Kosten und Förderungen der 24 Stunden Pflege und Betreuung in München
Kosten und Förderungen bei der 24 Stunden Betreuung
Ein Pflegefall trifft die Familie häufig völlig unerwartet und unvorbereitet. Wichtige Entscheidungen stehen plötzlich an. Viele Angehörige denken zunächst an ein Pflegeheim als einzige Lösung in der Not. Die meisten pflegebedürftigen Senioren wünschen sich jedoch eine selbstbestimmte Betreuung im vertrauten Zuhause.
Eine 24-Stunden-Pflege Zuhause ist eine bezahlbare Alternative zum Altenheim –
und sorgt für Entlastung der Angehörigen.
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft
Die Kosten für eine Pflegekraft aus Polen oder Rumänien hängen von diversen Faktoren ab, die wir in einem individuellen und kostenfreien Beratungsgespräch vor Ort gemeinsam genau ermitteln. Nur aufgrund einer gründlichen Anamnese lässt sich seriös ein konkretes Angebot unterbreiten. Besonders wichtig dabei:
- Umfang der Betreuungsleistung (z. B. Versorgung von zwei Pflegebedürftigen, Nachteinsätze)
- Mobilität (z. B. vollständige Transferbedürftigkeit)
- Qualifikation der Betreuungskraft (z. B. Erfahrung in der Seniorenbetreuung, Sprachkenntnisse)
- Pflegegrad
Unser Preismodell besteht aus frei wählbaren Leistungen. So ist garantiert, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie auch wirklich benötigen und wünschen.
Bei der Berechnung der Kosten setzen wir auf volle Transparenz, bei uns werden Sie von keinen versteckten Kosten überrascht. Reisekosten sind stets im Preis inbegriffen.
Eine professionelle und fürsorgliche 24-Stunden-Betreuung
erhalten Sie bei uns schon ab 2.800,- Euro pro Monat abzüglich der diversen Refinanzierungsmöglichkeiten.
Das Sprachniveau bestimmen Sie – und damit auch den Preis
Wie gut eine Betreuungskraft Deutsch spricht, entscheidet über das Miteinander im Alltag – und ist zugleich branchenüblich einer der wesentlichen Preisfaktoren. Wir unterscheiden vier Sprachniveaus. So zahlen Sie nur für das Maß an Verständigung, das Sie wirklich brauchen.
Was die Betreuungskraft im Alltag sprachlich leisten kann
| Sprachkategorie |
Beschreibung der Sprachfähigkeit innerhalb der Kategorie
|
| Bronze | Einzelne Wörter und einfachste Verständigung (z. B. „essen“, „bitte“, „duschen“). Zur Kommunikation werden durchgehend Hilfsmittel wie eine Übersetzungs-App genutzt. |
| Silber | Alltagsverständigung in kurzen Sätzen (z. B. „Ich gehe einkaufen“). Freies Plaudern ist noch nicht möglich, Hilfsmittel nur gelegentlich nötig. |
| Gold | Gutes, sicheres Deutsch in vollständigen Sätzen. Echte Unterhaltungen sind möglich, Hilfsmittel kaum noch nötig – auch Telefonieren klappt. |
| Platin | Sehr gutes, wortreiches Deutsch ganz ohne Hilfsmittel. Uneingeschränkte Verständigung in jeder Situation, auch am Telefon. |
Welches Sprachniveau für Ihre Situation ideal ist – etwa ein höheres Niveau bei Demenz, wo das Gespräch besonders zählt – klären wir gemeinsam im kostenlosen Beratungsgespräch.
Kostenbeispiel & Refinanzierungsmöglichkeiten
Nachfolgend zeigen wir Ihnen ein Berechnungsbeispiel; die Kalkulation basiert auf einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen (Sprachkategorie „Silber“) und zeigt die monatlichen Kosten sowie die Refinanzierungsmöglichkeiten für die Pflegegrade 1 bis 5. Für ein individuell auf Ihre Situation abgestimmtes Angebot steht Ihnen unser Betreuungsberater gerne persönlich zur Verfügung.
| Monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 3.000,- € |
| Fahrtkosten für An- und Abreise | inklusive |
| Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 0,- € |
| Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege* | 0,- € |
| Mögliche Steuererleichterung* | 333,- € |
| Landespflegegeld Bayern | 42,- € |
| Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 2.625,- € |
| Monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 3.000,- € |
| Fahrtkosten für An- und Abreise | inklusive |
| Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 0,- € |
| Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege* | 0,- € |
| Mögliche Steuererleichterung* | 333,- € |
| Landespflegegeld Bayern | 42,- € |
| Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 2.625,- € |
| Monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 3.000,00 € |
| Fahrtkosten für An- und Abreise | inklusive |
| Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 347,- € |
| Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege* | 295,- € |
| Mögliche Steuererleichterung* | 333,- € |
| Landespflegegeld Bayern | 42,- € |
| Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 1.983,- € |
| Monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 3.000,- € |
| Fahrtkosten für An- und Abreise | inklusive |
| Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 599,- € |
| Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege* | 295,- € |
| Mögliche Steuererleichterung* | 333,- € |
| Landespflegegeld Bayern | 42,- € |
| Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 1.731,- € |
| Monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 3.000,- € |
| Fahrtkosten für An- und Abreise | inklusive |
| Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 800,- € |
| Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege* | 295,- € |
| Mögliche Steuererleichterung* | 333,- € |
| Landespflegegeld Bayern | 42,- € |
| Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 1.530,- € |
| Monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 3.000,00 € |
| Fahrtkosten für An- und Abreise | inklusive |
| Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 990,- € |
| Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege* | 295 € |
| Mögliche Steuererleichterung* | 333,- € |
| Landespflegegeld Bayern | 42,- € |
| Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 1.340,- € |
*ergänzende Hinweise
- Ab 01.07.2025 gilt das Entlastungsbudget, das sich aus Verhinderungspflege (1.685 €) und Kurzzeitpflege (1.854 €) zusammensetzt (Gesamt 3.539 € ab Pflegegrad 2)
- Die steuerlichen Erstattungsmöglichkeiten sind vielfältig. Wir haben im „Informationsblatt Steuern“ eine Übersicht für Sie. Dies ersetzt aber nicht die Beratung durch einen Steuerberater.
Pflegeleistungen & steuerliche Entlastung
Pflege ist mit Kosten verbunden – das lässt sich nicht leugnen. Deshalb helfen wir Ihnen dabei, alle Möglichkeiten der Kranken- und Pflegeversicherung sowie steuerliche Vorteile optimal für die 24-Stunden-Betreuung zu nutzen.
Pflegeheim, Familie oder 24-Stunden-Pflege und -Betreuung? Finden Sie den passenden Weg.
Die Wahl der richtigen Pflegeform ist eine der emotionalsten und wichtigsten Entscheidungen im Leben. Ob ein Umzug ins Pflegeheim, die Organisation durch die Familie oder eine liebevolle 24-Stunden-Pflege u. -Betreuung im vertrauten Umfeld – jeder Weg bringt eigene Bedingungen mit sich. Unsere Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick, um Ihnen die Orientierung in dieser sensiblen Phase zu erleichtern.
Mit wem schließe ich welchen Vertrag ab?
Sie schließen zwei getrennte Verträge – das schafft klare Verhältnisse und schützt Sie.
Mit der PFLEGEAGENTUR ANNAS GmbH schließen Sie einen Vermittlungsvertrag. Damit beauftragen Sie uns, für Ihren Bedarf einer 24-Stunden-Pflege und Betreuung im Raum Starnberg, Starnberger See die passende Betreuungskraft zu finden.
Haben Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden, schließen Sie – oder Ihr bevollmächtigter Vertreter – einen Dienstleistungsvertrag mit der entsendenden Agentur, bei der die Betreuungskraft angestellt ist. Über diese Agentur läuft die eigentliche Betreuungsleistung.
Der Vorteil für Sie: Sie werden zu keinem Zeitpunkt Arbeitgeber – und haben mit uns während der gesamten Zeit einen festen Ansprechpartner vor Ort.
Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Das Betreuungsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Danach können Sie mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Sollte die betreute Person versterben, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 7 Tage. So bleiben Sie flexibel und sind gerade in einer schweren Situation nicht länger als nötig gebunden.
Was muss ich für die Unterbringung und Verpflegung bereitstellen?
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett, Schrank und einem Fenster – ein Raum, in dem sie sich zurückziehen und wohlfühlen kann – sowie Zugang zu Bad und Küche. Unterkunft und Verpflegung im Haushalt (Kost und Logis) tragen Sie als Auftraggeber; sie sind fester Bestandteil des Modells und branchenüblich. Wichtig ist außerdem ein Internetzugang: Er hält die Betreuungskraft mit ihrer eigenen Familie in der Heimat in Verbindung – und wer sich wohlfühlt, betreut mit mehr Zuwendung. Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin schauen wir gemeinsam, was sich in Ihrer Wohnung gut einrichten lässt, und geben Ihnen praktische Hinweise.
Wie schnell kann eine Betreuungskraft anreisen?
In der Regel innerhalb von fünf bis zehn Tagen. Wenn es dringend ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt –, versuchen wir, es schneller möglich zu machen.
Welche Deutschkenntnisse und Qualifikationen haben die Betreuungskräfte?
Das Sprachniveau reicht von soliden Grundkenntnissen bis zu sehr gutem Deutsch. Vor der Zusage stelle ich Ihnen ein Profil vor, das zu Ihren Anforderungen passt – auch mit Blick auf Erfahrung, Führerschein oder den Umgang mit Erkrankungen wie Demenz. Auf Wunsch vermitteln wir auch Betreuungskräfte, die fließend Deutsch sprechen.
So wissen Sie vorab, wer zu Ihnen kommt.
