
Wer mindestens Pflegegrad 1 hat, sollte sich den Entlastungsbetrag merken:
- Die Pflegekasse erstattet bis zu 131 Euro im Monat,
- für anerkannte Dienstleister, die im Alltag unterstützen.
Das kann z. B. sein:
- Hilfe beim Einkaufen oder Kochen
- Begleitung zum Arzt
- Unterstützung im Haushalt
- Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz
Wichtig:
Sie müssen die Leistungen zunächst selbst bezahlen, sammelst Rechnungen und reichst sie bei der Pflegekasse ein. Mehr als 131 Euro pro Monat gibt es aber nicht zurück.
Viele lassen dieses Geld ungenutzt liegen – dabei ist es eine wichtige Entlastung, gerade bei knapper Rente.
24-Stunden-Betreuung zu Hause: rund um die Uhr – aber nicht billig
Besonders dann, wenn der Pflegebedarf hoch ist, Angehörige aber weiter arbeiten oder weiter weg wohnen, kommt oft das Thema „24-Stunden-Pflegekraft“ auf.
Meist handelt es sich um Betreuungspersonen aus dem Ausland, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben und übernehmen zum Beispiel:
- Kochen, Putzen, Waschen
- Hilfe beim Toilettengang
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Begleitung im Alltag
Wichtig:
Medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Spritzen oder Medikamentengabe dürfen sie ohne entsprechende Ausbildung und Zulassung nicht übernehmen.
Die Kosten:
- in der Regel ab ca. 3.000 Euro pro Monat,
- mehr, wenn gute Deutschkenntnisse, Führerschein oder besondere Qualifikationen gefragt sind.
- Deutsche Vollzeit-Betreuungskräfte können sogar 6.000–7.000 Euro monatlich kosten.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an diesen Kosten nicht so wie bei einem ambulanten Pflegedienst – die Ausgaben tragen die Betroffenen bzw. ihre Familien weitgehend selbst.
Achtung Schwarzarbeit: A1-Bescheinigung prüfen
Seriöse Agenturen vermitteln Betreuungskräfte mit A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung). Diese bestätigt, dass die betreffende Person im Heimatland sozialversichert ist.
Fehlt dieses Dokument oder wirkt der Preis verdächtig niedrig (z. B. nur 800 Euro im Monat), ist das ein starkes Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt – und im Zweifel kein legales Arbeitsverhältnis vorliegt.
Warum sich Preisvergleiche lohnen – und zwar frühzeitig
Ob Heim, WG, Residenz oder ambulanter Dienst: Preis ist nicht gleich Qualität.
Gerade bei Heimen lohnt sich ein genauer Blick:
- Der EEE (einrichtungseinheitliche Eigenanteil) kann von Heim zu Heim deutlich schwanken – sogar in derselben Stadt.
- Hohe Preise bedeuten nicht automatisch bessere Pflege.
Wer rechtzeitig plant, hat Vorteile:
- Man kann in Ruhe mehrere Einrichtungen ansehen.
- Man kann an einem Essen teilnehmen, mit Mitarbeitenden sprechen, sich das Pflegekonzept erklären lassen.
- Preise, Leistungen und Atmosphäre lassen sich vergleichen – auch Wartelisten kann man frühzeitig nutzen.
Wird hingegen in letzter Minute ein Platz gesucht – etwa direkt vom Krankenhaus ins Heim – bleibt oft kaum Auswahl. Dann gilt häufig: Hauptsache ein Platz ist frei.
Bei ambulanten Diensten sind die Preise weniger unterschiedlich, da sie mit den Kassen verhandelt sind. Aber auch hier kann es passieren, dass ein Dienst keine Kapazitäten mehr hat oder Einsätze in bestimmten Gegenden nicht wirtschaftlich sind.
Was die Pflegeversicherung zahlt – stationär und ambulant
Grundregeln:
- Leistungen gibt es nur, wenn Pflegeversicherung besteht.
- Man muss mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.
- Es gibt Leistungen nur auf Antrag und nur bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).
Leistungen im Pflegeheim
In der vollstationären Pflege zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu:
- Pflege und Betreuung
- Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege
Die monatlichen Beträge (je nach Pflegegrad) sehen zum Beispiel so aus:
- Pflegegrad 2: 805 Euro
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Wer Pflegegrad 1 hat, erhält im Heim 131 Euro monatlich.
Wichtig:
Diese Zahlen ändern nichts daran, wie hoch dein Eigenanteil (EEE) für die Pflegekosten ist. Der ist vom Pflegegrad unabhängig.
Zusätzlich gibt es den bereits erwähnten Leistungszuschlag für Pflegegrade 2 bis 5, der mit der Aufenthaltsdauer steigt:
- Bis 12 Monate im Heim: z. B. 15 % Zuschuss auf den Eigenanteil an den Pflegekosten
- Nach mehr als 36 Monaten: bis zu 75 % Zuschuss
Das gilt auch für Residenzen oder betreutes Wohnen, wenn dort ein vollstationärer Pflegebereich besteht. Mehr zahlt die Kasse aber nicht – selbst wenn die Einrichtung besonders teuer ist.
Leistungen in der ambulanten Pflege
Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, bekommt sogenannte Pflegesachleistungen – monatlich bis zu:
- 796 Euro bei Pflegegrad 2
- 1.497 Euro bei Pflegegrad 3
- 1.859 Euro bei Pflegegrad 4
- 2.299 Euro bei Pflegegrad 5
Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Wenn Angehörige (Kinder, Partner, Enkel) selbst pflegen, gibt es statt Sachleistungen das Pflegegeld:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Das Geld geht auf das Konto der pflegebedürftigen Person und kann an die pflegende Person weitergegeben werden.
Weitere Zuschüsse: Wohngruppenzuschlag, Landespflegegeld & Co.
Wer mit Pflegegrad in einer ambulant betreuten WG, einer Seniorenresidenz oder im betreuten Wohnen lebt, bekommt – je nach Modell – die üblichen Leistungen:
- Pflegesachleistungen für ambulante Dienste
- ggf. Pflegegeld
Zusätzlich gibt es in ambulant betreuten Wohngruppen:
- Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich pro Person
- Anschubfinanzierung für neue WGs:
- 2.613 Euro pro Person
- maximal 10.452 Euro pro WG
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Umbau):
- bis zu 4.180 Euro pro Person
- höchstens 16.720 Euro pro Maßnahme insgesamt
Einige Bundesländer zahlen außerdem Landespflegegeld, etwa Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz.
Wer anspruchsberechtigt ist, wird je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – in Bayern z. B. ab Pflegegrad 2 für alle Betroffenen.
Wann Kinder zahlen müssen – und wann nicht
Eine Angst hält sich hartnäckig:
„Müssen meine Kinder für meine Pflegekosten aufkommen?“
Die klare Antwort: Nur bei hohem Einkommen der Kinder.
Ein Kind wird erst herangezogen, wenn sein Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Dazu zählen:
- Löhne und Gehälter
- Mieteinnahmen
- Zinsen
Das Vermögen selbst wird dabei nicht mitgezählt. Wie viel das Sozialamt im Einzelfall verlangt, wird individuell berechnet – orientiert unter anderem an der Düsseldorfer Tabelle
Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege vom Sozialamt
Sind Rente, Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung zusammen nicht genug, kommt als letzte Stufe oft das Sozialamt ins Spiel – mit der sogenannten Hilfe zur Pflege.
Das Sozialamt kann:
- im Heim die ungedeckten Pflege- und Unterkunftskosten übernehmen
- in Residenzen/WGs ggf. Miete oder Pflegekosten teilweise mittragen
- bei ambulanter Pflege ebenfalls einspringen
Wer Hilfe zur Pflege beantragt, muss allerdings seine finanzielle Situation komplett offenlegen:
- Kontoauszüge (mindestens der letzten 12 Monate)
- Nachweise über Lebensversicherungen, Sparguthaben, Immobilien, Wertgegenstände
- eigenes Vermögen muss bis auf einen Schonbetrag von 10.000 Euro (Ehepaare 20.000 Euro) weitgehend eingesetzt werden
Leben beide Ehepartner im Heim, müssen sie im Zweifel ihr gesamtes Einkommen für die Heimkosten nutzen.