Wie lange bleibt dieselbe Betreuungskraft vor Ort?
Eine Betreuungskraft bleibt in der Regel zwischen sechs und zwölf Wochen und wechselt sich danach mit einer zweiten Betreuungskraft ab. So sind meist zwei feste Bezugspersonen im Turnus für Sie da – das gibt Verlässlichkeit und verhindert, dass ständig neue Gesichter ins Haus kommen.
* Ein wichtiger Hinweis zu den Kosten:
Da jeder Pflegefall und jede steuerliche Situation ganz individuell sind, dienen diese Rechenbeispiele als Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihren persönlichen Zuschüssen und Steuervorteilen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse, Ihre Pflegeversicherung oder an Ihre Steuerberatung. Gerne unterstützen wir Sie im Vorfeld mit den passenden Unterlagen rund um die 24-Stunden-Pflege und -Betreuung.
Ein wichtiges Wort zu Ihrer wertvollen Zeit
Einen geliebten Menschen selbst zu pflegen, ist ein tiefes Versprechen voller Liebe und Fürsorge. Doch familiäre Pflege fordert mehr als nur Stunden im Kalender – sie kostet immense körperliche und psychische Kraft. Wenn wir fragen „Was ist Ihre Zeit wert?“, meinen wir nicht den finanziellen Rechenstift. Es geht um die Anerkennung der enormen Belastung, die pflegende Angehörige oft bis an die eigenen Grenzen tragen. Eine professionelle 24-Stunden-Pflege u. -Betreuung schließt die Pflege durch die Familie nicht aus – sie schenkt Ihnen die nötige Entlastung, damit aus reiner Pflegezeit wieder wertvolle, gemeinsame Familienzeit werden kann.
Kostenloser Pflegegradrechner
Mit unserem Pflegegradrechner können Sie schnell das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmen. Basierend auf Ihren Angaben berechnet er, welcher Pflegegrad Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen würde. Er gibt eine erste Orientierung dafür, ob ein Antrag auf Pflegegeld möglich oder eine Höherstufung zu prüfen wäre.
Und wenn Sie darüber hinaus noch die ein oder andere Fragen haben,
dann rufen Sie uns einfach an:
Rufen Sie uns einfach an:
089 324 622 93
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Bei der Einstufung des Pflegegrads wird eine zentrale Frage begutachtet: Inwieweit ist der Patient in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt bzw. inwiefern ist er bei der Bewältigung seines Alltags auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Der Pflegegrad wird nach einem Punktesystem ermittelt. Bei der Pflegebegutachtung vergibt der Gutachter des MDK die Punktwerte je nach Schwere und Intensität der benötigten Hilfeleistung. Um zu bestimmen, wie selbständig ein Pflegebedürftiger ist, nimmt der Gutachter sechs Lebensbereiche unter die Lupe, die in sechs Modulen aufgeteilt sind. Die Module sind unterschiedlich gewichtet, die Summe aller Punkte aus den einzelnen Modulen ergibt dann den Gesamtpunktwert. Er kann zwischen 0 und 100 Punkten liegen. Pflegebedürftigkeit besteht dann, wenn das Endergebnis mindestens 12,5 Punkte beträgt.
Die Gewichtung der sechs Module im Überblick
Die Module spielen bei der Pflegegradeinstufung ein wichtige Rolle. Sie sind so gestaltet, dass sowohl physische als auch psychische und geistige Einschränkungen in die Berechnung des Pflegegrads einfließen.
10 % Mobilität im eigenen Haushalt und in der Umgebung
Wie gut klappt es noch mit dem Aufstehen, Lagern, Treppensteigen, Stehen und Sitzen.
7,5 % Verhaltensweisen und psychische Auffälligkeiten*
Sind bei der Person Auffälligkeiten im Verhalten zu erkennen, etwa Ängste, Aggressionen oder Zwangsstörungen.
20 % Krankheitsbedingte Anforderungen
Kann die betroffene Person krankheits- oder therapiebedingte Maßnahmen selbstständig durchführen.
7,5 % Kommunikative und kognitive Fähigkeiten*
Ist die Person in der Lage, sich räumlich und zeitlich zu orientieren. Kann sie selbstständig Entscheidungen treffen.
40 % Selbstversorgung im Alltag und Körperpflege
Inwieweit kann sich die betroffene Person selbst ernähren, pflegen oder waschen.
15 % Gestaltung des Alltags und soziale Kompetenz
Der Grad der selbständigen Gestaltung des Alltags, der Freizeit und die Pflege von sozialen Kontakten wird bewertet.* Module 2 und 3: In die Berechnung des Pflegegrades fließt nur eines der beiden Module ein, nämlich das mit der höchsten Punktzahl, mit max. 15 Punkten.
„Genieße deine Zeit, denn du lebst nur jetzt und heute.
Morgen kannst du gestern nicht nachholen
und später kommt früher als man denkt.“
Zitat: Albert Einstein