Eigenheim: behalten, belasten oder verkaufen?
Grundsätzlich gilt:
Bevor das Sozialamt einspringt, muss das Eigenheim verwertet werden – also verkaufen oder beleihen.
Ausnahme:
- Wenn der Partner oder die Partnerin noch im Haus wohnt, achtet das Sozialamt darauf, dass diese Person weiter dort leben kann.
- Im Zweifel wird das Haus belastet und die Schulden später von den Erben durch Verkauf oder Rückzahlung ausgeglichen.
Einen speziellen Schutz für Erben gibt es nicht. Auch wenn erwachsene Kinder im Elternhaus wohnen, wird geprüft, ob die Immobilie „angemessen“ ist – z. B. 120 m² für vier Personen. Eine 200-Quadratmeter-Villa in Bestlage kann das Amt zur Verwertung drängen.
Weitere Finanzhilfen: Wohngeld nicht vergessen
Bevor man direkt ans Sozialamt denkt, sollte unbedingt geprüft werden, ob Anspruch auf Wohngeld besteht – auch für Heimbewohner.
Wie viel Wohngeld gezahlt wird, hängt u. a. von:
- Einkommenshöhe
- Mietniveau der Region
- Haushaltsgröße
Das kann helfen, einen Teil der Unterkunftskosten abzufangen.
Steuern sparen: Pflegekosten beim Finanzamt geltend machen
Pflege ist teuer – aber viele Ausgaben lassen sich beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Heimkosten (Pflege, Unterkunft, Verpflegung) bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung
- ambulante Pflegekosten
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter
- Zuzahlungen für Hilfsmittel und Medikamente
- Arzt- und Krankenhauskosten
- medizinisch notwendige Umbauten (Badumbau, Treppenlift etc.)
Voraussetzungen u. a.:
- Es liegt ein Pflegegrad vor oder eine Schwerbehinderung (Merkzeichen „H“ oder „BI“).
- Du trägst die Kosten selbst.
- Die Ausgaben übersteigen deine zumutbare Eigenbelastung (abhängig von Einkommen, Ehestatus, Kinderzahl).
Zusätzlich kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen – unabhängig von Pflegegrad:
- z. B. Hilfe beim Putzen, Kochen, Einkaufen, im Garten
- Hausnotrufsysteme in der eigenen Wohnung oder im betreuten Wohnen
Hier sind derzeit 20 % von maximal 20.000 Euro pro Jahr absetzbar – also bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis.
Pflegepauschbetrag & Unterhaltsleistungen
Wer Angehörige in gerader Linie unentgeltlich pflegt, kann den Pflegepauschbetrag nutzen, z. B.:
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 5: 1.800 Euro
Lohnt sich vor allem, wenn die tatsächlichen Ausgaben niedriger sind.
Zahlen Sie als Kind Unterhalt für Ihre Eltern oder übernimmst Pflegekosten, können diese Ausgaben statt des Pauschbetrages als außergewöhnliche Belastung geltend machen (Nachweis erforderlich).
Der Höchstbetrag für Unterhalt liegt aktuell bei 12.096 Euro pro Jahr.
Fazit: Früh informieren – viel Geld und Nerven sparen
Pflege im Alter ist komplex – emotional und finanziell. Die gute Nachricht:
- Es gibt viele Wohnformen, vom Heim über Pflege-WGs bis hin zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
- Die Kosten unterscheiden sich erheblich – ein genauer Vergleich lohnt sich immer.
- Die Pflegeversicherung, weitere Zuschüsse (Entlastungsbetrag, Wohngruppenzuschlag, Landespflegegeld), das Sozialamt, Wohngeld und steuerliche Vorteile können die Belastung deutlich mindern.
Wichtig ist, nicht zu warten, bis der Notfall da ist. Wer frühzeitig:
- sich beraten lässt,
- Angebote vergleicht,
- die eigenen Finanzen prüft,
- und mögliche Zuschüsse kennt,
hat deutlich bessere Chancen, eine Pflege- und Wohnlösung zu finden, die sowohl zum Leben als auch zum Geldbeutel passt.
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Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.
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